Das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht hat am 08.07.2008 (Az. 11 MC 489/07 und 11 MC 71/08) sowohl im Eilverfahren als auch in der Hauptsache zur privaten Sportwettvermittlung in Niedersachsen aufgrund der neuen Rechtslage seit dem 1.1.2008 entschieden.
In der Hauptsache hat das Lüneburger Gericht die Entscheidung vertagt, um eine einschlägige Entscheidung des EuGH abzuwarten. Begründet wurde dies in der mündlichen Verhandlung damit, dass es überwiegend dafür spreche, dass der Glückspielmarkt insgesamt schlüssig geregelt sein müsse. Der EuGH wird über diese sogenannte Kohärenz aber bald entscheiden. Ob die niedersächsische Gesetzeslage diese Stimmigkeit aufweise, müsse anschließend im weiteren Hauptsacheverfahren geprüft werden. Namentlich angesprochen hat das OVG insoweit die gesetzlichen Regelungen zu den ebenfalls privaten Geldspielautomaten und den privatisierten Spielbanken.
Den Eilantrag des in Osnabrück tätigen Buchmachers und Mitglied des Deutschen Buchmacherverbandes (DBV), Henry Kalkmann, ihm als privaten Sportwettvermittler bis dahin vorläufig die Betätigung weiter zu gestatten, hat das Oberverwaltungsgericht indessen abgewiesen.
Aus Sicht des Deutschen Buchmacherverbandes ist die damit entstandene Lage rechtsstaatlich unbefriedigend. Trotz ernster Zweifel an der Rechtmäßigkeit des staatlichen Vorgehens gestattet das OVG dem Land, vollendete Tatsachen zu schaffen.
"Die Situation erinnert an diejenige im Frühjahr 2005", so Vorstandssprecher Dr. Norman Albers. "Auch damals sah sich das Innenministerium vom OVG Lüneburg bestätigt. Ein Jahr später wurde die seinerzeitige Rechtslage allerdings vom Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe als verfassungswidrig kassiert."
Der betroffene Buchmacher Henry Kalkmann ergänzt: "Dieses zweideutige "sowohl als auch" versteht kein Mensch mehr. Die Kunden können übrigens völlig legal im Internet bei Sportwetten Gera oder bei bwin in Sachsen wetten. Ich werde mein Wettbüro in Osnabrück nun schließen, weil es nur für Pferdewetten nicht rentabel ist."
Quelle: Deutscher Buchmacherverband Essen e.V.
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