Pressemitteilung vom 18. Dezember 2011
Zum heutigen (18. Dezember 2011) Bericht in der Zeitung "Schleswig-Holstein am Sonntag", nach dem Kiels Oberbürgermeister Torsten Albig sich aktiv um die Ansiedlung eines privaten Lotterievermittlers und um einen Sponsoren aus dem Bereich der Online-Wetten bemüht, erklären der stellvertretende Vorsitzende der CDU-Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Hans-Jörn Arp und FDP-Fraktionschef Wolfgang Kubicki:
"Wir sind fassungslos. Seit Monaten müssen wir wegen unseres europarechtskonformen Glücksspielgesetzes von SPD-Landes- und Fraktionschef Stegner übelste öffentliche Verunglimpfungen ertragen. Selbst auf Nachfrage von Journalisten hat sich SPD-Spitzenkandidat Torsten Albig von diesen Entgleisungen seines Parteivorsitzenden nicht distanziert. Und jetzt wird bekannt, dass Albig selbst private Glücksspielanbieter für Kiel gewinnen will. Scheinheiliger geht es nicht, Nord-SPD."
Der derzeit mit der Stadt Kiel in Verhandlungen über ein Sponsoring befindliche Online-Glücksspielanbieter Betfair bietet neben Sportwetten auch Casinospiele und Poker an.
Erst am 17. November 2011 hatte Stegner Kubicki und Arp als "willige Türöffner" für Online-Poker bezeichnet und behauptet, "Schwarzgeldwäscher würden sich bedanken". Darüber hinaus hatte er den CDU- und den FDP-Politiker in die Nähe von Geldwäsche und Prostitution gestellt. Zu diesem Vorgang hatte Albig dem Hamburger Abendblatt laut Bericht vom 18. November 2011 auf Anfrage lediglich erklärt: "Es ist alles gesagt und die Beteiligten sind erwachsen genug, um das miteinander zu regeln".
Kubicki: "Das ist wirklich unglaublich. Das Mindeste wäre eine klare Distanzierung Albigs gewesen. Aber nun können Kollege Arp und ich ihn im Club der Stegner-Opfer willkommen heißen. Denn SPD-Spitzenkandidat Torsten Albig dürfte mit diesen Entgleisungen seines Parteivorsitzenden wohl auch gemeint sein."
Beide Abgeordnete verwiesen auch auf die politische Dimension des Vorganges. Denn der von Albig selbst als "Spagat" bezeichnete Widerspruch zwischen der Position des SPD-Spitzenkandidaten und des SPD-Landesvorsitzenden sei nicht zu halten. Bis heute stehe die Ankündigung von SPD-Landes- und Fraktionschef Stegner unwidersprochen im Raum, die SPD werde im Falle eines Wahlsieges das schleswig-holsteinische Glücksspielgesetz sofort rückgängig machen. Erst am 15. Dezember 2011 hatte Stegner CDU und FDP in einer Pressemitteilung aufgefordert, dem SPD-Antrag auf Aufhebung des Glücksspielgesetzes im Januar zuzustimmen. Gleichzeitig bemühe sich der SPD-Spitzenkandidat für das Amt des Ministerpräsidenten um Sponsoren und Unternehmensansiedlungen, die nur auf der Grundlage genau dieses Gesetzes möglich seien.
"Wenn Albig glaubt, dass sich ein Unternehmen in einer Stadt ansiedelt, deren Oberbürgermeister ihm im Falle eines Wahlsieges seiner Partei als Ministerpräsident sofort wieder die Geschäftsgrundlage entziehen will, dann ist er völlig neben der Spur. Die SPD muss sich entscheiden: Entweder für ein europarechtskonformes Glücksspielgesetz oder für die Verunglimpfung von Unternehmern. Beides zusammen geht nicht", so Arp und Kubicki.
Quelle: CDU-Fraktion und FDP-Landtagsfraktion im Schleswig-holsteinischen Landtag
Das Blog zur aktuellen rechtlichen Entwicklung bei Glücksspielen und Sportwetten: Informationen zu Spielbanken, Casino-Spielen, Lotterien, gewerblichen Spielvermittlern, Spielgemeinschaften, Rubbellosen, Glücksspielautomaten, Geschicklichkeitsspielen, Unterhaltungsspielen, Gewinnspielen, Hausverlosungen, Poker, Sportwetten, Pferdewetten, Finanzwetten, Wettbörsen, Sportzertifikaten, Informationsbörsen (prediction markets) sowie Event- und Informationsderivaten
Montag, 19. Dezember 2011
VPRT zur Unterschrift der Ministerpräsidenten unter Glücksspielstaatsvertrag: Länder sollen Weg für liberaleres Glücksspielrecht mit der Umsetzung entsprechender Werberichtlinien konsequent fortsetzen
Pressemitteilung vom 15. Dezember 2011
Berlin - Als einen "wichtigen Schritt in die richtige Richtung" hat Thomas Deissenberger, Vorsitzender des Arbeitskreises Wetten im Verband Privater Rundfunk und Telemedien (VPRT) sowie Vorsitzender der Geschäftsführung der Constantin Sport Marketing GmbH, die heutigen Unterschriften unter den neuen Glücksspielstaatsvertrag durch die Ministerpräsidenten grundsätzlich begrüßt. Er appellierte an die Länder, den eingeschlagenen Weg hin zu einem liberaleren Glücksspielrecht mit der Umsetzung entsprechender Werberichtlinien zum Staatsvertrag fortzusetzen und sich perspektivisch mit der Glücksspielregulierung an dem Schleswig-Holsteinischen Glücksspielgesetz zu orientieren. Es biete die besten Voraussetzungen dafür, den ganz überwiegenden Teil des Online-Gaming-Bereichs aus dem heutigen Schwarzmarkt in einen kontrollierten und regulierten Markt zu überführen.
