Donnerstag, 31. Januar 2008

EGBA begrüßt Einleitung weiterer Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland und Schweden

Verband der führenden Online-Gaming und -Wettanbieter wertet Einleitung von Vertragsverletzungsverfahren gegen den deutschen Glücksspielstaatsvertrag und das schwedische Online-Poker-Monopol als weitere Meilensteine

Die European Gaming and Betting Association (EGBA) begrüßt die heute nach der Kommissionssitzung in Brüssel bekannt gegebene Entscheidung der Europäischen Kommission, in Zusammenhang mit dem deutschen Glücksspielstaatsvertrag ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland einzuleiten. In Form eines Auskunftsersuchens, des ersten Schrittes im Rahmen eines Vertragsverletzungsverfahrens, hat die Kommission deutlich Stellung gegen den erst jüngst eingeführten Staatsvertrag bezogen. Zusätzlich hat die Kommission ein Auskunftsersuchen in Bezug auf „einzelstaatlichen Bestimmungen für Pokerspiele und Pokerturniere“ an Schweden gerichtet.

Trotz massiver im Zuge des Notifizierungsverfahrens (RL 98/34/EG) geäußerter Kritik seitens der EU-Kommission, dass der notifizierte deutsche Gesetzesentwurf nicht EU-rechtskonform sei, ist der Glücksspielstaatsvertrag, der ein vollständiges Verbot von Glücksspiel und Wetten im Internet (mit Ausnahme von Pferdewetten) vorsieht, am 1. Januar 2008 in Kraft getreten. Erstmals hinterfragt die Kommission nun eine nationale Glücksspielregulierung nicht nur im Hinblick auf den freien Dienstleistungsverkehr (Art. 49 EG), sondern auch auf die Niederlassungsfreiheit (Art. 43) und den freien Zahlungs- und Kapitalverkehr (Art. 56). In ihrem Auskunftsersuchen adressiert die Kommission „das generelle Verbot von Glücksspielen im Internet und insbesondere von Sportwetten … sowie Beschränkungen der Fernseh-, Internet-, Trikot- und Bandenwerbung und das für Finanzinstitute geltende Verbot, Zahlungen im Zusammenhang mit nicht erlaubten Glücksspielen zu verarbeiten und auszuführen.” Als problematisch werden ferner „das Zulassungsverfahren für Spielevermittler sowie die strafrechtlichen Sanktionen und Geldbußen, die für die Veranstaltung von Online-Glücksspielen, die Werbung dafür und die Teilnahme daran vorgesehen sind“, angesehen.

EGBA-Generalsektretärin Sigrid Ligné dazu: „Die Tatsache, dass die Kommission bei der ersten sich bietenden Gelegenheit, nämlich im Rahmen des ersten Kommissionstreffens nach In-Kraft-Treten des Glücksspielstaatsvertrags ein auf Artikel 43, 49 und 56 basierendes Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet hat, verdeutlicht, dass es der Kommission ein Anliegen ist, nicht EU-rechtskonforme Beschränkungen aufzuheben, besonders, wenn es sich dabei um Verbote handelt, denen andere Motive als der Konsumentenschutz oder die Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung zugrundeliegen. Am Beispiel der USA haben wir gesehen, dass Verbote der falsche Weg sind. Verantwortungsbewusste und transparente Anbieter haben sich vom US-Markt zurückgezogen. Was blieb, ist ein Graumarkt, in dem keinerlei Auflagen in punkto Konsumentenschutz, Spielsuchtprävention und Schutz Minderjähriger eingehalten werden“. Die EGBA hat Anfang Januar bei der EU eine formale Klage gegen die deutsche Gesetzgebung eingereicht, in der sie nicht nur die Ineffizienz dieses Gesetzes, sondern auch dessen kontraproduktive Auswirkungen aufgezeigt hat.

Mit dem heute eingeleiteten Vertragsverletzungsverfahren in Bezug auf das von ‘Svenska Spel’ betriebene Poker-Monopol steht erstmals Online-Poker im Fokus. Seit 2006 weitet Schweden kontinuierlich sein Monopol aus, indem es Online-Poker anbietet, während gleichzeitig EU-lizenzierte Anbieter vom Markt ausgeschlossen werden. Darüber hinaus handelt es sich hierbei um das bereits zweite im Zusammenhang mit Schwedens protektionistischer Glücksspielgesetzgebung initiierte Vertragsverletzungsverfahren. Ein früheres mit Sportwetten befasstes Verfahren wurde im Jahr 2006 eingeleitet. Der nächste konsequente Schritt wäre, den Europäischen Gerichtshof anzurufen.

Die heute gegen Schweden eingeleitete Maßnahme zeigt, dass sich die Kommission bei der Prüfung nationaler Regelungen auf deren Vereinbarkeit mit EU-Recht nicht auf Sportwetten beschränkt. Alle nationalen Poker-Regelungen mit grenzüberschreitendem Charakter müssen den Anforderungen der EU genüge tun und ferner im Einklang mit einer umfassenden Glücksspielpolitik stehen.

Sigrid Ligné fügt hinzu: “Die heutige Entscheidung ist für EU-lizenzierte Anbieter von besonderer Bedeutung. Die Kommission hat wiederholt das Recht der EGBA-Mitglieder auf fairen Markt-Zugang für Sportwetten und Poker bestätigt. Das Vorgehen gegen den deutschen Glücksspielstaatsvertrag und das schwedische Poker-Monopol sind ein deutliches Signal an all jene EU-Mitgliedstaaten, die noch immer an anachronistischen und protektionistischen Glücksspielregulierungen festhalten. Wir begrüßen die Einleitung weiterer Vertragsverletzungsverfahren und unterstützen die Kommission im Bestreben, ähnliche Schritte gegen weitere Mitgliedstaaten zu setzen, die EU-Recht nicht umsetzen.“

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