von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG
Das für die Sportwetten-Konzessionsvergabe zuständige Hessische Ministerium für Innern und für Sport teilt auf seiner Webseite als "aktuellen Hinweis" mit:
"In dem formlosen nationalen Interessenbekundungsverfahren, das am 17. Mai 2013 in der HAD unter der Nummer 17/1693 veröffentlicht wurde, ist der Zuschlag am 24. Februar 2014 auf das Angebot der Kanzlei CBH Rechtsanwälte erteilt worden."
Die Kanzlei CBH vertritt seit vielen Jahren fortlaufend die im sog. Deutschen Lotto- und Totoblock zusammengeschlossenen staatlichen Landeslotteriegesellschaften, die an dem Konzessionsverfahren direkt bzw. über die ODS Oddset Deutschland Sportwetten GmbH, München, beteiligt sind. Aktuell vertritt CBH etwa WestLotto in dem Verfahren gegen Digibet (Vorlage-Entscheidung des EuGH vom 12. Juni 2014 zur Vorlage des BGH). Die Vergabe an CBH hat damit eine gewisses "Geschmäckle", da Interessenkonflikte vorprogrammiert sein dürften.
In seiner Ausschreibung, siehe http://wettrecht.blogspot.de/2013/05/sportwetten-konzessionsverfahren.html, erwähnte das Hessische Innenministerium, dass es ca. 80 Gerichtsverfahren im Zusammenhang mit dem Konzessionierungsverfahren erwarte.
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