Informationen zu OASIS HSpielhG
Für die hessischen Spielhallen betreibt das Land Hessen, vertreten durch das HMdIS, gemäß § 11 Abs. 7 i.V.m. § 6 Abs. 1 des Hessischen Spielhallengesetzes (HSpielhG) i.V.m. § 1 Nr. 2 der Verordnung über das Sperrsystem nach dem Glückspielstaatsvertrag und dem Hessischen Spielhallengesetz vom 25. Juni 2013 ein eigenes Spielersperrsystem, im Weiteren „OASIS HSpielhG“ (Onlineabfrage Spielerstatus nach Hessischem Spielhallengesetz) genannt.
Die Anbindung der hessischen Spielhallen an OASIS HSpielhG erfolgt im Rahmen einer Einführungsphase im Zeitraum vom 02.12.2013 bis zum 31.03.2014. Diese Zeitspanne soll den Spielhallen den Aufbau und die Anbindung der IT-Infrastrukturen an OASIS HSpielhG sowie die Schulung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ermöglichen.
Ab dem 01.04.2014 ist das Spielersperrsystem OASIS HSpielhG von allen Hessischen Spielhallenbetreibern verbindlich zu nutzen, um den gesetzlichen Verpflichtungen nachzukommen.
Ein Antrag zum Anschluss an OASIS kann unter
https://dienstleistungsplattform.hessen.de/
ab dem 18. November 2013 gestellt werden. Spätester Termin für die Antragstellung ist der 31.01.2014, um noch rechtzeitig zum Ende der Einführungsphase am 31.03.2014 zur Nutzung von OASIS HSpielhG zugelassen werden zu können.
Hinweis: Für den Anschluss einer Spielhalle an OASIS HSpielhG ist auch in Zukunft ein Zeitraum von mindestens 8 Wochen ab Antragseingang einzuplanen.
Als Hilfestellung für den Antragsprozess finden Sie im Downloadbereich eine „Checkliste“, die Sie durch das gesamte Antragsverfahren bis zum Anschluss an OASIS HSpielhG leitet. Darüber hinaus stehen für Sie unverbindliche Musterformulare sowohl zur Beantragung einer Selbst- als auch Fremdsperre nach dem HSpielhG sowie zur Aufhebung der Spielersperre nach dem HSpielhG im Downloadbereich bereit.
Voraussetzung für den Anschluss und die Nutzung des Spielersperrsystems OASIS HSpielhG ist der Abschluss des „Nutzungsvertrags OASIS HSpielhG“, der Ihnen ebenfalls im Downloadbereich (mit allen Anlagen) zur Verfügung steht.
Desweiteren benötigen Sie zur Anmeldung an OASIS ein sogenanntes „Zertifikat“. Zu diesem Thema finden Sie im Downloadbereich das Dokument „Zertifikatsbeschaffung“ mit nützlichen Tipps zu Zertifikatseigenschaften, -beschaffung und -installation.
Sofern Sie auf Basis einer IT-technischen (Eigen- oder Fremd-) Lösung einen Anschluss an OASIS WS planen, benötigen Sie für diese Lösung eine Freigabeerklärung durch das HMdIS. Mit dieser Freigabeerklärung wird bestätigt, dass Ihre Lösung den im Dokument „Spezifikation Anschluss OASIS WS“ dargelegten Anforderungen entspricht. Dieses Dokument steht für Sie auf der OASIS Informationsplattform bereit.
Weitere Hinweise, Informationen und Dokumente stehen auf der OASIS Informationsplattform zur Verfügung.
Hessisches Ministerium des Innern und für Sport. Friedrich-Ebert-Allee 12 . 65185 Wiesbaden
Ab dem 01.04.2014 ist das Spielersperrsystem OASIS HSpielhG von allen Hessischen Spielhallenbetreibern verbindlich zu nutzen, um den gesetzlichen Verpflichtungen nachzukommen.
Ein Antrag zum Anschluss an OASIS kann unter
https://dienstleistungsplattform.hessen.de/
ab dem 18. November 2013 gestellt werden. Spätester Termin für die Antragstellung ist der 31.01.2014, um noch rechtzeitig zum Ende der Einführungsphase am 31.03.2014 zur Nutzung von OASIS HSpielhG zugelassen werden zu können.
Hinweis: Für den Anschluss einer Spielhalle an OASIS HSpielhG ist auch in Zukunft ein Zeitraum von mindestens 8 Wochen ab Antragseingang einzuplanen.
Als Hilfestellung für den Antragsprozess finden Sie im Downloadbereich eine „Checkliste“, die Sie durch das gesamte Antragsverfahren bis zum Anschluss an OASIS HSpielhG leitet. Darüber hinaus stehen für Sie unverbindliche Musterformulare sowohl zur Beantragung einer Selbst- als auch Fremdsperre nach dem HSpielhG sowie zur Aufhebung der Spielersperre nach dem HSpielhG im Downloadbereich bereit.
Voraussetzung für den Anschluss und die Nutzung des Spielersperrsystems OASIS HSpielhG ist der Abschluss des „Nutzungsvertrags OASIS HSpielhG“, der Ihnen ebenfalls im Downloadbereich (mit allen Anlagen) zur Verfügung steht.
Desweiteren benötigen Sie zur Anmeldung an OASIS ein sogenanntes „Zertifikat“. Zu diesem Thema finden Sie im Downloadbereich das Dokument „Zertifikatsbeschaffung“ mit nützlichen Tipps zu Zertifikatseigenschaften, -beschaffung und -installation.
Sofern Sie auf Basis einer IT-technischen (Eigen- oder Fremd-) Lösung einen Anschluss an OASIS WS planen, benötigen Sie für diese Lösung eine Freigabeerklärung durch das HMdIS. Mit dieser Freigabeerklärung wird bestätigt, dass Ihre Lösung den im Dokument „Spezifikation Anschluss OASIS WS“ dargelegten Anforderungen entspricht. Dieses Dokument steht für Sie auf der OASIS Informationsplattform bereit.
Weitere Hinweise, Informationen und Dokumente stehen auf der OASIS Informationsplattform zur Verfügung.
Hessisches Ministerium des Innern und für Sport. Friedrich-Ebert-Allee 12 . 65185 Wiesbaden
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