von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG
Vor der Zweiten Kammer des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) werden heute zwei wichtige, den großen Buchmacher Ladbrokes und die Wettbörse Betfair betreffende Sportwettenverfahren verhandelt.
Zwei niederländische Höchstgerichte, der Raad van Staate und der Hoge Raad, hatten dem EuGH im letzten Jahr Fragen zur Zulässigkeit des niederländischen Glücksspielmonopols vorgelegt. Aufgrund dieser Vorlageverfahren wurde eine in den Niederlanden geplante gesetzliche Neuregelung des Glücksspielrechts auf Eis gelegt.
Zu dem Hintergrund der beiden Vorlagen:
a) Rechtssache Betfair (C-203/08)
In der Rechtssache Betfair hatte der niederländische Staatsrat (Raad van State), in seiner Eigenschaft als höchstes Verwaltungsgericht der Niederlande, im Mai 2008 dem EuGH mehrere Vorlagefragen gestellt. Zugrunde liegt dieser Vorlage ein sich bereits mehrere Jahre hinziehender verwaltungsgerichtlicher Rechtsstreit zwischen der weltweit größten Wettbörse Betfair (offizieller Firmenname: The Sporting Exchange Ltd) und dem niederländischen Justizminister. Wie in bereits mehreren anhängigen Vorlageverfahren wird auch in dieser neuen Sache nach der Bedeutung einer in einem anderen Mitgliedstaat erteilten Konzession gefragt, hier ausdrücklich hinsichtlich eines Angebots über das Internet.
Die Vorlage des Staatsrats betrifft im Übrigen auch die Vergabe einer Glücksspielkonzession. Betfair hatte sich nämlich, nachdem das Justizministerium sich 2003 geweigert hatte, den Zugang der sich in Großbritannien befindenden Wettbörse für niederländische Bürger für unbedenklich zu erklären, 2004 für zwei Glücksspielkonzessionen beworben. Zum einem beantragte Betfair die derzeit von dem Monopolanbieter De Lotto (Stichting de Nationale Sporttotalisator) gehaltene 5-jährige Sportwettenkonzession, zum anderen bewarb es sich für eine derzeit von Scientific Games Racing B.V. gehaltene Konzession. Das Ministerium stellte sich allerdings auf dem Standpunkt, dass diese Konzessionen automatisch zu verlängern seien, solange der bisherige Konzessionsinhaber dies wünsche (d.h. dass keine Ausschreibung zu erfolgen habe).
Dies hielt Betfair für einen Verstoß gegen europäisches Gemeinschaftsrecht und eine unzulässige Diskriminierung und berief sich insbesondere auf die durch den EG-Vertrag garantierte Dienstleistungsfreiheit. In einem Kommentar zu dem Vorlagebeschluss verwies Betfair darauf, dass es ein streng reguliertes, in Großbritannien Steuern zahlendes Unternehmen sei, das hinsichtlich der Bekämpfung von Betrug und Geldwäsche sowie hinsichtlich Kundenschutz weltweit führend sei. Man solle daher einen fairen Wettbewerb in der EU zulassen.
Für den Fall einer positiven Entscheidung des EuGH kündigte Betfair bereits an, den niederländischen Staat auf Schadensersatz in Euro-Millionenhöhe verklagen zu wollen.
b) Rechtssache Ladbrokes (C-258/08)
Kurz nach dem Staatsrat hatte auch das niederländische Höchstgericht (Hoge Raad der Nederlanden), das oberste Gericht der Niederlande für Straf- und Zivilrechtssachen, einen weiteren Fall dem EuGH vorgelegt. Zugrunde liegt dieser Vorlage ein umfangreiches Gerichtsverfahren zwischen dem privaten Buchmacher Ladbrokes und dem niederländischen Monopolanbieter De Lotto. Dem Buchmacher Ladbrokes war 2002 untersagt worden, Sportwetten von niederländischen Bürgern anzunehmen. Zwischen dem Buchmacher und De Lotto wurden deswegen zunächst im einstweiligen Rechtsschutz und dann in der Hauptsache mehrere Gerichtsverfahren geführt.
Der Hoge Raad hat dem EuGH drei Fragen vorgelegt: Zunächst will das Gericht wissen, ob es nach Europarecht zulässig ist, das Glücksspielangebot durch die Einführung neuer Spiele und Bewerbung attraktiv auszugestalten, um damit (potentielle) Spieler von illegalen Angeboten abzuhalten. Des Weiteren fragt er, ob der nationale Richter in jedem Fall entscheiden muss, ob die nationale Glücksspielpolitik (z. B. in diesem Fall eine Untersagungsverfügung bezüglich einer Webseite) in diesem bestimmten Fall gerechtfertigt ist. Zuletzt erkundigt sich der Staatsrat nach der Bedeutung einer in einem anderen Mitgliedstaat erteilten Genehmigung: Kann ein Mitgliedstaat auf der Basis eines beschränkten Konzessionssystems Glücksspielangebote über das Internet durch einen in einem anderen Mitgliedstaat lizenzierten Anbieter untersagen?
Ladbrokes verwies – ähnlich wie Betfair – darauf, ein streng regulierter und lizenzierter Wett- und Glücksspielanbieter zu sein. „Unsere Dienstleistungen sollten daher auch in anderen EU-Mitgliedstaaten in Anspruch genommen werden dürfen.“, erläuterte John O´Reilly, der für das Interangebot zuständige Direktor von Ladbrokes. Er ergänzte: „Es macht keinen Sinn, dass ein niederländischer Bürger nach Belgien reisen kann, um dort eine Wette in einer Ladbrokes-Annahmestelle abzugeben, während es uns verboten wird, Wetten von niederländischen Bürgern online anzunehmen.“ Durch das Verbot würden lediglich die Einkünfte des staatlichen Monopolanbieters geschützt. Europarechtlich gebe es hierfür keine Rechtfertigung.
Mit einer Entscheidung des EuGH zu diesen beiden Vorlagen ist im nächsten Jahr zu rechnen.
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