Pressemitteilung der CDU-Landtagsfraktion Schleswig-Holstein
Nachdem das Bundesverwaltungsgericht sein wegweisendes Urteil zum deutschen Glücksspielrecht vom 24. November 2010 gestern (09. Februar 2011) begründet hat, fordert der schleswig-holsteinische Landtagsabgeordnete Hans-Jörn Arp erneut eine Abkehr von der Glücksspielsucht als Lotteriemonopolbegründung:
"Wer nach dieser Urteilsbegründung an der Suchtprävention als Monopolbegründung festhält, der legt die Axt an das Lotteriemonopol und damit die Sportförderung", erklärte Arp in Kiel. Die Urteilsbegründung nimmt ausdrücklich auch die Werbung für Lotto und Lotterien in den Blick. Werbung für Glücksspiel darf zukünftig keine positiven Inhalte wie Image- oder Sympathie-Werbung mehr transportieren, weil dies bereits als Anreiz zum Glücksspiel verstanden wird. Damit dürfte nicht einmal mehr der Hinweis auf den guten Zweck der Soziallotterien – wie beispielsweise die "Aktion Mensch" – gegeben werden.
"Wie sollen da noch die Mittel für die Förderung des Breitensports und anderer gemeinnütziger Zwecke erzielt werden? Das ist eine Katastrophe" erklärte Arp. Bereits aufgrund der kaum spürbaren Reduzierung der Werbung in den vergangenen Monaten waren die Umsätze der Soziallotterien dramatisch eingebrochen.
Der CDU-Abgeordnete forderte erneut eine Rückkehr zur Manipulationsgefahr als Begründung für das Lotteriemonopol. "Die Ziehungen finden im "kleinen Kreis" statt, die Gewinne sind hoch. Damit ist eine hohe Manipulationsgefahr gegeben", so Arp abschließend.
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