Montag, 20. August 2007

Schneider zu Gewinnspielen im Fernsehen: "Im Interesse der Nutzer ist eine präzise Rechtsgrundlage nötig"

Norbert Schneider, Vorsitzender der Gemeinsamen Stelle Programm, Werbung, Medienkompetenz der Landesmedienanstalten, hat sich mit Blick auf Beschwerden von Nutzern von TV-Gewinnspielen für eine präzisere rechtliche Grundlage ausgesprochen: “Wir brauchen wohl doch eine Norm im Rundfunkstaatsvertrag, damit wir den Zuschauer in Einzelfällen besser vor problematischen Methoden der Anbieter schützen können“, sagte er am Sonntag (10. Juni) im Hessischen Rundfunk. Gegenwärtig gebe es keine solche Norm. Anders als etwa bei Verstößen gegen Werbebestimmungen seien deshalb Geldbußen bei Verstößen gegen Gewinnspielregeln nicht möglich. Es bleibe nur der Weg über das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG).

Schneider betonte, auch die Veranstalter solcher Sendungen hätten ein großes Interesse an klaren rechtlichen Grundlagen. Ohne ein „sauberes Image“ seien die wirtschaftlichen Erwartungen der Sender nicht zu realisieren. Dies gebe ihm auch die Gewissheit, dass sich die Veranstalter an Verabredungen mit der Medienaufsicht hielten.

Schneider sagte weiter: „Der Zuschauer muss reelle Chancen haben zu gewinnen – auch der `Hot Button` darf dieses Grundprinzip nicht berühren.“ Als kritisch bezeichnete er es, dass einige Veranstalter Spielregeln bzw. Lösungen nicht ausreichend erläuterten. Auch Gewinnchancen müssten transparent dargestellt werden: „Man muss Spiele auch spielen können, sonst gewinnt nur der Sender und nicht der Spieler.“

Am Ende bleibe freilich auch ein Stück Verantwortung beim Spieler selbst, die dieser nicht an Dritte wie die Aufsicht oder den Staat abgeben könne. Gewinnspiele enthielten nicht die bekannten Risiken von TV-Programmen, dafür aber die Risiken, die jedes Spiel kennzeichneten, zumal dann, wenn die Regeln nicht transparent seien.

Norbert Schneider zeigte sich verwundert darüber, dass sich weder Staatsanwälte noch Verbraucherschützer zuletzt in die Diskussion eingemischt hätten. Es sei auch enttäuschend, dass Verfahren in der Vergangenheit ohne Ergebnis eingestellt worden seien.

Kritikern an der Prüfpraxis der Landesmedienanstalten hielt Schneider vor, dass sie sich die Sache entschieden zu einfach machten. Es gehe bei der Prüfung der Spielbarkeit der Spiele und der realen Chancen des Spielers nicht einfach um richtig oder falsch, sondern um höchst komplexe Sachverhalte: „Diese Kritiker setzen wieder einmal auf ein Aufsichtsmodell von Räuber und Gendarm, dessen Unwirksamkeit sich längst erwiesen hat.“

Kontakt bei Rückfragen:
Dr. Peter Widlok, Tel.: 0211/77007141 oder 0175/2623457

Pressemitteilung der GSPWM

Keine Kommentare: