Donnerstag, 5. Februar 2009

Bezirksregierung Düsseldorf zu Glücksspielen im Internet

Glücksspiel ohne Internet - neue Rechtslage seit dem 01.01.2009

Pressemitteilung 019 2009 vom: 04.02.2009


Ob Pokern, Sportwetten oder Lotto – das Zocken im Internet ist ab Januar 2009 nicht mehr möglich, zumindest nicht mehr legal. Denn der neue Glücksspielstaatsvertrag verbietet jegliches Glücksspiel über das Internet, gleichgültig ob der Anbieter, wie z.B. WestLotto, in NRW eine staatliche Erlaubnis zum Veranstalten von Glücksspiel besitzt oder ob es sich um genehmigte gewerbliche Spielvermittler handelt, erst recht gilt dieses Verbot für in NRW nicht erlaubte Glücksspielanbieter oder -vermittler.

War im Zuge einer Übergangsregelung die Vermittlung oder Veranstaltung von Glücksspielen im Internet für das Jahr 2008 noch möglich, so verbietet der Glücksspielstaatsvertrag, der das staatliche Glücksspielmonopol - zum Jugendschutz, zum Schutz der Spieler vor Spielsucht und zur Beschränkung des Glücksspiels insgesamt - in Deutschland manifestiert, die Nutzung des allseits und allzeit verfügbaren Internet. Aber nicht nur der Anbieter dieser Seiten im Internet macht sich strafbar, auch der Spieler, der das Internetangebot nutzt und darüber spielt, riskiert ein Strafverfahren.

Die Bezirksregierung Düsseldorf überwacht als landesweit zuständige Aufsichtsbehörde die Einhaltung der Bestimmungen des Glücksspielstaatsvertrages im Internet, wird entsprechende Rechtsverstöße verfolgen und mit Zwangsgeldern bis zu 100.000 Euro umsetzen.

Weitere Informationen zum Thema „Glücksspiel/Lotto im Internet“ können auf der Seite der Bezirksregierung abgerufen werden:

http://www.brd.nrw.de/BezRegDdorf/hierarchie/aufgaben/Abteilung_2/Dezernat_21/Gl__cksspielwesen/Gluecksspiel___Lotto_im_Internet.php

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