Montag, 19. Januar 2009

Ver.di lehnt die erneute Forderung der Spielbanken Niedersachsen (SNG) nach einem Online-Casino mit Entschiedenheit ab

Ver.di fordert den Betreiber auf, endlich die Absicht, ein Online-Casino ans Netz zu bringen, zu den Akten zu legen

Mainz, 19.01.2009 - "Der Bundesarbeitskreis Spielbanken der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) fordert den Betreiber der Spielbanken in Niedersachsen auf, die Absicht, ein Online-Casino zu betreiben, endlich aufzugeben", so Bernhard Stracke von der Bundeskoordinierung Spielbanken. Auch der Spielbankbetreiber weis, dass nach dem Spielbankengesetz von Niedersachsen und dem Glücksspielstaatsvertrag, die beide zum 01.01.2008 in Kraft getreten sind, die rechtliche Grundlage für ein Online-Casino nicht gegeben ist", sagte Stracke, der auch den Gesamtbetriebsrat der Spielbanken in Niedersachsen betreut und Verhandlungsführer der Tarifkommission ist.

Ver.di begrüßt den Glücksspielstaatsvertrag. "Er ist die einzig logische Konsequenz aus dem Bundesverfassungsgerichtsurteil vom März 2006, um das Glücksspielmonopol in Deutschland zu erhalten", so Bernhard Stracke. "Wir begrüßen das Glücksspielmonopol in Deutschland", so der Gewerkschafter, "es sichert die Arbeitsplätze in den deutschen Spielbanken." Eine Liberalisierung des Glücksspielmarktes würde nach Auffassung des Bundesarbeitskreises Spielbanken eine Vielzahl von Anbietern den Markt öffnen und noch mehr Spielbanken und deren Beschäftigten in der Existenz gefährden.

Ver.di ist über den neuen Vorstoß der Spielbank für ein Online-Casino in Niedersachsen vom 16.01.09 überrascht und verärgert.

Die Behauptung der Spielbank, durch ein Online-Casino würden Arbeitsplätze gesichert ist nur ein Scheinargument. Die Spielbank hat immer betont, dass ein Online-Casino in einer eigenen Gesellschaft unabhängig von den Spielbanken betrieben werden soll.
Es werden auch keine zusätzliche Arbeitsplätze geschaffen, sondern eher die bei den Spielbanken gefährdet, da ein Online-Casino in einer eigenen Gesellschaft in Konkurrenz zu den Spielbanken betriebe würde, befürchtet ver.di.

Stracke fordert die Landesregierung von Niedersachsen auf, sich gesetzeskonform zu verhalten, um das Glücksspielmonopol in Deutschland nicht zu gefährden.

Stracke verweist in diesem Zusammenhang auf die Pressemeldung der Verbraucherzentrale Brandenburg vom 15.01.09, in der klar zum Ausdruck gebracht wird, dass Online-Glücksspiele nach einer Übergangsfrist ab 2009 verboten sind.

Max Fuchs, Vorsitzender des Betriebsrates des Casino Bad Zwischenahn sowie Mitglied des Bundesarbeitskreises Spielbanken, fordert den Spielbankbetreiber auf, sich verstärkt auf das Kerngeschäft, dass Lebendspiel sowie um das Automatenspiel und die Events zu kümmern und diese attraktiver zu gestalten, den nur so wird der ordnungspolitische Auftrag in Gänze erfüllt.

"Ein Spiel ohne Menschen für Menschen, wie dies bei Internetspielen der Fall ist, lehnen wir entschieden ab", so Fuchs.

Kontakt:
V.i.S.d.P: Bernhard Stracke, Bundeskoordinierung Spielbanken, ver.di Bezirk Rhein-Nahe-Hunsrück,
Münsterplatz 2-6, 55116 Mainz
Telefon: 06131-6272632; Fax: 06131-6272626; Mobil: 0160-90512708

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