Deissenberger: "Wer 'A' sagt muss auch 'B' sagen: Die Länder müssen nun den eingeschlagenen Weg der teilweisen Marktöffnung auch mit ihren Werberichtlinien zum Staatsvertrag konsequent weiterverfolgen. Nur so kann sichergestellt werden, dass der Kanalisierungseffekt der neuen Regulierung hin zu den lizenzierten Angeboten auch tatsächlich eintritt. Insbesondere bei der Zulassung von Sportwettenwerbung im Fernsehen sollte es nicht auf diesem Umweg zu neuen Einschränkungen kommen. Stattdessen könnten die Länder auf die Verantwortung und die Bereitschaft zur Selbstregulierung vertrauen. Deissenberger betonte, dass der VPRT den Ländern für eine aktive Mitarbeit bei der Ausgestaltung der Werbestimmungen zur Verfügung stehe und hierzu seinen Dialog mit der Politik fortsetzen wolle.
Über den VPRT:
Der VPRT ist die Interessenvertretung der privaten Rundfunk- und Telemedienunternehmen. Mit ihren TV-, Radio-, Online- und Mobile-Angeboten bereichern seine rund 140 Mitglieder Deutschlands Medienlandschaft durch Vielfalt, Kreativität und Innovation. Damit das auch in der digitalen Welt so bleibt, müssen die regulatorischen, technologischen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen stimmen. Als Wirtschaftsverband unterstützen wir unsere Unternehmen im Dialog mit Politik und Marktpartnern beim Erreichen dieses Ziels - national und auf EU-Ebene. www.vprt.de
Pressekontakt:
Pressesprecher Hartmut Schultz
Hartmut Schultz Kommunikation GmbH
T | +49 30 3 98 80-101,
E | schultz@schultz-kommunikation.de
Berlin - Als einen "wichtigen Schritt in die richtige Richtung" hat Thomas Deissenberger, Vorsitzender des Arbeitskreises Wetten im Verband Privater Rundfunk und Telemedien (VPRT) sowie Vorsitzender der Geschäftsführung der Constantin Sport Marketing GmbH, die heutigen Unterschriften unter den neuen Glücksspielstaatsvertrag durch die Ministerpräsidenten grundsätzlich begrüßt. Er appellierte an die Länder, den eingeschlagenen Weg hin zu einem liberaleren Glücksspielrecht mit der Umsetzung entsprechender Werberichtlinien zum Staatsvertrag fortzusetzen und sich perspektivisch mit der Glücksspielregulierung an dem Schleswig-Holsteinischen Glücksspielgesetz zu orientieren. Es biete die besten Voraussetzungen dafür, den ganz überwiegenden Teil des Online-Gaming-Bereichs aus dem heutigen Schwarzmarkt in einen kontrollierten und regulierten Markt zu überführen.
Deissenberger: "Wer 'A' sagt muss auch 'B' sagen: Die Länder müssen nun den eingeschlagenen Weg der teilweisen Marktöffnung auch mit ihren Werberichtlinien zum Staatsvertrag konsequent weiterverfolgen. Nur so kann sichergestellt werden, dass der Kanalisierungseffekt der neuen Regulierung hin zu den lizenzierten Angeboten auch tatsächlich eintritt. Insbesondere bei der Zulassung von Sportwettenwerbung im Fernsehen sollte es nicht auf diesem Umweg zu neuen Einschränkungen kommen. Stattdessen könnten die Länder auf die Verantwortung und die Bereitschaft zur Selbstregulierung vertrauen. Deissenberger betonte, dass der VPRT den Ländern für eine aktive Mitarbeit bei der Ausgestaltung der Werbestimmungen zur Verfügung stehe und hierzu seinen Dialog mit der Politik fortsetzen wolle.
Über den VPRT:
Der VPRT ist die Interessenvertretung der privaten Rundfunk- und Telemedienunternehmen. Mit ihren TV-, Radio-, Online- und Mobile-Angeboten bereichern seine rund 140 Mitglieder Deutschlands Medienlandschaft durch Vielfalt, Kreativität und Innovation. Damit das auch in der digitalen Welt so bleibt, müssen die regulatorischen, technologischen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen stimmen. Als Wirtschaftsverband unterstützen wir unsere Unternehmen im Dialog mit Politik und Marktpartnern beim Erreichen dieses Ziels - national und auf EU-Ebene. www.vprt.de
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Interwetten: Stellungnahme zum Glücksspielstaatsvertag
Pressemitteilung von Interwetten vom 16. Dezember 2011
Gzira - Interwetten Managing Director Dr. Birgit Bosch nimmt zu dem gestern von 15 der 16 deutschen Bundesländer abgesegneten Glücksspielstaatsvertrag wie folgt Stellung: "Wir bedauern, dass der neue Glücksspielstaatsvertrag in der vorliegenden Form von 15 der 16 Bundesländer unterzeichnet wurde. Der neue Entwurf enthält immer noch Komponenten, die bereits in der Erstfassung von der EU stark kritisiert wurden. Einer der zentralen Kritikpunkte bezieht sich auf die strikte Limitierung der Anzahl der Lizenzen. Die Mehrheit privater Anbieter wird demnach vom Deutschen Markt ausgeschlossen, was etliche Experten für nicht EU-konform halten. Darüber hinaus steht die exkzessive Steuerlast in keinem Verhältnis zum Business-Modell der privaten Onine-Anbieter.
Im Endeffekt wird der neue Glücksspielstaatsvertrag nur die bestehenden Verhältnisse fortschreiben und ist kein geeignetes Mittel den Schwarzmarkt einzudämmen. Am Ende sind damit alle Beteiligten Verlierer: An erster Stelle die Spieler, denn auf dem Schwarzmarkt kann der Spieler- und Verbraucherschutz nicht eingefordert werden. Die Länder nehmen vom Schwarzmarkt keine Steuern ein, und Betreiber, die einen legalen Status anstreben, werden effektiv daran gehindert."
Über Interwetten
Wetten ist unser Sport.
Interwetten wurde 1990 als Sportwettenanbieter gegründet und ging 1997 mit der Website www.interwetten.com online. 2011 präsentiert sich Interwetten als Online-Entertainment-Company und bietet neben der klassischen Sportwette ein umfangreiches Live-Wetten-Angebot, Live-Streamings, Casino und eine Vielzahl an spannenden Games.
