Der Bundesgerichtshof (BGH) wird nach einer Meldung der Nachrichtenagentur ddp erst am 14. August 2008 darüber entscheiden, ob die regionale Aufteilung unter den 16 Bundesländern im staatlichen Lottovertrieb mit dem Kartellrecht vereinbar ist. Der Kartellsenat des BGH verschob heute überraschend den Termin für die Urteilsverkündung. BGH-Präsident Klaus Tolksdorf sagte zur Begründung, in der letzten Senatsberatung seien neue Schwierigkeiten und Zweifel zur Sprache gekommen. Die Sache sei «zu wichtig, um überstürzt zu werden».
Das im Blockvertrag festgelegte, sogenannte Regionalitätsprinzip besagt, dass die Lottogesellschaften ihre Lotterien und Sportwetten nur innerhalb ihres jeweiligen Landesgebiets veranstalten. Das Bundeskartellamt verlangt dagegen eine Lockerung. Aus Sicht des Kartellamts handelt es sich um eine unzulässige Gebietsaufteilung, die nicht mit der Bekämpfung der Spielsucht gerechtfertigt werden könne.
Dagegen sind die Landeslotteriegesellschaften vorgegangen. Nun muss der Kartellsenat des Bundesgerichtshofs über die Rechtsbeschwerde der Lottogesellschaften gegen das Urteil des OLG Düsseldorf entscheiden (Az. KVR 54/07).
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