Mittwoch, 24. Oktober 2007

Landtag von Nordrhein-Westfalen verabschiedet Glücksspielstaatsvertrag

Der Landtag von Nordrhein-Westfalen hat heute trotz erheblicher rechtlicher Bedenken der Europäischen Kommission als erstes Länderparlament dem neuen Glücksspielstaatsvertrag zugestimmt, der den derzeitigen Lotteriestaatsvertrag zum 1. Januar 2008 ablösen soll.

Mit den Stimmen von CDU und FDP wurden dem Vertrag zwischen den Bundesländern zum Verbot von privaten Glücksspielen und Sportwetten zustimmt und ein Ausführungsgesetz verabschiedet. SPD und Grüne stimmten dagegen, weil sie rechtliche Bedenken gegen den Vertrag haben.

Mit dem Gesetz zur Änderung glücksspielrechtlicher Vorschriften wird das staatliche Monopol für Lotterien und Sportwetten noch weiter verschärft. Ziel ist dabei nach Angaben der Länder die Bekämpfung der Glücksspielsucht. Angeblich aus Präventionsgründen wird der Vertriebsweg Internet grundsätzlich verboten (was das grenzüberschreitende Angebot deutlich erschwert). Werbung im Internet, im Fernsehen und per Telefon wird untersagt.

Der Lotto-Unternehmer Norman Faber hat bereits eine Schadenersatzklage gegen das Land wegen des Staatsvertrags angekündigt. Das Verbot von privatem Glücksspiel treffe seine Firma für Systemlotto-Angebote in existenzgefährdender Weise. Faber beschäftigt nach eigenen Angaben rund 500 Mitarbeiter in Bochum. In den vergangenen Tagen hatte Faber die Landesregierung in großen Zeitungsanzeigen dazu aufgefordert, das Gesetz zurückzuziehen.

Auch die Europäische Kommission hatte erhebliche Bedenken gegen den Staatsvertrag vorgetragen. Sie sieht die Dienstleistungs-, Niederlassungs- und Zahlungsverkehrsfreiheit unzulässig beeinträchtigt. Im Übrigen wurde das Ausführungsgesetz nicht - wie erforderlich - der Europäischen Kommission notifiziert.

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