Pressekontakt:
Interwetten Group
Mag. (FH) Michael Summer
Sponsoring & PR Manager
T: +43 (0) 1 732 10 - 179
Mail: michael.summer@interwetten.com
Gzira - Interwetten Managing Director Dr. Birgit Bosch nimmt zu dem gestern von 15 der 16 deutschen Bundesländer abgesegneten Glücksspielstaatsvertrag wie folgt Stellung: "Wir bedauern, dass der neue Glücksspielstaatsvertrag in der vorliegenden Form von 15 der 16 Bundesländer unterzeichnet wurde. Der neue Entwurf enthält immer noch Komponenten, die bereits in der Erstfassung von der EU stark kritisiert wurden. Einer der zentralen Kritikpunkte bezieht sich auf die strikte Limitierung der Anzahl der Lizenzen. Die Mehrheit privater Anbieter wird demnach vom Deutschen Markt ausgeschlossen, was etliche Experten für nicht EU-konform halten. Darüber hinaus steht die exkzessive Steuerlast in keinem Verhältnis zum Business-Modell der privaten Onine-Anbieter.
Im Endeffekt wird der neue Glücksspielstaatsvertrag nur die bestehenden Verhältnisse fortschreiben und ist kein geeignetes Mittel den Schwarzmarkt einzudämmen. Am Ende sind damit alle Beteiligten Verlierer: An erster Stelle die Spieler, denn auf dem Schwarzmarkt kann der Spieler- und Verbraucherschutz nicht eingefordert werden. Die Länder nehmen vom Schwarzmarkt keine Steuern ein, und Betreiber, die einen legalen Status anstreben, werden effektiv daran gehindert."
Über Interwetten
Wetten ist unser Sport.
Interwetten wurde 1990 als Sportwettenanbieter gegründet und ging 1997 mit der Website www.interwetten.com online. 2011 präsentiert sich Interwetten als Online-Entertainment-Company und bietet neben der klassischen Sportwette ein umfangreiches Live-Wetten-Angebot, Live-Streamings, Casino und eine Vielzahl an spannenden Games.
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Bundesrat will Sportwetten besteuern
Pressemitteilung des Bundesrats vom 16. Dezember 2011
Die Länder haben in ihrer heutigen Plenarsitzung einen Gesetzentwurf beschlossen, der die Änderung des Glückspielstaatsvertrages flankieren und das Steuerrecht für Sportwetten öffnen soll. Ziel ist es, in Zukunft Sportwetten in- und ausländischer Veranstalter gleich zu besteuern.
Neben den bisherigen Sportwetten zu festen Gewinnquoten - sogenannte Oddset-Wetten - unterwirft der Gesetzentwurf sämtliche Sportwetten der Besteuerung. Hierbei ist ohne Bedeutung, ob die Wette ortsgebunden oder über das Internet erfolgt. Vorgesehen ist ein ermäßigter Steuersatz von fünf Prozent des Spieleinsatzes. Zugleich möchte der Bundesrat im Zusammenhang mit der Fortentwicklung des Glücksspielrechts auch eine Stärkung des Tierschutzes und der Pferdezucht erreichen. Dies will er durch die Änderung der Rahmenbedingungen für Pferdewetten sicherstellen.
Der Gesetzentwurf wird zunächst der Bundesregierung zugeleitet. Diese hat ihn innerhalb von sechs Wochen dem Bundestag zu übermitteln, wobei sie ihre Auffassung darlegen soll.
Drucksache 761/11 (Beschluss)
Die Länder haben in ihrer heutigen Plenarsitzung einen Gesetzentwurf beschlossen, der die Änderung des Glückspielstaatsvertrages flankieren und das Steuerrecht für Sportwetten öffnen soll. Ziel ist es, in Zukunft Sportwetten in- und ausländischer Veranstalter gleich zu besteuern.
Neben den bisherigen Sportwetten zu festen Gewinnquoten - sogenannte Oddset-Wetten - unterwirft der Gesetzentwurf sämtliche Sportwetten der Besteuerung. Hierbei ist ohne Bedeutung, ob die Wette ortsgebunden oder über das Internet erfolgt. Vorgesehen ist ein ermäßigter Steuersatz von fünf Prozent des Spieleinsatzes. Zugleich möchte der Bundesrat im Zusammenhang mit der Fortentwicklung des Glücksspielrechts auch eine Stärkung des Tierschutzes und der Pferdezucht erreichen. Dies will er durch die Änderung der Rahmenbedingungen für Pferdewetten sicherstellen.
Der Gesetzentwurf wird zunächst der Bundesregierung zugeleitet. Diese hat ihn innerhalb von sechs Wochen dem Bundestag zu übermitteln, wobei sie ihre Auffassung darlegen soll.
Drucksache 761/11 (Beschluss)
Bundesliga: Vorerst keine Geltendmachung des Spielplanschutzes bei neuem Glücksspielstaatsvertrag
DFL Deutsche Fußball Liga GmbH: 70/2011
Frankfurt - Die DFL Deutsche Fußball Liga begrüßt die Grundsatzentscheidung für eine kontrollierte Öffnung des Sportwettenmarktes für private Anbieter, weist aber ausdrücklich darauf hin, dass sich die Praxistauglichkeit des neuen Konzessionsmodells erst noch erweisen muss. Vor dem Hintergrund des voraussichtlichen Inkrafttretens des neuen Glücksspielstaatsvertrages macht die DFL den rechtlichen Schutz der Spielpläne gegenüber den Anbietern von Bundesliga-Wetten vorerst nicht geltend.
"Der Erfolg des neuen Glückspielstaatsvertrages wird maßgeblich von seiner Marktfähigkeit abhängen. Diese ist entscheidend für eine Kanalisierung des Marktes in die legalen, kontrollierten Angebote. Ausschlaggebende Faktoren werden dabei die Ausgestaltung der künftigen Wettangebote und die Werbemöglichkeiten der konzessionierten Anbieter sein. Vor diesem Hintergrund besteht weiterhin Optimierungsbedarf. Auch wenn Schleswig-Holstein die begründeten Belange des Sports noch besser berücksichtigt, bewegen sich die Bundesländer nun aber grundsätzlich in die richtige Richtung. Deshalb macht die Bundesliga den rechtlichen Schutz der Spielpläne vorerst nicht geltend", sagt Christian Seifert, Vorsitzender der DFL-Geschäftsführung.
