Donnerstag, 14. August 2008

Lotto informiert: Bundesgerichtshof stärkt staatliche Lottogesellschaften

- Lottogesellschaften dürfen Zusammenarbeit mit Spielvermittlern ablehnen

- Ausrichtung des staatlichen Glücksspielangebots auf einzelne Bundesländer bleibt erlaubt

- Beschwerde des Kartellamts zurückgewiesen

- Deutscher Lotto- und Totoblock begrüßt Entscheidung


Der Bundesgerichtshof (BGH) hat heute das auf Spielerschutz ausgerichtete föderale Glücksspielkonzept bestätigt. Die staatlichen Lotteriegesellschaften dürfen wie bisher ihr jeweiliges Glücksspielangebot auf einzelne Bundesländer ausrichten. Zur Durchsetzung ihrer ordnungsrechtlichen Pflichten dürfen die Länder den Nachweis einer landesbehördlichen Glückspielerlaubnis verlangen. Zudem können die Lottogesellschaften die Zusammenarbeit mit gewerblichen Spielvermittlern aufgrund eigener Entscheidung aus sachlichen Gründen ablehnen.

"Wir begrüßen die Entscheidung", sagte Dr. Friedhelm Repnik, Geschäftsführer der Staatlichen Toto-Lotto GmbH Baden-Württemberg und Federführer des Deutschen Lotto- und Totoblocks. "Die Ministerpräsidenten haben sich beim Glücksspiel in Deutschland gegen ein Kommerzmodell entschieden. Im Vordergrund steht der Spielerschutz. Eine beliebige Ausweitung von Glücksspielangeboten, zum Beispiel durch gewerbliche Spielvermittler über Ländergrenzen hinweg, würde diesem Grundgedanken widersprechen. Der Bundesgerichtshof hat heute für Rechtssicherheit gesorgt und den Glücksspielstaatsvertrag klar bestätigt", so Dr. Repnik.

Der Beschwerde des DLTB gegen die Vorentscheidung des Oberlandesgerichts Düsseldorf wurde in zentralen Punkten stattgegeben. Die Beschwerde des Kartellamts wurde zurückgewiesen. Den Angriffen gegen den Glücksspielstaatsvertrag hat der BGH damit eine eindeutige Absage erteilt und die Position der Länder gestärkt. Die Lottogesellschaften und gewerblichen Spielvermittler haben - so der BGH - von der Wirksamkeit regionaler Erlaubnisvorbehalte und des zum 1. Januar 2009 in Kraft tretenden Internetverbots auszugehen.

Mit der Entscheidung des BGH endet eine mehr als zweijährige Auseinandersetzung um die Regelungshoheit für die Ordnung des Glücksspielwesens. Ausschlaggebend für die heutige Entscheidung bzw. Auffassung des Senats war nicht zuletzt die europäische Rechtsprechung, die seit jeher die Regelungskompetenz der EU-Mitgliedstaaten für die Glücksspielgesetzgebung gestärkt und geschützt hat.

Quelle: Staatliche Toto-Lotto GmbH Baden-Württemberg

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