Dienstag, 3. November 2009

Zahlt Rückversicherer Munich Re für Jackpot-Gewinn?

von Rechtsanwalt Martin Arendts

Ende September 2009 wurde der Lotto-Jackpot in Höhe von 31,7 Mio. Euro gleich zweimal genackt. Einmal bei der offiziellen Ziehung von 6 aus 49 des Deutschen Lotto- und Totoblocks, sowie einmal bei MyLotto24, bei der man auf die Lottozahlen wetten kann. MyLotto24, eine Beteiligung der börsennotierten Tipp24 AG, hatte das "Risiko" eines Gewinns bei der Rückversicberungsgesellschaft Munich Re versichert, soweit mehr als 10 Mio. Euro ausgezahlt werden müssen.

Die Versicherungsgesellschaft soll jetzt die Differenz von 21,7 Mio. Euro übernehmen, hat dies nach einem Bericht in der heutigen Ausgabe der "Financial Times Deutschland" bislang aber nicht getan. Es sei von "juristischen Problemen" die Rede. "Der Schaden ist in der rechtlichen Prüfung", bestätigte ein Sprecher der Munich Re. Ansonsten gebe man keinen Kommentar.

Die "Financial Times Deutschland" schließt mit dem Fazit: "Das offensichtlichste juristische Problem dürfe sein, dass es sich bei der Veranstaltung von MyLotto24 um eine Umgehung des deutschen Internetlottoverbots handeln könnte. Das könnte für Munich Re ein Grund sein, die Legalität des Risikos anzuzweifeln. Aber eigentlich wusste der Konzern das schon vorher."

Für die Tipp24 AG war der versicherungstechnische Schadensfall eher ein Glücksfall. Die Firma berichtete über deutlich gestiegene Umsatzzahlen und führte zum Gechäftsverlauf aus: "Neben Erlösen aus Sicherungsgeschäften führten ein unerwartet hohes Spielvolumen bei der MyLotto24 Ltd. sowie ein im Zusammenhang mit dem Großgewinn ergebniswirksam gebildetes Steuerguthaben zu einer Kompensation des negativen Effekts aus der Gewinnauszahlung."

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