Mittwoch, 14. November 2007

Bundeskartellamt will Übernahme der Mehrheit an der Lotto Rheinland-Pfalz GmbH durch das Land verhindern

Das Bundeskartellamt will mit einer Abmahnung nunmehr die geplante Übernahme einer Mehrheitsbeteiligung an der Lotto Rheinland-Pfalz GmbH durch das Land Rheinland-Pfalz verhindern, nachdem es bereits im letzten Jahr die derzeitige Struktur des deutschen Glückspielwesens, die durch einen Blockvertrag verbundenen Landeslotteriegesellschaften, für wettbewerbswidrig erklärt hatte.

Das Land Rheinland-Pfalz plant, 51 Prozent der Anteile an der bislang rein privaten Lotto Rheinland-Pfalz GmbH zu übernehmen. Damit will das Land die Voraussetzungen für den vorgesehenen Glücksspielstaatsvertrag schaffen und eine staatliche Kontrolle sicherstellen. Mit dem zum 1. Januar 2008 geplanten Vertrag wollen die 16 deutschen Bundesländer das staatliche Wett- und Glücksspielmonopol noch verschärfen und für zunächst vier weitere Jahre verlängern, um Einnahmen für den Fiskus sicherzustellen. Nach Aussage des rheinland-pfälzischen Ministerpräsidenten Kurt Beck gebe es ohne Monopol "ein riesen Loch".

Die rheinland-pfälzische Lottogesellschaft ist das einzige Privatunternehmen im sog. Deutschen Toto- und Lottoblock, dem Kartell der Monopolanbieter. Bislang sind die Sportbünde Rheinland, Pfalz und Rheinhessen die Gesellschafter (zukünftig nur noch zu 49%). Ein Konkurrenzangebot des privaten Unternehmens FLUXX hatten die Sportbünde ausgeschlagen.

Lotto Rheinland-Pfalz bietet seine Dienstleistungen binnengrenzüberschreitend auch in dem EU-MItgliedstaat Luxemburg an, während die deutschen Bundesländer den deutschen Markt nach außen gegen Anbieter aus anderen Mitgliedstaaten abschotten wollen. Die Europäische Kommission hatte dies als europarechtswidrig kritisiert und eine europaweite Ausschreibung gefordert, wenn das Lotteriewesen in Rheinland-Pfalz privat bleibe.

Das Verwaltungsgericht Main hatte kürzlich ein Glücksspielmonopol zugunsten eines privaten Unternehmens für verfassungsrechtlich unzulässig gehalten (Beschluss vom 12. September 2007, Az. 6 L 583/07.MZ). Auch verstoße die Rechtslage in Rheinland-Pfalz gegen die durch den EG-Vertrag garantierten Niederlassungs- und Dienstleistungsfreiheit.

Nach Auskunft des Bundeskartellamtes können sich die Beteiligten zu der Abmahnung äußern. Dazu ist am Freitag ein Treffen in Bonn geplant. Bis zum 30. November 2007 will das Kartellamt das Verfahren abschließen und eine Entscheidung treffen.

Der Geschäftsführer von Lotto Rheinland-Pfalz GmbH, Hans-Peter Schössler, erklärte: "Es ist eine Forderung der Europäischen Kommission, dass es in Deutschland nur einen Staatsvertrag geben kann, wenn alle Gesellschaften auch mehrheitlich vom Staat getragen werden."

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