Freitag, 25. Januar 2008

Glücksspielstaatsvertrag: Europäische Kommission entscheidet über Vertragsverletzungsverfahren

Nach einer Meldung der Nachrichtenagentur Reuters will die Europäische Kommission in der kommenden Woche ein neues Vertragsverletzungsverfahren gegen das deutsche Verbot von Wetten im Internet einleiten. Die Behörde werde der Bundesrepublik ein Aufforderungsschreiben zu dem Staatsvertrag der Länder zum Glücksspiel schicken, sagte ein Vertreter der Glücksspiel-Branche der Nachrichtenagentur. Dies wäre die erste Stufe eines Vertragsverletzungsverfahrens.

Der Europäische Glücksspiel- und Wettverband (European Gaming and Betting Association,www.eu-ba.org) beschwerte sich vergangene Woche bei der EU-Kommission, das seit Januar in Deutschland geltende Verbot von Wetten im Internet verletze die Dienstleistungsfreiheit. Die Europäsiche Kommission hatte den Staastvertrag bereits im letzten Jahr mehrfach als europarechtswidrig kritisiert.

Die Bundesregierung müsste auf das Schreiben aus Brüssel zunächst fristgerecht Stellung nehmen. Daraufhin würde die Kommission entscheiden, ob sie dieses als rechtswidrig betrachtet und eine Änderung fordert. Wenn damit der Streit nicht beigelegt wird, kann die Kommission vor dem Europäischen Gerichtshof klagen.

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