- Wiesbaden ist am Zug: Tricksen und Täuschen muss ein Ende haben
- DLV fordert Kurskorrektur beim Glücksspielstaatsvertrag
Hamburg, 18. Oktober 2007. Seit mehr als einem Jahr wird die hitzige Debatte um den Glücksspielstaatsvertrag geführt. Der niedersächsische Ministerpräsident Christian Wulff konnte während seines Vorsitzes in der Ministerpräsidentenkonferenz (MPK) keinen Weg aus dem selbst gestifteten Chaos auf dem Glücksspielmarkt finden. Jetzt übernimmt Hessen den Vorsitz in der MPK. „Diesen Wechsel sollten die Ministerpräsidenten als Anlass für eine längst überfällige Kurskorrektur in Sachen Glücksspielstaatsvertrag nutzen. Jetzt ist Roland Koch gefordert“, sagt Norman Faber, Präsident des Deutschen Lottoverbands. Der Hessische Ministerpräsident hat jetzt die Aufgabe das Glücksspielrecht wieder auf einen verfassungsgemäßen Weg zurückzuführen.
Die Verfechter des Glücksspielstaatsvertrages versuchen private Vermittler wie Faber, Fluxx und Tipp24 rücksichtslos vom Markt zu verdrängen. Dabei scheuen sie weder vor der Erfindung der „Lottosucht“ noch vor dem kalkulierten Bruch von Europa- und Verfassungsrecht zurück. Auch wiederholte Ermahnungen der Europäischen Kommission liefen bislang ins Leere. „Inzwischen hat sogar der wissenschaftliche Dienst in Schleswig-Holstein dem Staatsvertrag klare Verstöße gegen das Europa- und Verfassungsrecht bescheinigt“, so Faber. „Die Ministerpräsidenten müssen nun endlich ihren Kurs korrigieren, bevor sie das deutsche Lotto und zigtausende Arbeitsplätze gegen die Wand fahren.“
Nachdem die Kommission klar gestellt hat, dass alle Ausführungsgesetze zum Staatsvertrag einzeln der Notifizierung, also einer mindestens dreimonatigen Prüfung, unterzogen werden müssen, ist der Zeitplan der Länder durcheinander geraten. Jetzt planen die Länder ein zweifelhaftes Ausweichmanöver. Die teilweise bereits den Landtagen vorgelegten Gesetze sollen geteilt werden. Ein erster Teil enthält nur die von der EU nach Auffassung der Länderchefs nicht zu notifizierenden Bestimmungen und wird noch dieses Jahr zur Abstimmung vorgelegt. Der zweite Teil würde dann im nächsten Jahr zur Abstimmung vorgelegt. Nicht nur der renommierte Europarechtler Prof. Dr. Rudolf Streinz hält das für einen „untauglichen Versuch“ der Notifizierungspflicht zu entgehen: „Es besteht eine generelle Pflicht zur Notifizierung der Gesetzentwürfe“. Damit ist eine fristgerechte Verabschiedung der Ausführungsgesetze und in Folge des gesamten Staatsvertrages nicht mehr möglich.
Pressekontakt:
Sharif Thib
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