von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG
Bereits seit etwa drei Jahren gibt es in dem zum Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) gehörenden Fürstentum Liechtenstein Pläne für ein Spielbankengesetz. Ursprünglich sollte eine Vernehmlassung für ein solches Gesetz bereits 2005 stattfinden. Aufgrund einer Landtagsanfrage des Volksunion-Abgeordneten Gebhard Negele hat der Regierungschef von Lichtenstein Otmar Hasler nun Ende 2007 Stellung genommen: "Der ursprüngliche Gesetzesentwurf aus dem Jahre 2005 wird derzeit überarbeitet, vor allem hinsichtlich der Zuständigkeit sowie Aufsichts- und Kontrollfunktionen, damit eine für Liechtenstein geeignete Lösung vorgeschlagen werden kann.“
An dem sog. Vernehmlassungsbericht, die Gesetzesbegründung durch die Regierung, werde bereits gearbeitet. Der Vernehmlassungsbericht solle bis voraussichtlich Februar 2008 erstellt sein. Der Zeitplan des Ressorts Finanzen sehe vor, den Bericht unmittelbar danach zu veröffentlichen.
Durch die geplante Neuregelung sollen nach Auskunft des Regierungschefs auch sog. telekommunikationsgestütze Glücksspiele (insbesondere das Angebot über das Internet) erfasst werden. Liechtenstein will nämlich auch Online-Konzessionen nach dem Muster von Gibraltar vergeben.
Dies wäre für Anbieter interessant, die Kunden in anderen EWR-Mitgliedstaaten (die EU-Länder sowie Lichtenstein, Norwegen und Island) ansprechen wollen. Das EWR-Ankommen garantiert – inhaltsgleich wie der EG-Vertrag – die Dienstleistungsfreiheit innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums.
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