Zum zweiten Mal hat die Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) ein Konzept zur Sicherstellung einer geschlossenen Benutzergruppe für Erwachsene im Bereich Online-Lotto positiv bewertet: das Konzept „SMS-PIN-Verfahren“ der Staatlichen Lotterieverwaltung München (Lotto Bayern).
Nach dem Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (JMStV) dürfen bestimmte jugendgefährdende Inhalte in Telemedien nur dann verbreitet werden, wenn der Anbieter durch geschlossene Benutzergruppen sicherstellt, dass nur Erwachsene Zugriff darauf haben. Dafür hat die KJM die Identifizierung per Face-to-Face-Kontrolle und die Authentifizierung des Nutzers bei jedem Nutzungsvorgang als zentrale Anforderungen festgelegt. Zur Sicherstellung geschlossener Benutzergruppen werden Altersprüfsysteme (AV-Systeme = Altersverifikationssysteme) eingesetzt. Diese Anforderungen der KJM gelten gemäß dem neuen „Staatsvertrag zum Glücksspielwesen in Deutschland“, der zum 01.01.2008 in Kraft getreten ist, auch für Online-Lotto, das unter dieser Voraussetzung für einen Übergangszeitraum von einem Jahr gestattet werden kann.
Das „SMS-PIN-Verfahren“ von Lotto Bayern sieht die Identifizierung der Internet-Nutzer über das Lotto-Ident-Verfahren oder Post-Ident-Verfahren vor: Die Volljährigkeit des Kunden wird dabei persönlich und mit Abgleich von Personalausweis oder Reisepass überprüft, z.B. in einer Lotto-Annahmestelle oder bei der Post. Bei jedem Online-Spiel am PC ist eine Authentifizierung des Kunden erforderlich. Hierfür hat der Kunde das „SMS-PIN-Verfahren“ zu durchlaufen: Der Server generiert dabei als Zugangspasswort für die geschlossene Benutzergruppe per Zufall eine begrenzt gültige PIN. Der Kunde muss von seinem bei der Registrierung angegebenen Handy eine SMS mit dieser PIN an Lotto Bayern senden. Die empfangene SMS kann von Lotto Bayern über die Handynummer des Absenders eindeutig dem Kunden zugeordnet werden, der diese Handynummer bei der Identifizierung angegeben hat. Da dem berechtigten Nutzer bei Weitergabe seiner Zugangsdaten erhebliche Kosten entstehen können und gleichzeitig mögliche Gewinne immer nur auf sein Konto fließen, ist die Wahrscheinlichkeit für einen Missbrauch der Zugangsdaten gering.
Bei der Prüfung des Konzepts von Lotto Bayern kam die KJM somit zum Ergebnis, dass das System bei entsprechender Umsetzung den gesetzlichen Anforderungen genügen wird. Mit den Konzepten von Lotto Bayern (SMS-PIN-Verfahren) und Lotto Hamburg (USB-Stick) liegen somit zwei unterschiedliche Lösungsansätze vor, die von weiteren Lotterie-Anbietern in Eigenverantwortung umgesetzt werden können, ohne dass eine erneute Prüfung in der KJM erforderlich ist. Insgesamt gibt es bereits 21 Konzepte für Altersverifikations-Systeme bzw. für einzelne Module zur Sicherstellung geschlossener Benutzergruppen, die von der KJM positiv bewertet worden sind (vgl. Liste unter www.kjm-online.de: Jugendschutz im Internet/Geschlossene Benutzergruppen/Altersprüfsysteme).
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Die Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) hat sich am 2. April 2003 konstituiert.
Sie nimmt gemäß dem Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (JMStV) die Aufsicht über Rundfunk und Telemedien (Internet) wahr. Mitglieder sind sechs Direktoren der Landesmedienanstalten, vier von den Ländern und zwei vom Bund benannte Sachverständige.
Pressemitteilung 04/2008 der KJM
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