Vor dem Oberlandesgericht München hat die Staatliche Lotterieverwaltung Bayern heute eine weitere schwere Niederlage erlitten. Das OLG hat die Berufung von Lotto Bayern gegen ein Urteil des Landgerichts München I zurückgewiesen und die wettbewerbsrechtliche Zulässigkeit des Verbandsnamens "Deutscher Lottoverband" bestätigt.
Der Deutsche Lottoverband informiert seit Anfang November 2006 in einer bundesweiten Kampagne über die Konsequenzen des neuen Glücksspielstaatsvertrages und des mit ihm beabsichtigten Bruchs von Europa- und Verfassungsrecht. Mit wettbewerbsrechtlichen Mitteln hatte Lotto Bayern versucht, die Verbandstätigkeit unter dem Namen Deutscher Lottoverband zu verhindern. Mit diesem Versuch ist Lotto Bayern nunmehr ein weiteres Mal gescheitert.
Norman Faber, Präsident des Deutschen Lottoverbandes: "Der erwartbare Ausgang dieses aus unserer Sicht völlig überflüssigen Gerichtsverfahrens zeigt, dass die im Deutschen Lotto- und Totoblock (DLTB) zusammengeschlossenen Landeslotteriegesellschaften dringend ihre kartell- und wettbewerbsrechtliche Geisterfahrt beenden und sich juristisch besser beraten lassen sollten. Statt auf sinnlose Konfrontation und Vernebelungsaktionen sollte sich der DLTB endlich gemeinsam mit dem Deutschen Lottoverband konstruktiv für eine rechtssichere und zukunftsfeste Perspektive für das deutsche Lotteriewesen einsetzen."
Pressemitteilung des Deutschen Lottoverbands
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