Mit Ausnahme von Schleswig-Holstein hatten sich gestern in Berlin die Ministerpräsidenten der Bundesländer auf eine Änderung des bestehenden Glücksspielstaatsvertrages geeinigt. Vor einer möglichen Ratifizierung durch die Länderparlamente bedarf es allerdings noch einer Notifizierung durch die EU-Kommission, welche in den kommenden Wochen erwartet wird. Schleswig-Holstein hat als einziges Bundesland den Kompromiss nicht unterzeichnet. Stattdessen ist dort bereits ein Gesetz verabschiedet worden, das von den meisten Marktteilnehmern akzeptiert wird und zudem von der Europäischen Kommission bereits als europarechtskonform bewertet wurde.
Pressekontakt:
DFL Deutsche Fußball Liga GmbH
Dr. Dirk Meyer-Bosse
Telefon: 069 - 65005 - 333
Fax: 069 - 65005 - 557
E-Mail: presse@bundesliga.de
Frankfurt - Die DFL Deutsche Fußball Liga begrüßt die Grundsatzentscheidung für eine kontrollierte Öffnung des Sportwettenmarktes für private Anbieter, weist aber ausdrücklich darauf hin, dass sich die Praxistauglichkeit des neuen Konzessionsmodells erst noch erweisen muss. Vor dem Hintergrund des voraussichtlichen Inkrafttretens des neuen Glücksspielstaatsvertrages macht die DFL den rechtlichen Schutz der Spielpläne gegenüber den Anbietern von Bundesliga-Wetten vorerst nicht geltend.
"Der Erfolg des neuen Glückspielstaatsvertrages wird maßgeblich von seiner Marktfähigkeit abhängen. Diese ist entscheidend für eine Kanalisierung des Marktes in die legalen, kontrollierten Angebote. Ausschlaggebende Faktoren werden dabei die Ausgestaltung der künftigen Wettangebote und die Werbemöglichkeiten der konzessionierten Anbieter sein. Vor diesem Hintergrund besteht weiterhin Optimierungsbedarf. Auch wenn Schleswig-Holstein die begründeten Belange des Sports noch besser berücksichtigt, bewegen sich die Bundesländer nun aber grundsätzlich in die richtige Richtung. Deshalb macht die Bundesliga den rechtlichen Schutz der Spielpläne vorerst nicht geltend", sagt Christian Seifert, Vorsitzender der DFL-Geschäftsführung.
Mit Ausnahme von Schleswig-Holstein hatten sich gestern in Berlin die Ministerpräsidenten der Bundesländer auf eine Änderung des bestehenden Glücksspielstaatsvertrages geeinigt. Vor einer möglichen Ratifizierung durch die Länderparlamente bedarf es allerdings noch einer Notifizierung durch die EU-Kommission, welche in den kommenden Wochen erwartet wird. Schleswig-Holstein hat als einziges Bundesland den Kompromiss nicht unterzeichnet. Stattdessen ist dort bereits ein Gesetz verabschiedet worden, das von den meisten Marktteilnehmern akzeptiert wird und zudem von der Europäischen Kommission bereits als europarechtskonform bewertet wurde.
Pressekontakt:
DFL Deutsche Fußball Liga GmbH
Dr. Dirk Meyer-Bosse
Telefon: 069 - 65005 - 333
Fax: 069 - 65005 - 557
E-Mail: presse@bundesliga.de
Freitag, 16. Dezember 2011
Glücksspielstaatsvertrag: JAXX SE fordert Nachbesserungen
Pressemitteilung vom 15. Dezember 2011
Kiel - Die Ministerpräsidenten der Länder haben heute mit Ausnahme Schleswig-Holsteins die Neufassung eines Glücksspielstaatsvertrags unterzeichnet. Die Kieler Finanzholding JAXX SE, zu der auch der Sportwettanbieter myBet.com gehört, hält die Regelungen für zu kurzsichtig und plädiert für deutliche Nachbesserungen. Positiv bewertet JAXX den Entschluss der Ministerpräsidenten, die Ratifizierung des Staatsvertrags durch die Länderparlamente nur im Falle einer positiven Stellungnahme der EU-Kommission in Gang zu setzen.
"Die Regulierung ist nicht zu Ende gedacht. Sie ist ein untauglicher politischer Kompromiss und steht im krassen Missverhältnis zu anderen Ländern in Europa", so Mathias Dahms, Vorstandssprecher der JAXX SE. "Wir bezweifeln, dass unter diesen Bedingungen genügend Unternehmen in Deutschland Lizenzen beantragen werden, damit die Marktregulierung auch tatsächlich greift. Der Großteil der Anbieter wird weiter aus dem Ausland operieren, der Grau- und Schwarzmarkt wird wieder angefeuert. Nur Anbieter mit Shops können unter diesen Bedingungen eventuell überleben. Da müssen wir die weitere Entwicklung abwarten."
Die JAXX SE wiederholt daher ihren Appell an die Landesregierung in Schleswig-Holstein, ihren eingeschlagenen Weg unbeirrt weiterzugehen. Gleichzeitig fordert JAXX die anderen Länder auf, Nachbesserungen vorzunehmen, damit auch Deutschland endlich eine EU-konforme und juristisch tragfähige Glücksspielregelung erhält. In den letzten Tagen wiesen prominente Verfassungs- und Europarechtler, u.a. Prof. Papier und Prof. Engelhart, wiederholt darauf hin, dass der heute unterzeichnete 15er-Vertrag im Gegensatz zum bereits verabschiedeten schleswig-holsteinischen Gesetz gravierende rechtliche Mängel aufweist. Die Juristen sind sich einig: Sollte der Staatsvertrag wie vorgesehen Mitte 2012 in seiner jetzigen Form in Kraft treten, wird er binnen kürzester Zeit wieder vor Gericht scheitern. Diese Erfahrung machten die Länder bereits mit den aktuellen "Staatsvertrag zum Glücksspielwesen", der 2010 vom EuGH verworfen wurde.
Zu den kritischen Punkten zählen die hohe Besteuerung von fünf Prozent auf den Spieleinsatz, die Begrenzung auf 20 Lizenzen, untaugliche Einsatzlimits sowie die inkonsistenten Regelungen für verschiedene Arten des Glücksspiels bis hin zum Totalverbot von Online-Casino und Poker.
Die Tochtergesellschaften der JAXX SE haben daher folgerichtig erklärt, auf jeden Fall ab 2012 in Schleswig-Holstein aktiv zu werden und alle erforderlichen Lizenzen beantragen zu wollen. "Wir wollen in Deutschland Lizenzen erwerben, wir wollen hier Steuern zahlen", so Mathias Dahms. "Allerdings müssen die Bedingungen einem europäischen Vergleich standhalten, sonst funktionieren sie nicht. Die Länder haben dann keine Möglichkeit, Lizenznehmer in Deutschland zu schützen."
Bevor der jetzt unterzeichnete Staatsvertrag Gesetz werden kann, haben die Bundesländer noch einige Hürden zu überwinden: Das Rennwettlotteriegesetz des Bundes sowie die Spielverordnung des Bundes für Automatenspiele müssen geändert werden. Die EU-Kommission wird ebenfalls noch zum aktuellen Staatsvertrags-Entwurf Stellung nehmen.
Zudem hat das Wirtschaftsprüfungsunternehmen PricewaterhouseCoopers (PwC) mit einer Studie belegt, dass das zentrale Ziel der Regulierung - die Bekämpfung des Grau- und Schwarzmarkts - mit den Regelungen des 15er-Vertrags nicht erreicht werden kann. Die PwC-Studie, der eine Analyse der verschiedenen steuerlichen Regulierungsansätze in Europa zugrunde liegt, kommt zu dem Ergebnis, dass nur eine maßvolle Besteuerung des Bruttorohertrags Sportwettanbieter in die Legalität holen kann.
Über JAXX:
Die im Prime Standard der Deutschen Börse notierte JAXX SE ist eine Finanzholding, die Beteiligungen an internationalen Unternehmen der Glücksspielbranche hält. Derzeit ist JAXX an Unternehmen in Deutschland, England, Spanien, Österreich, Malta und Belgien beteiligt. Der Hauptsitz der JAXX SE befindet sich in Kiel. Die Beteiligungsunternehmen bilden das gesamte Spektrum der Games- und Gambling-Branche ab. Abhängig von der regulatorischen Länderstruktur vermitteln oder vermarkten sie Sport- und Pferdewetten, Lotterien oder Casino- und Pokerspiele. Die Aktien der JAXX SE werden seit 1999 an der Deutschen Börse unter der ISIN DE000A0JRU67 gehandelt.
Pressekontakt:
JAXX SE
Stefan Zenker
Tel. (040) 85 37 88 47
Mail stefan.zenker@jaxx.com
Kiel - Die Ministerpräsidenten der Länder haben heute mit Ausnahme Schleswig-Holsteins die Neufassung eines Glücksspielstaatsvertrags unterzeichnet. Die Kieler Finanzholding JAXX SE, zu der auch der Sportwettanbieter myBet.com gehört, hält die Regelungen für zu kurzsichtig und plädiert für deutliche Nachbesserungen. Positiv bewertet JAXX den Entschluss der Ministerpräsidenten, die Ratifizierung des Staatsvertrags durch die Länderparlamente nur im Falle einer positiven Stellungnahme der EU-Kommission in Gang zu setzen.
"Die Regulierung ist nicht zu Ende gedacht. Sie ist ein untauglicher politischer Kompromiss und steht im krassen Missverhältnis zu anderen Ländern in Europa", so Mathias Dahms, Vorstandssprecher der JAXX SE. "Wir bezweifeln, dass unter diesen Bedingungen genügend Unternehmen in Deutschland Lizenzen beantragen werden, damit die Marktregulierung auch tatsächlich greift. Der Großteil der Anbieter wird weiter aus dem Ausland operieren, der Grau- und Schwarzmarkt wird wieder angefeuert. Nur Anbieter mit Shops können unter diesen Bedingungen eventuell überleben. Da müssen wir die weitere Entwicklung abwarten."
Die JAXX SE wiederholt daher ihren Appell an die Landesregierung in Schleswig-Holstein, ihren eingeschlagenen Weg unbeirrt weiterzugehen. Gleichzeitig fordert JAXX die anderen Länder auf, Nachbesserungen vorzunehmen, damit auch Deutschland endlich eine EU-konforme und juristisch tragfähige Glücksspielregelung erhält. In den letzten Tagen wiesen prominente Verfassungs- und Europarechtler, u.a. Prof. Papier und Prof. Engelhart, wiederholt darauf hin, dass der heute unterzeichnete 15er-Vertrag im Gegensatz zum bereits verabschiedeten schleswig-holsteinischen Gesetz gravierende rechtliche Mängel aufweist. Die Juristen sind sich einig: Sollte der Staatsvertrag wie vorgesehen Mitte 2012 in seiner jetzigen Form in Kraft treten, wird er binnen kürzester Zeit wieder vor Gericht scheitern. Diese Erfahrung machten die Länder bereits mit den aktuellen "Staatsvertrag zum Glücksspielwesen", der 2010 vom EuGH verworfen wurde.
Zu den kritischen Punkten zählen die hohe Besteuerung von fünf Prozent auf den Spieleinsatz, die Begrenzung auf 20 Lizenzen, untaugliche Einsatzlimits sowie die inkonsistenten Regelungen für verschiedene Arten des Glücksspiels bis hin zum Totalverbot von Online-Casino und Poker.
Die Tochtergesellschaften der JAXX SE haben daher folgerichtig erklärt, auf jeden Fall ab 2012 in Schleswig-Holstein aktiv zu werden und alle erforderlichen Lizenzen beantragen zu wollen. "Wir wollen in Deutschland Lizenzen erwerben, wir wollen hier Steuern zahlen", so Mathias Dahms. "Allerdings müssen die Bedingungen einem europäischen Vergleich standhalten, sonst funktionieren sie nicht. Die Länder haben dann keine Möglichkeit, Lizenznehmer in Deutschland zu schützen."
Bevor der jetzt unterzeichnete Staatsvertrag Gesetz werden kann, haben die Bundesländer noch einige Hürden zu überwinden: Das Rennwettlotteriegesetz des Bundes sowie die Spielverordnung des Bundes für Automatenspiele müssen geändert werden. Die EU-Kommission wird ebenfalls noch zum aktuellen Staatsvertrags-Entwurf Stellung nehmen.
