Aktuelles vom 30. April 2020
Aufgrund eines Beschlusses des Verwaltungsgerichts Darmstadt vom 01.04.2020 – Az. 3 L 446/20.DA - darf das Land Hessen – vertreten durch das RP Darmstadt – vorläufig keine Konzessionen für Sportwetten vergeben.
Das Land Hessen hat Beschwerde gegen diese Entscheidung beim Verwaltungsgerichtshof Kassel eingelegt.
Dies hat folgende Auswirkungen:
- Ebenso nimmt das RP Darmstadt neue Erlaubnisanträge entgegen, wobei das Kostenrisiko hinsichtlich der vorgelegten Unterlagen auch in diesem Fall derzeit beim Antragsteller liegt.
Aufgrund eines Beschlusses des Verwaltungsgerichts Darmstadt vom 01.04.2020 – Az. 3 L 446/20.DA - darf das Land Hessen – vertreten durch das RP Darmstadt – vorläufig keine Konzessionen für Sportwetten vergeben.
Das Land Hessen hat Beschwerde gegen diese Entscheidung beim Verwaltungsgerichtshof Kassel eingelegt.
Dies hat folgende Auswirkungen:
- Die bereits eingereichten Erlaubnisanträge werden weiterhin vom RP Darmstadt bearbeitet, um im Falle des Obsiegens eine nahtlose Fortführung des Erlaubnisverfahrens sicherzustellen. Den Antragstellern steht es allerdings derzeit frei, am Verfahrensfortgang mitzuwirken und von der Behörde geforderte Unterlagen nachzureichen. Sofern weiterhin an dem Verfahren mitgewirkt wird und Unterlagen vorgelegt werden, ist der Vollständigkeit halber darauf hinzuweisen, dass das Kostenrisiko hinsichtlich der nachgeforderten Unterlagen, für den Fall, dass das Land Hessen nicht obsiegt und das Konzessionsverfahren nicht weiter durchgeführt werden darf, bei den Antragstellern liegt.
- Ebenso nimmt das RP Darmstadt neue Erlaubnisanträge entgegen, wobei das Kostenrisiko hinsichtlich der vorgelegten Unterlagen auch in diesem Fall derzeit beim Antragsteller liegt.
- Sportwettveranstalter, die einen Antrag auf Erteilung einer Sportwettkonzession beim RP Darmstadt eingereicht haben und Sportwetten anbieten, haben auch derzeit nicht mit einem Untersagungsverfahren wegen der Veranstaltung unerlaubten Glücksspiels durch das RP Darmstadt zu rechnen.
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