Nur Qualität garantiert wirksamen Verbraucherschutz
Der Vorstoß der Hessischen Landesregierung mit den „Leitlinien für eine zeitgemäße Glücksspielregulierung“ ist eine glücksspielpolitische Kehrtwende, auch für das gewerbliche Automatenspiel. Damit nimmt man Abschied von der quantitativen Angebotsbegrenzung und wendet sich qualitativen Maßstäben zu.
Georg Stecker, Vorstandssprecher der Deutschen Automatenwirtschaft: „Nur so – und da hat die Hessische Regierung Recht – kann man den sich immer weiter verbreitenden illegalen Spielangeboten wirksam entgegentreten“. Die Deutsche Automatenwirtschaft sieht darin die einzige Chance für einen wirksamen Verbraucherschutz gegenüber unregulierten und illegalen Angeboten.
Deswegen unterwerfen sich die Unternehmen der Deutschen Automatenwirtschaft auch der strengen Prüfung durch unabhängige TÜV-Organisationen. Wer die strengen Spielerschutz- Anforderungen nicht einhält und die hohen qualitativen Standards nicht erreicht, hat aus der Sicht der Deutschen Automatenwirtschaft in Zukunft nichts auf dem Markt des gewerblichen Automatenspiels zu suchen. So werden nur noch verlässliche und sozial verantwortliche Spielangebote dem Kunden angeboten.
Die Deutschen Automatenwirtschaft begrüßt ausdrücklich die Qualitätsmaßstäbe und hält diese den willkürlich gesetzten Abstandsregelungen zwischen Spielhallen, der Angebotsbegrenzung auf Kleinstspielhallen und sonstigen rein quantitativen Beschränkungen gegenüber für weit überlegen: „Wer es mit dem Spielerschutz ernst meint, muss auf Qualität setzen. Ich fordere die anderen Bundesländer auf, den guten Impuls aus Hessen parteiübergreifend aufzugreifen und schnellstmöglich umzusteuern. Damit können Fehlentwicklungen endlich korrigiert werden“, so DAW-Vorstandssprecher Georg Stecker.
Pressemitteilung der Deutschen Automatenwirtschaft e.V.
Der Vorstoß der Hessischen Landesregierung mit den „Leitlinien für eine zeitgemäße Glücksspielregulierung“ ist eine glücksspielpolitische Kehrtwende, auch für das gewerbliche Automatenspiel. Damit nimmt man Abschied von der quantitativen Angebotsbegrenzung und wendet sich qualitativen Maßstäben zu.
Georg Stecker, Vorstandssprecher der Deutschen Automatenwirtschaft: „Nur so – und da hat die Hessische Regierung Recht – kann man den sich immer weiter verbreitenden illegalen Spielangeboten wirksam entgegentreten“. Die Deutsche Automatenwirtschaft sieht darin die einzige Chance für einen wirksamen Verbraucherschutz gegenüber unregulierten und illegalen Angeboten.
Deswegen unterwerfen sich die Unternehmen der Deutschen Automatenwirtschaft auch der strengen Prüfung durch unabhängige TÜV-Organisationen. Wer die strengen Spielerschutz- Anforderungen nicht einhält und die hohen qualitativen Standards nicht erreicht, hat aus der Sicht der Deutschen Automatenwirtschaft in Zukunft nichts auf dem Markt des gewerblichen Automatenspiels zu suchen. So werden nur noch verlässliche und sozial verantwortliche Spielangebote dem Kunden angeboten.
Die Deutschen Automatenwirtschaft begrüßt ausdrücklich die Qualitätsmaßstäbe und hält diese den willkürlich gesetzten Abstandsregelungen zwischen Spielhallen, der Angebotsbegrenzung auf Kleinstspielhallen und sonstigen rein quantitativen Beschränkungen gegenüber für weit überlegen: „Wer es mit dem Spielerschutz ernst meint, muss auf Qualität setzen. Ich fordere die anderen Bundesländer auf, den guten Impuls aus Hessen parteiübergreifend aufzugreifen und schnellstmöglich umzusteuern. Damit können Fehlentwicklungen endlich korrigiert werden“, so DAW-Vorstandssprecher Georg Stecker.
Pressemitteilung der Deutschen Automatenwirtschaft e.V.
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