Zudem hat das Wirtschaftsprüfungsunternehmen PricewaterhouseCoopers (PwC) mit einer Studie belegt, dass das zentrale Ziel der Regulierung - die Bekämpfung des Grau- und Schwarzmarkts - mit den Regelungen des 15er-Vertrags nicht erreicht werden kann. Die PwC-Studie, der eine Analyse der verschiedenen steuerlichen Regulierungsansätze in Europa zugrunde liegt, kommt zu dem Ergebnis, dass nur eine maßvolle Besteuerung des Bruttorohertrags Sportwettanbieter in die Legalität holen kann.
Über JAXX:
Die im Prime Standard der Deutschen Börse notierte JAXX SE ist eine Finanzholding, die Beteiligungen an internationalen Unternehmen der Glücksspielbranche hält. Derzeit ist JAXX an Unternehmen in Deutschland, England, Spanien, Österreich, Malta und Belgien beteiligt. Der Hauptsitz der JAXX SE befindet sich in Kiel. Die Beteiligungsunternehmen bilden das gesamte Spektrum der Games- und Gambling-Branche ab. Abhängig von der regulatorischen Länderstruktur vermitteln oder vermarkten sie Sport- und Pferdewetten, Lotterien oder Casino- und Pokerspiele. Die Aktien der JAXX SE werden seit 1999 an der Deutschen Börse unter der ISIN DE000A0JRU67 gehandelt.
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JAXX SE
Stefan Zenker
Tel. (040) 85 37 88 47
Mail stefan.zenker@jaxx.com
Donnerstag, 15. Dezember 2011
Betfair: Glücksspielstaatsvertrag: Klagen vorprogrammiert
15 Länder stellen sich gegen Recht und Gesetz
Berlin - BETFAIR PLC. Mit dem neuen Glücksspielstaatsvertrag, den 15 Ministerpräsidenten am Donnerstag in Berlin unterzeichnet haben, wird keine einheitliche und verfassungskonforme Regulierung des Glücksspielmarktes in Deutschland zu erreichen sein. Allein Schleswig-Holstein, das den Vertrag nicht mitgezeichnet hat, geht mit einem eigenem Gesetz einen verfassungs- und europarechtskonformen Weg und hat als einziges Land von der EU-Kommission grünes Licht erhalten.
Im Gegensatz dazu haben die 15 Länderchefs ihren Vertragsentwurf signiert, ohne das finale Votum der Europäischen Kommission abzuwarten. Diese hatte deren Entwurf zuletzt in einer detaillierten Stellungnahme für nicht mit dem Europarecht vereinbar erklärt. Fraglich ist nun, ob die Landtage, die in den nächsten Monaten über den Vertrag abstimmen sollen, das Risiko eingehen werden, einen klar rechtswidrigen Vertrag zu ratifizieren. Denn die Vorgaben des EuGH und der EU-Kommission wurden klar missachtet. Klagen und ein weiteres Vertragsverletzungsverfahren der EU-Kommission gegen die Bundesrepublik Deutschland wären vorprogrammiert.
Peter Reinhardt, Deutschland-Chef von "Betfair", sagte dazu:
"Mit dem Entwurf der 15 Länder wird das Sportwettmonopol, das der EuGH für rechtswidrig erklärt hat, unter dem Deckmantel eines Konzessionssystems fortgeführt. Zudem bestehen die offensichtlichen Inkohärenzen des deutschen Glücksspielrechts weiter fort. Wir haben dies vor wenigen Tagen in einer formellen Beschwerde der EU-Kommission mitgeteilt und sind zuversichtlich, dass wir dies auch vor den deutschen Gerichten aufzeigen können. Es ist bedauernswert, dass die Länder keine rechtskonforme Lösung herstellen wollen und es geradezu heraufbeschwören, eine weitere Niederlage vor dem EuGH zu kassieren."
Zahlreiche Gutachten von renommierten Staatsrechtlern geben zudem Anlass zum Zweifel, ob der Entwurf der 15 Länder überhaupt mit dem Grundgesetz vereinbar ist. Der Entwurf, so der Tenor, enthalte unverhältnismäßige Hürden für private Anbieter. Jüngst wurde diese Einschätzung vom ehemals obersten Richter des Bundesverfassungsgerichts, Hans-Jürgen Papier, bestätigt: Die im internationalen Vergleich hohe Abgabenlast sei nicht nur nicht erforderlich, sondern überdies "nicht geeignet zur Bekämpfung des Grau- und Schwarzmarkts im Sportwettenbereich", so Papier.
"Betfair"-Deutschland-Chef Peter Reinhardt ergänzte:
"Die Regelungen zur Besteuerung der Anbieter gehen völlig am Markt vorbei. Seriöse, private Wettanbieter müssen eine Chance haben, im Wettbewerb erfolgreich bestehen zu können und dem Verbraucher ein attraktives und legales Angebot zu machen. Sind die Angebote der lizenzierten Anbieter zu unattraktiv, weil sie durch punitive Steuern belastet sind, wandern die Kunden zu nicht regulierten Angeboten ab. Dies zeigen unter anderem die jüngsten Erfahrungen in Frankreich, wo die Öffnung des Wettmarktes bereits im Sommer 2010 stattfand. Aufgrund der Entscheidung für eine Spieleinsatzsteuer - wie sie auch der neue Glücksspielstaatsvertrag der 15 Länder vorsieht - konnte der Schwarzmarkt dort nicht trockengelegt werden. Die fiskalischen Ziele wurden völlig verfehlt. Deutschland ist nun dabei, den gleichen Fehler zu machen - und das, obwohl mit Schleswig-Holstein bereits eine rechtlich saubere und wirtschaftlich akzeptable Lösung vorgezeichnet ist."
Der Schleswig-Holsteinische Regulierungsansatz ist der einzige, der einen zeitgemäßen Umgang mit dem Medium Internet vorsieht. Im Gegensatz zu den 15 anderen Ländern schreibt Schleswig-Holstein kein grundsätzliches Internet-Verbot fest. So ermöglicht das Gesetz des Kieler Landtags auch die regulierte Nutzung von Online-Poker und Casinospielen. Nach dem Plan der 15 Länder hingegen, sollen sich Kunden, die solche Internetglücksspiele nutzen, strafbar machen.
