BETFAIR PLC. Die Monopolkommission,
das offizielle Beratungsgremium der Bundesregierung für Fragen der
Wettbewerbspolitik, beurteilt den vor nur einer Woche in Kraft getretenen
Glücksspieländerungsstaatsvertrag (GlüÄndStV) der Länder in ihrem am Freitag vorgestellten
19. Hauptgutachten als nicht geeignet, die gesellschaftlichen Ziele
effizient zu erreichen. Aus diesem Grund hält die Monopolkommission bereits
jetzt eine „grundsätzliche Überarbeitung“ der Regulierung für notwendig.
Die Monopolkommission kritisiert
unter anderem
- die beschränkte Anzahl möglicher Konzessionen für Sportwettanbieter, da sie die Graumärkte stärkt,
- die gewählte steuerliche Bemessungsgrundlage ‚Spieleinsatz’, da auch sie deutlich weniger geeignet sei, den Graumarkt einzudämmen als die Bemessungsgrundlage ‚Bruttorohertrag’ und
- das Verbot von Online-Poker und Online-Casinospielen trotz einer grundsätzlich vergleichbaren Graumarkt-Problematik.
„Besonders bedeutsam“ ist nach
Auffassung der Monopolkommission das Besteuerungssystem, da es für die
Erreichung der gesellschaftlichen Regulierungsziele maßgeblich ist. Daher
empfiehlt das Expertengremium: „Im Ergebnis ist damit für das gesellschaftlich
relevante Ziel der Suchtbekämpfung durch Kontrolle, ein Besteuerungssystem, wie
es in Schleswig-Holstein gewählt wurde, klar vorzuziehen. Die Kanalisierung des
Glücksspiels in den legalen Markt erfolgt unter einem derartigen System
deutlich besser.“
Peter Reinhardt, Zentraleuropachef
von „Betfair“, sagte dazu:
„Das Urteil der Monopolkommission
ist eindeutig: Die Länder haben mit dem GlüÄndStV ein untaugliches Gesetzeswerk
konstruiert. Der neue Staatsvertrag ist nicht geeignet, den Schwarzmarkt zu
kanalisieren, effektiven Spielerschutz zu gewährleisten und Steuereinnahmen zu
generieren. Mit dem vorliegenden Regulierungsmodell wird der größte Teil des
Online-Glücksspiels weiterhin im unregulierten Bereich stattfinden. Es ist
wichtig, dass nun Konsequenzen gezogen werden und im Sinne der Empfehlungen der
Monopolkommission möglichst schnell nachgebessert wird.“
Das Gutachten ist unter www.monopolkommission.de zum Download verfügbar.
Über Betfair: (www.betfair.com)
Betfair wurde im Jahr 2000 gegründet
und ist heute einer der weltgrößten Wettanbieter im Internet. Die
Betfair-Unternehmensgruppe hat über 4 Mio. registrierte Kunden und wickelt
täglich mehr als 7 Mio. Transaktionen ab, mehr als doppelt so viele
Transaktionen wie alle Europäischen Börsenplätze zusammen. Über 2.300
Angestellte arbeiten international für Betfair.
Betfair verfügt in
Schleswig-Holstein, Gibraltar, Malta, Italien, Australien, den USA und Großbritannien
über Glücksspielerlaubnisse. Es ist Betfairs Bestrebung, in allen Ländern, in
denen das Unternehmen tätig ist, Lizenzen innezuhaben, zu investieren und
Steuern zu zahlen. Die Gruppe arbeitet aktiv mit Regierungen und anderen
Interessenvertretern zusammen, um dazu beizutragen, für die Verbraucher ein
kontrolliertes und sicheres Umfeld für Online-Glücksspiele zu schaffen. Betfair
möchte auch in Deutschland auf Grundlage einer Erlaubnis tätig sein und
arbeitet konstruktiv mit den Bundesländern zusammen, um dies zu erreichen.
Betfair ist eines der Top 25
Internet-Unternehmen weltweit. Das Unternehmen wurde unzählige Male
ausgezeichnet, darunter u.a. mit dem Britischen Queen’s Award for Enterprise im
Jahr 2003 in der Kategorie Innovation und im Jahr 2008 in der Kategorie
International Trade. Zweimal, in den Jahren 2004 und 2005, wurde Betfair zur
„Confederation of British Industry’s (CBI) Company of the Year“ ernannt – ein
Erfolg, den kein anderes Unternehmen zuvor erreicht hat.
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