Wichtiger Etappensieg für bwin: Richterin bezeichnet bestehende Rechtslage als „EU-widrig“; Einstweilige Verfügung gegen Omnia Communication-Centers erlassen
Das neue Jahr beginnt wie das alte geendet hatte: Mit eindeutigen Gerichtsentscheidungen gegen das österreichische Glücksspielmonopol. Hatte 2007 das Oberlandesgericht Wien mehrmals richtungsweisende Urteile für private Wettanbieter getroffen, machte gleich 2008 das Handelsgericht Wien den Anfang. In der Begründung einer zu Jahresbeginn zugestellten Einstweiligen Verfügung (GZ 19 Cg 161/07h, 27.12.2007) gegen die Omnia Communication-Centers GmbH lässt Richterin Elfriede Dworak keinen Zweifel an der Unhaltbarkeit der österreichischen Situation.
Das Handelsgericht attackiert das Glücksspielmonopol gleich an mehreren Fronten und greift damit voll die Unzulässigkeit von Glücksspiellizenzen anderer EU-Staaten an: Das Handelsgericht Wien geht davon aus, dass die in Österreich bestehenden Einschränkungen für ausländische Glücksspielbetreiber EU-widrig sind. Auch die vom Gesetzgeber geforderte inländische Niederlassung kann das Gericht nicht nachvollziehen. Die Richterin im Klartext: „Es ist davon auszugehen, dass die Beschränkungen, wonach nur Kapital- und Aktiengesellschaften mit Sitz in Österreich als Konzessionär in Betracht kommen, dem Diskriminierungsverbot zuwider laufen.“
bwin federführend in Sachen Spielerschutz
bwin ist in Sachen Spielerschutz international führend. Dieses von bwin immer wieder ins Treffen geführtes Argument wird vom Gericht vollinhaltlich geteilt. Von Österreich wird dieses Faktum allerdings derzeit nicht gewürdigt.
Das Handelsgericht sieht den Spielerschutz hierzulande als nur dürftig geregelt. Für das Gericht ist es demnach auch nicht nachvollziehbar, warum der Schutz von Glücksspielteilnehmern nur durch österreichische Betreiber gewährleistet sein soll. Dies unterstützt vollinhaltlich die Einwände privater Wettanbieter gegen die bestehenden österreichischen Glücksspielgesetze.
Alfred Autischer
Trimedia Communications Austria
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