Peter Reinhardt sagte:
"Es ist schwer nachvollziehbar, dass die Ministerpräsidenten sich im Jahr 2011 an einer Internetprohibition festklammern, die sich bereits in der Vergangenheit als völlig ineffektiv erwiesen hat. Millionen von deutschen Internetnutzern dürfen mehr erwarten, als eine bevormundende Verbotspolitik und Strafverfolgung. Wir bedauern, dass die Länder sich nicht zu einer einheitlichen und tragfähigen Regulierung des deutschen Glücksspielmarktes durchringen konnten. Umso erfreulicher ist es, dass Schleswig-Holstein an seinem EU-konformen Glücksspielgesetz festhält, wo sich auch Betfair für eine Lizenz bewerben wird."
Es bleibt daher abzuwarten, in wie weit der Glücksspielstaatsvertrag Bestand haben wird, und ob sich die Ministerpräsidenten doch noch auf eine gemeinsame Lösung einigen werden. Derweil beginnt im nördlichsten deutschen Bundesland ab Januar 2012 die Bewerbungsphase für Lizenzen an private Wettanbieter, die ab dem 01. März 2012 vergeben werden sollen.
Über Betfair: (www.betfair.com)
Betfair wurde im Jahr 2000 gegründet und ist heute einer der weltgrößten Wettanbieter im Internet. Die Betfair-Unternehmensgruppe hat über 4 Mio. registrierte Kunden und wickelt täglich mehr als 7 Mio. Transaktionen ab, mehr als doppelt so viele Transaktionen wie alle Europäischen Börsenplätze zusammen. Über 2.300 Angestellte arbeiten international für Betfair.
Betfair verfügt in Gibraltar, Malta, Italien, Australien und Großbritannien über Glücksspielerlaubnisse. Es ist Betfairs Bestrebung, in allen Ländern, in denen das Unternehmen tätig ist, Lizenzen innezuhaben, zu investieren und Steuern zu zahlen. Die Gruppe arbeitet aktiv mit Regierungen und anderen Interessenvertretern zusammen, um dazu beizutragen, für die Verbraucher ein kontrolliertes und sicheres Umfeld für Online-Glücksspiele zu schaffen. Betfair möchte auch in Deutschland auf Grundlage einer Erlaubnis tätig sein und arbeitet konstruktiv mit den Bundesländern zusammen, um dies zu erreichen.
Betfair ist eines der Top 25 Internet-Unternehmen weltweit. Das Unternehmen wurde unzählige Male ausgezeichnet, darunter u.a. mit dem Britischen Queen's Award for Enterprise im Jahr 2003 in der Kategorie Innovation und im Jahr 2008 in der Kategorie International Trade. Zweimal, in den Jahren 2004 und 2005, wurde Betfair zur "Confederation of British Industry's (CBI) Company of the Year" ernannt - ein Erfolg, den kein anderes Unternehmen zuvor erreicht hat.
Pressekontakt:
Florian Reher
Pressebüro Betfair
Tel: +49 (0)30 300 144 -132
florian.reher@blumberry.de
Berlin - BETFAIR PLC. Mit dem neuen Glücksspielstaatsvertrag, den 15 Ministerpräsidenten am Donnerstag in Berlin unterzeichnet haben, wird keine einheitliche und verfassungskonforme Regulierung des Glücksspielmarktes in Deutschland zu erreichen sein. Allein Schleswig-Holstein, das den Vertrag nicht mitgezeichnet hat, geht mit einem eigenem Gesetz einen verfassungs- und europarechtskonformen Weg und hat als einziges Land von der EU-Kommission grünes Licht erhalten.
Im Gegensatz dazu haben die 15 Länderchefs ihren Vertragsentwurf signiert, ohne das finale Votum der Europäischen Kommission abzuwarten. Diese hatte deren Entwurf zuletzt in einer detaillierten Stellungnahme für nicht mit dem Europarecht vereinbar erklärt. Fraglich ist nun, ob die Landtage, die in den nächsten Monaten über den Vertrag abstimmen sollen, das Risiko eingehen werden, einen klar rechtswidrigen Vertrag zu ratifizieren. Denn die Vorgaben des EuGH und der EU-Kommission wurden klar missachtet. Klagen und ein weiteres Vertragsverletzungsverfahren der EU-Kommission gegen die Bundesrepublik Deutschland wären vorprogrammiert.
Peter Reinhardt, Deutschland-Chef von "Betfair", sagte dazu:
"Mit dem Entwurf der 15 Länder wird das Sportwettmonopol, das der EuGH für rechtswidrig erklärt hat, unter dem Deckmantel eines Konzessionssystems fortgeführt. Zudem bestehen die offensichtlichen Inkohärenzen des deutschen Glücksspielrechts weiter fort. Wir haben dies vor wenigen Tagen in einer formellen Beschwerde der EU-Kommission mitgeteilt und sind zuversichtlich, dass wir dies auch vor den deutschen Gerichten aufzeigen können. Es ist bedauernswert, dass die Länder keine rechtskonforme Lösung herstellen wollen und es geradezu heraufbeschwören, eine weitere Niederlage vor dem EuGH zu kassieren."
Zahlreiche Gutachten von renommierten Staatsrechtlern geben zudem Anlass zum Zweifel, ob der Entwurf der 15 Länder überhaupt mit dem Grundgesetz vereinbar ist. Der Entwurf, so der Tenor, enthalte unverhältnismäßige Hürden für private Anbieter. Jüngst wurde diese Einschätzung vom ehemals obersten Richter des Bundesverfassungsgerichts, Hans-Jürgen Papier, bestätigt: Die im internationalen Vergleich hohe Abgabenlast sei nicht nur nicht erforderlich, sondern überdies "nicht geeignet zur Bekämpfung des Grau- und Schwarzmarkts im Sportwettenbereich", so Papier.
