Der Fußballclub VfB Stuttgart darf weiterhin nicht für private Sportwettenanbieter Werbung machen. Der Bundesligaclub scheiterte mit seinem am 6. Februar 2008 eingereichten Eilantrag gegen den neuen Glücksspielstaatsvertrag vor dem Verwaltungsgericht Stuttgart (Az. 4 K 456/08). Der Eilantrag wurde zurückgewiesen, wie eine Gerichtssprecherin heute bestätigte.
Das Verwaltungsgericht Stuttgart traf aber keine Entscheidung in der Hauptsache, «obwohl die zuständige 4. Kammer nach wie vor die Rechtsmeinung vertritt, dass ein Verbot privater Sportwetten mit Europarecht nicht vereinbar sei». Der Fußballclub kann gegen den Beschluss innerhalb von zwei Wochen Beschwerde zum Baden-württembergischen Verwaltungsgerichtshof einlegen.
Stellvertretend für die Bundesligaclubs wollte der VfB erreichen, dass er im eigenen Stadion wieder für den privaten Wettanbieter bwin und andere Unternehmen werben darf. Unterstützt wurde der Verein bei seiner Klage von der Deutschen Fußball Liga (DFL).
Durch das Werbeverbot für private Sportwettenanbieter bwin gehe dem Club jährlich ein Millionen-Betrag verloren, hatte VfB-Präsident Erwin Staudt auf einer Pressekonferenz Mitte Februar erklärt. Man sei zu jedem Schritt bereit - «und wenn wir bis zum Europäischen Gerichtshof gehen müssen», erklärte er. Dem VfB war insbesondere die Werbung für den privaten Buchmacher bwin (früher: betandwin) verboten worden. Dies hatte zu zahlreichen Gerichtsverfahren geführt. Weitere Leidtragende sind die Fußballclubs Werder Bremen und 1860 München, bei denen bwin aufgrund von Untersagungsverfügungen als Trikotsponsor abgesprungen ist. Durch den neuen Staatsvertrag soll die Werbung für private Anbieter noch weit umfassender eingeschränkt werden.
Der umstrittene neue Glücksspielstaatsvertrag, gegen den der Verein vorging, trat am 1. Januar in Kraft. In ihm wurde das staatliche Glücksspielmonopol für mindestens vier weitere Jahre fest geschrieben, das den Ländern Milliardeneinnahmen sichert.
Bei der EU stößt dieses Monopol jedoch auf Kritik: Ende Januar leitete die Europäische Kommission ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland ein. Die Bundesregierung muss innerhalb von zwei Wochen zu dem Aufforderungsschreiben der Europäischen Kommission Stellung nehmen.
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