- Quartalszahlen belegen: Länder verlieren durch Glücksspielstaatsvertrag massiv Einnahmen
- Mittelfristiger Umsatzrückgang von 20 Prozent
Hamburg, 29. April 2008 – Die Lottoumsätze gehen durch den seit Januar geltenden Glücksspielstaatsvertrag bundesweit deutlich zurück. Das belegen die Quartalszahlen mehrerer Lottogesellschaften. So verzeichnet Schleswig-Holstein bei „Oddset“ – der „legalen Sportwette“ – einen Umsatzrückgang von rund 50 Prozent und bei Keno von etwa 30 Prozent. Andere Bundesländer wie Niedersachsen mussten in den ersten 15 Wochen dieses Jahres ähnlich ‚signifikante und nicht aufholbare’ Rückgänge hinnehmen. Das Minus von 11 Prozent beim traditionellen Lotto mutet dagegen vergleichsweise harmlos an.
In Euro und Cent ausgedrückt sind aber gerade diese Lotto-Zahlen dramatisch, denn „Lotto 6 aus 49“ ist das weitaus umsatzstärkste Glücksspiel in Deutschland. Hochgerechnet auf den bundesweiten Lottoumsatz von deutlich über 5 Mrd. Euro bedeuten die 11 Prozent ein Minus von rund einer halben Milliarde. Das Geld fehlt nicht nur den Landeshaushalten, sondern vor allem Sport, Wohlfahrt und Kultur. „Und das ist noch lange nicht das Ende der Fahnenstange“, so Norman Faber, Präsident des Deutschen Lottoverbandes. „Wenn der rechtswidrige Glücksspielstaatsvertrag weiter durchgedrückt wird, werden den Bundesländern schon bald jährlich mehr als 1 Milliarde Euro fehlen.“
Vor allem massive Werbe- und Vertriebsbeschränkungen sind die Ursachen für die Einbrüche, die das unabhängige ifo-institut bereits Ende 2006 in einer umfassenden Glücksspiel-Studie vorhergesagt hatte. Die Lottoeinnahmen würden laut den Wirtschaftsforschern durch den vorliegenden Staatsvertrag nicht etwa gesichert, sondern deutlich sinken. In Folge würden sich rund 350 Millionen Euro weniger Lotteriesteuer und ca. 500 Millionen Euro weniger Zweckerträge ergeben sowie 500 Millionen Euro Fördergelder für Sport, Wohlfahrt und Kultur fehlen.
„Sollte Ende des Jahres das Online-Lotto eingestellt und die traditionsreiche gewerbliche Spielvermittlung im Internet verboten werden, wäre die finanzielle Katastrophe für die Länder ebenso besiegelt wie auch für zahlreiche Sportvereine, die von den Lottogeldern gefördert werden,“ so Faber. Die Verfassungs‑ und Gemeinschaftsrechtswidrigkeit des Glücksspielstaatsvertrages ist nicht nur durch die Europäische Kommission, sondern seit Jahresanfang auch durch mehr als ein Dutzend deutscher Verwaltungsgerichte bestätigt worden. Der Deutsche Lottoverband appelliert daher an die Länder, Lotto nicht weiter zugrunde zu richten und für eine schnelle Neuregelung des Glücksspielrechts zu sorgen.
Pressekontakt: André Jütting
040 – 89 00 39 69
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