IP/07/951
Brüssel, den 27. Juni 2007
Die Europäische Kommission hat Griechenland förmlich aufgefordert, sein Verbot von Spielautomaten und Computerspielen aufzuheben, nachdem der Europäische Gerichtshof in seinem Urteil vom 26. Oktober 2006 in der Rechtssache C-65/05 festgestellt hat, dass die griechischen Rechtsvorschriften, die Aufstellung und Betrieb solcher Geräte verbieten, mit den Grundsätzen des Binnenmarktes nicht vereinbar sind.
Das von Griechenland erlassene Verbot, an öffentlichen und privaten Orten, ausgenommen Spielkasinos, elektrische, elektromechanische und elektronische Spiele einschließlich aller Computerspiele einzurichten, verstößt nach Ansicht des Gerichtshofes gegen die Grundsätze des freien Warenverkehrs, der Niederlassungsfreiheit und des freien Dienstleistungsverkehrs. Da Griechenland auf das Urteil des Gerichtshofes bisher nicht reagiert hat, hat die Kommission ihm nun eine mit Gründen versehene Stellungnahme zugesandt, in der Griechenland aufgefordert wird, dem Urteil innerhalb von zwei Monaten nachzukommen. Bleibt Griechenland weiterhin untätig, kann die Kommission in einem nächsten Schritt den Europäischen Gerichtshof ersuchen, ein Zwangsgeld gegen Griechenland zu verhängen.
Pressemitteilung Europäische Kommission
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