Mittwoch, 7. März 2012

Hans-Jörn Arp: 10 wichtige Fakten zum Glücksspiel in Deutschland, die Frontal21 leider für nicht berichtenswert hält

Der stellvertretende Vorsitzende der CDU-Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Hans-Jörn Arp, hat den im Internet verbreiteten Programmhinweis des ZDF-Magazins "Frontal21" über einen Beitrag zur schleswig-holsteinischen Glücksspielgesetzgebung heute (06. März 2012) zum Anlass genommen, die ZDF-Redaktion anzuschreiben:

In seinem Schreiben listet Arp zehn Fakten zum Glücksspiel auf. "All diese Ihrer Redaktion bekannten Fakten wären meines Erachtens berichtenswert gewesen, und hätten auch die Entstehung unseres Gesetzes in einem anderen Licht erscheinen lassen. Aus Ihrer veröffentlichten Ankündigung wird deutlich, dass die Frontal21-Redaktion einen anderen Ansatz gewählt hat", so Arp. Die Fakten im Einzelnen:

1. Der bisherige Glücksspielstaatsvertrag der 16 Bundesländer ist zum 31.12.2011 ausgelaufen, weil dieser vom EuGH vor allem wegen inkohärenter Suchtpräventionsmaßnahmen beanstandet wurde. Die CDU-Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag hat sich nachweislich seit mehr als sechs Jahren für eine europarechtskonforme Regelung eingesetzt.

2. Laut rechtskräftigen Urteilen dient das bisherige Glücksspielmonopol des Staates in Deutschland - dessen Fortsetzung in dieser Form die anderen Bundesländer in Kenntnis der Urteile ursprünglich anstrebten - nicht wie behauptet dem Schutz der Spieler und der Suchtprävention, sondern "im Wesentlichen der Absicherung von Staatseinnahmen".

3. Laut Gutachten finden allein 95% des Sportwettenmarktes im nicht kontrollierten Internet statt. Um den Schutz der in diesem Markt aktiven Spieler hat sich der Staat bislang nicht gekümmert.

4. Mit unserem Gesetz kümmert sich erstmals eine Landesregierung darum, dass Spiele in diesem bislang nicht kontrollierten Markt unter Aufsicht und damit unter Spielerschutzrichtlinien stattfinden werden.

5. Unser Gesetz ist bei der EU-Kommission notifiziert, es wurde nicht beanstandet.

6. Die Stellungnahme der EU-Kommission zum nachgebesserten Entwurf der 15 Bundesländer wird jeden Tag erwartet. Die erste begründete Stellungnahme der EU zum Ursprungsentwurf der 15 Bundesländer im Sommer 2011 war vor allem deshalb sehr kritisch, weil Spielerschutz und Suchtprävention in den unterschiedlichen Glücksspielarten nach wie vor nicht kohärent geregelt waren.

7. Unsere Fraktion war deshalb nicht bereit, eine Stellungnahme vor Ihrer Kamera abzugeben, weil wir derzeit die ausstehende Stellungnahme der EU-Kommission abwarten, von der unser weiteres Vorgehen maßgeblich bestimmt sein wird.

8. Von der in Ihrer Veröffentlichung behaupteten "Lizenzerteilung im Eilverfahren" kann unseres Erachtens schon deshalb keine Rede sein, weil unser Gesetzentwurf bereits am 09.06.2010 vor der Bundespressekonferenz in Berlin vorgestellt wurde. Die Pressemitteilung dazu liegt Ihrer Redaktion ebenso vor, wie der damalige Gesetzentwurf. Wir haben damals die anderen Bundesländer gebeten, zügig in Verhandlungen einzutreten, da wir ein Interesse an einem EU-rechtskonformen Staatsvertrag hatten und haben. Nach der mehr als kritischen Stellungnahme der EU-Kommission zum sehr spät vorgelegten ersten Entwurf der 15 anderen Bundesländer im Sommer 2011 haben wir das Inkrafttreten unseres Gesetzes sowie die Vergabe von Konzessionen immer weiter nach hinten gelegt, um die Tür für eine gemeinsame Lösung offen zu lassen.

9. Online-Spiele sind zwar – wie in Ihrer Internetveröffentlichung zutreffend dargestellt wird - verboten, allerdings hat die Justiz dagegen bislang keine Handhabe, weil sie im World Wide Web aus dem Ausland heraus stattfinden.

10. Nicht einmal gegen die in Deutschland illegale Werbung für Online-Glücksspielanbieter schreiten die Länder mehr ein. So gibt es in Nordrhein-Westfalen und Bayern im Stadion längst verbotene- aber nicht unterbundene Werbung. Das traditionsreiche Tennisturnier Hamburg-Rothenbaum hieß 2011 "Bet-at-home.com-open" – dabei handelt es sich um einen Online-Anbieter für Sportwetten, Poker und Casinospiele. Noch 2009 wurde diese Namensgebung gerichtlich untersagt. An der Rechtslage hat sich bis heute nichts geändert. Und selbst im ZDF ist in der redaktionellen Berichterstattung über Sportereignisse regelmäßig Bandenwerbung für in Deutschland illegale Wettanbieter zu sehen. Ich sage dies nicht als Vorwurf, sondern um das Problem deutlich zu machen, für das unser Gesetz im Gegensatz zum Entwurf der 15 anderen Bundesländer eine Lösung bietet.

Quelle: CDU-Fraktion im Schleswig-holsteinischen Landtag

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