Die SPD-Landtagsfraktion bringt einen Gesetzentwurf in den Landtag ein, mit dem das Glücksspielgesetz aufgehoben werden soll. Dazu erklärt der Sprecher für Glücksspiel, Andreas Beran:
Mit unserem Entwurf für ein Gesetz zur Aufhebung des Gesetzes zur Neuordnung des Glücksspiels (Glücksspielgesetz) machen wir den Weg frei, dass Schleswig-Holstein dem Kompromiss der 15 anderen Bundesländer beim Glücksspielstaatsvertrag beitreten kann. Der Ministerpräsident hatte die Zustimmung mit Hinweis auf das Glücksspielgesetz abgelehnt. Wird dieses nun aufgehoben, kann Schleswig-Holstein endlich seine Außenseiterrolle aufgeben und wieder in den Kreis der Bundesländer zurückkehren.
Es ist damit zu rechnen, dass bis zur 2. Lesung im Dezember die EU-Prüfung des neuen Glücksspielstaatsvertrages abgeschlossen sein wird. Wir zweifeln nicht daran, dass der zwischen 15 Bundesländern gefundene Kompromiss "EU-fest" ist.
Der Gesetzentwurf hat folgenden Wortlaut:
Der Landtag hat das folgende Gesetz beschlossen:
Artikel 1
Aufhebung des Gesetzes zur Neuordnung des Glücksspiels (Glücksspielgesetz)
Das Gesetz zur Neuordnung des Glücksspiels (Glücksspielgesetz) vom 14. September 2011 (GVOBl Schl.-H. S. #) wird aufgehoben.
Artikel 2
Inkrafttreten
Das Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft.
Quelle: SPD-Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag
Das Blog zur aktuellen rechtlichen Entwicklung bei Glücksspielen und Sportwetten: Informationen zu Spielbanken, Casino-Spielen, Lotterien, gewerblichen Spielvermittlern, Spielgemeinschaften, Rubbellosen, Glücksspielautomaten, Geschicklichkeitsspielen, Unterhaltungsspielen, Gewinnspielen, Hausverlosungen, Poker, Sportwetten, Pferdewetten, Finanzwetten, Wettbörsen, Sportzertifikaten, Informationsbörsen (prediction markets) sowie Event- und Informationsderivaten
Abonnieren
Kommentare zum Post (Atom)
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen