"Der Bundesarbeitskreis Spielbanken der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) begrüßt die Resolution des Europäischen Parlaments zum Online-Glücksspiel vom 15.11.2012", so Bernhard Stracke von der Bundeskoordinierung Spielbanken.
Da Glücksspiele kein Wirtschaftsgut sind, begrüßt ver.di, dass von der EU keine Binnenmarktlösung angestrebt wird. Somit bleibt es den Mitgliedsstaaten überlassen zu entscheiden, wie sie ihre Glücksspielangebote regeln wollen.
Der Bundesarbeitskreis Spielbanken bleibt bei seiner Forderung, Glücksspiele im Internet u.a. wegen der hohen Suchtgefahr nicht zuzulassen.
"Das Europäische Parlament hat klargestellt, dass ein konsequentes Vorgehen gegen illegale Glücksspielanbieter dringend notwendig ist. Diese Forderung begrüßen und unterstützen wir ausdrücklich", so Stracke.
Quelle: Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) - Bundesarbeitskreis Spielbanken
Das Blog zur aktuellen rechtlichen Entwicklung bei Glücksspielen und Sportwetten: Informationen zu Spielbanken, Casino-Spielen, Lotterien, gewerblichen Spielvermittlern, Spielgemeinschaften, Rubbellosen, Glücksspielautomaten, Geschicklichkeitsspielen, Unterhaltungsspielen, Gewinnspielen, Hausverlosungen, Poker, Sportwetten, Pferdewetten, Finanzwetten, Wettbörsen, Sportzertifikaten, Informationsbörsen (prediction markets) sowie Event- und Informationsderivaten
Abonnieren
Kommentare zum Post (Atom)
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen