Das Schleswig-Holsteinische Verwaltungsgericht (VG) hat einen Streit über das staatliche Sportwettenmonopol dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) vorgelegt. Geklagt hatte ein in Gibraltar ansässiges Unternehmen, das dort eine Lizenz für Online-Wetten besitzt. Die Firma will auch in Schleswig-Holstein über das Internet Sportwetten anbieten. Einen entsprechenden Antrag hatte das Land mit dem Verweis auf das staatliche Monopol für Lotterien und Sportwetten abgelehnt. Dagegen hatte das Unternehmen geklagt (Aktenzeichen 12 A 102/06). Die Firma berief sich auf die durch den EG-Vertrag garantierte Dienstleistungsfreiheit.
Das VG Schleswig ist nach den Verwaltungsgerichten Köln, Stuttgart und Gießen das nunmehr vierte deutsche Verwaltungsgericht, das Zweifel an dem staatlichen Wettmonopol geäuert und den EuGH einen entsprechenden Fall vorgelegt hat. Es sind nunmehr acht Verfahren beim EuGH anhängig, wobei die jeweils drei Verfahren der Verwaltungsgerichte Stuttgart und Gießen verbunden worden sind.
Quelle: dpa
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