Mitteilung der Universität Hamburg
Spielersperren sind ein wesentliches Element der Spielsuchtprävention – wenn sie richtig eingesetzt werden. Zu diesem Ergebnis kommt eine von der Freien und Hansestadt Hamburg geförderte Studie der Universität Hamburg. Demnach wirkt sich das derzeitige Sperrsystem in staatlichen Spielbanken positiv auf die gesperrten Spielerinnen und Spieler aus, doch kommen die Anbieter ihrer Pflicht zur sogenannten Fremdsperre nur unzureichend nach. Auch fehlt es an einer Ausdehnung des Sperrsystems auf den Bereich der gewerblichen Spielhallen.
Im Glücksspielstaatsvertrag, der 2008 in Kraft trat und 2011 erneuert wurde, verpflichten sich die deutschen Bundesländer auf das gemeinsame Ziel, die Spielsucht zu bekämpfen. So kann man sich jetzt für bestimmte Glücksspiele in den staatlichen Spielbanken sperren lassen. Zudem sind die Spielbanken selbst dazu verpflichtet, bei einer Suchtgefährdung eine Fremdsperre auszusprechen. Eine solche Sperre gilt bundesweit und unbefristet, mindestens aber ein Jahr.
Um diesen Eingriff in die Dienstleistungsfreiheit durch den Glücksspielstaatsvertrag vor der EU-Kommission zu rechtfertigen, ist Deutschland aufgefordert, im Juli 2014 einen Zwischenbericht vorzulegen. In diesem Zusammenhang hat der „Arbeitsbereich Glücksspiele“ am Institut des Rechts der Wirtschaft der Universität Hamburg das Sperrsystem der deutschen Spielbanken im Auftrag der Freien und Hansestadt Hamburg untersucht. Die Studie basiert auf repräsentativen Datenerhebungen, nach denen fast 300.000 Erwachsene in Deutschland spielsüchtig sind. Das Forschungsteam setzte diese Zahl in Relation zur Nutzungshäufigkeit des Sperrsystems und zur Wirkung der Spielersperre.
Der aktuelle Forschungsbericht belegt, dass Spielersperren ein wirksames Instrument der Suchtprävention sind. Auch die sozialen Folgekosten des Glücksspiels (z. B. wegen psychischer Erkrankungen oder durch den Verlust des Arbeitsplatzes aufgrund der Spielsucht) können durch Spielersperren effektiv reduziert werden. „Allerdings wird das Instrument zu selten eingesetzt: Lediglich fünf von 100 akut pathologischen Casinospielern werden jährlich in die Sperrdatei aufgenommen“, so Dr. Ingo Fiedler, Autor der Studie. Er folgert: „Die Spielbanken kommen ihrer gesetzlichen Pflicht zur Fremdsperre nur ungenügend nach. Außerdem sind die Spielhallen nur unzureichend in das Sperrsystem integriert. Das gewerbliche Spiel macht aber den größten Teil des Glücksspielmarktes aus und ist mit Abstand für die meisten pathologische Spieler verantwortlich. Hier besteht dringender Handlungsbedarf.“ Die Studie habe gezeigt, so Fiedler, dass ein großer Schritt in Richtung wirksame Suchtprävention gemacht werden könne. Hierzu müsse das geltende Recht konsequent angewendet und die gewerblichen Spielhallen in das Sperrsystem aufgenommen werden. Beides reduziere sowohl das Leid der Betroffenen als auch die Ausgaben der Krankenkassen.
Benjamin Schwanke, Leiter der Glückspielaufsicht der Behörde für Inneres und Sport, begrüßt die Studienergebnisse: „Die gewonnenen Erkenntnisse stützen die geltende Regulierung das Glückspielmarktes und belegen, dass diese zur Erreichung der Ziele des Glückspielstaatsvertrages geeignet ist“.
Für Rückfragen:
Dr. Ingo Fiedler
Fakultät für Betriebswirtschaft
Institut für Recht der Wirtschaft
Tel.: 040.42838-6454
E-Mail: ingo.fiedler@uni-hamburg.de
Kurzzusammenfassung unter
http://www.bwl.uni-hamburg.de/de/irdw/dokumente/publikationen/evaluierung-von-sperrsystemen-in-spielbanken.pdf
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