Donnerstag, 24. Februar 2011

Appell der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) an die Cheffinnen und Chefs der Staats- und Senatskanzleien, das Glücksspielmonopol zu erhalten

Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) spricht sich erneut für die Beibehaltung des Glücksspielmonopols in Deutschland aus. Vor dem Hintergrund der heutigen Beratungen der Cheffinnen und Chefs der Staats- und Senatskanzleien, bei der über einen neuen Glücksspielstaatsvertrag beraten wird, appellierte Bernhard Stracke von der Bundeskoordinierung Spielbanken der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) an die Cheffinnen und Chefs der Staats- und Senatskanzleien, das Glücksspielmonopol nicht zu kippen: "Das würde den Verlust Tausender qualifizierter und tarifvertraglich abgesicherter Arbeitsplätze bedeuten und die Spielsucht weiter vorantreiben."

Die Bundesländer müssten sich auf einen neuen Staatsvertrag einigen, der den Anforderungen des Europäischen Gerichtshofs gerecht werde. "Anbieter von Glücksspiel seien in Deutschland keine Wirtschaftsbetriebe, sie würden vielmehr dem Ordnungsrecht der Länder unterliegen und hätten den Auftrag, das illegale Glücksspiel einzudämmen und ein legales Angebot unter staatlicher Kontrolle anzubieten", so Horst Jaguttis, Vorsitzender des Bundesarbeitskreises Spielbanken.

"Jede Kommerzialisierung auch von Teilbereichen des Glücksspiels führe zu einer massiven Ausweitung des Glücksspielangebotes, zu einem aggressiv ausgetragenen Wettbewerb unter den kommerziellen Anbietern und damit zu einer größeren Verbreitung der Spielsucht. Diese Auswirkungen müssten verhindert werden", so Stracke. Da die Spielsucht im gewerblichen Automatenspiel außerordentlich hoch sei, müssten auch hier zusätzliche Regelungen zum Erhalt des Glücksspielmonopols eingeführt werden. "Auch die Forderung nach einem Internetangebot für Glücksspiele wird strikt abgelehnt", so Stracke. Das Glücksspielmonopol ist nur zu erhalten, wenn der Spielerschutz im Vordergrund steht. Der ist jedoch im Internet nicht zu gewähren und die Forderung nach einem Angebot von Glücksspielen im Internet wird daher entschieden abgelehnt.

V.i.S.d.P: Bernhard Stracke, ver.di Bezirk Rhein-Nahe-Hunsrück, Münsterplatz 2-6,
55116 Mainz, Bernhard.Stracke@ver.di.de
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Quelle: ver.di

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