"Betfair"-Deutschland-Chef Peter Reinhardt ergänzte:
"Die Regelungen zur Besteuerung der Anbieter gehen völlig am Markt vorbei. Seriöse, private Wettanbieter müssen eine Chance haben, im Wettbewerb erfolgreich bestehen zu können und dem Verbraucher ein attraktives und legales Angebot zu machen. Sind die Angebote der lizenzierten Anbieter zu unattraktiv, weil sie durch punitive Steuern belastet sind, wandern die Kunden zu nicht regulierten Angeboten ab. Dies zeigen unter anderem die jüngsten Erfahrungen in Frankreich, wo die Öffnung des Wettmarktes bereits im Sommer 2010 stattfand. Aufgrund der Entscheidung für eine Spieleinsatzsteuer - wie sie auch der neue Glücksspielstaatsvertrag der 15 Länder vorsieht - konnte der Schwarzmarkt dort nicht trockengelegt werden. Die fiskalischen Ziele wurden völlig verfehlt. Deutschland ist nun dabei, den gleichen Fehler zu machen - und das, obwohl mit Schleswig-Holstein bereits eine rechtlich saubere und wirtschaftlich akzeptable Lösung vorgezeichnet ist."
Der Schleswig-Holsteinische Regulierungsansatz ist der einzige, der einen zeitgemäßen Umgang mit dem Medium Internet vorsieht. Im Gegensatz zu den 15 anderen Ländern schreibt Schleswig-Holstein kein grundsätzliches Internet-Verbot fest. So ermöglicht das Gesetz des Kieler Landtags auch die regulierte Nutzung von Online-Poker und Casinospielen. Nach dem Plan der 15 Länder hingegen, sollen sich Kunden, die solche Internetglücksspiele nutzen, strafbar machen.
Peter Reinhardt sagte:
"Es ist schwer nachvollziehbar, dass die Ministerpräsidenten sich im Jahr 2011 an einer Internetprohibition festklammern, die sich bereits in der Vergangenheit als völlig ineffektiv erwiesen hat. Millionen von deutschen Internetnutzern dürfen mehr erwarten, als eine bevormundende Verbotspolitik und Strafverfolgung. Wir bedauern, dass die Länder sich nicht zu einer einheitlichen und tragfähigen Regulierung des deutschen Glücksspielmarktes durchringen konnten. Umso erfreulicher ist es, dass Schleswig-Holstein an seinem EU-konformen Glücksspielgesetz festhält, wo sich auch Betfair für eine Lizenz bewerben wird."
Es bleibt daher abzuwarten, in wie weit der Glücksspielstaatsvertrag Bestand haben wird, und ob sich die Ministerpräsidenten doch noch auf eine gemeinsame Lösung einigen werden. Derweil beginnt im nördlichsten deutschen Bundesland ab Januar 2012 die Bewerbungsphase für Lizenzen an private Wettanbieter, die ab dem 01. März 2012 vergeben werden sollen.
Über Betfair: (www.betfair.com)
Betfair wurde im Jahr 2000 gegründet und ist heute einer der weltgrößten Wettanbieter im Internet. Die Betfair-Unternehmensgruppe hat über 4 Mio. registrierte Kunden und wickelt täglich mehr als 7 Mio. Transaktionen ab, mehr als doppelt so viele Transaktionen wie alle Europäischen Börsenplätze zusammen. Über 2.300 Angestellte arbeiten international für Betfair.
Betfair verfügt in Gibraltar, Malta, Italien, Australien und Großbritannien über Glücksspielerlaubnisse. Es ist Betfairs Bestrebung, in allen Ländern, in denen das Unternehmen tätig ist, Lizenzen innezuhaben, zu investieren und Steuern zu zahlen. Die Gruppe arbeitet aktiv mit Regierungen und anderen Interessenvertretern zusammen, um dazu beizutragen, für die Verbraucher ein kontrolliertes und sicheres Umfeld für Online-Glücksspiele zu schaffen. Betfair möchte auch in Deutschland auf Grundlage einer Erlaubnis tätig sein und arbeitet konstruktiv mit den Bundesländern zusammen, um dies zu erreichen.
Betfair ist eines der Top 25 Internet-Unternehmen weltweit. Das Unternehmen wurde unzählige Male ausgezeichnet, darunter u.a. mit dem Britischen Queen's Award for Enterprise im Jahr 2003 in der Kategorie Innovation und im Jahr 2008 in der Kategorie International Trade. Zweimal, in den Jahren 2004 und 2005, wurde Betfair zur "Confederation of British Industry's (CBI) Company of the Year" ernannt - ein Erfolg, den kein anderes Unternehmen zuvor erreicht hat.
Pressekontakt:
Florian Reher
Pressebüro Betfair
Tel: +49 (0)30 300 144 -132
florian.reher@blumberry.de
Lotto informiert: Deutscher Lotto- und Totoblock begrüßt die Entscheidung der Ministerpräsidenten der Länder für den neuen Glücksspielstaatsvertrag
Staatsvertrag lässt den Vertriebsweg Internet wieder zu und stärkt damit die gemeinwohlorientierten Lotterie
Oddset stellt sich zuversichtlich dem Wettbewerb
Deutscher Lotto- und Totoblock ist zuversichtlich, dass Schleswig-Holstein nach einem positiven Signal aus Brüssel noch einlenkt
München, 15. Dezember 2011 - Der Deutsche Lotto- und Totoblock (DLTB) begrüßt es, dass die Ministerpräsidenten der Länder heute in Berlin den neuen Glücksspielstaatsvertrag mit einer verbesserten Regelung für die Lotterien unterzeichnet haben. Oddset wird sich zuversichtlich dem Wettbewerb bei Sportwetten stellen, zu dem sich 15 Länderchefs mit dem neuen Sportwetten-Konzessionsmodell entschlossen haben.
"Wir sind froh darüber, dass die Ministerpräsidenten nun den neuen Glücksspielstaatsvertrag unterschrieben haben. Nach der endgültigen Ratifizierung des Vertrags durch die Länderparlamente können wir unseren ordnungspolitischen Auftrag, ein verantwortungsvolles Glücksspiel anzubieten, das konsequent am Spielerschutz ausgerichtet ist, besser erfüllen", sagt Erwin Horak, Präsident der Staatlichen Lotterieverwaltung in Bayern und Federführer des DLTB. "Wichtig hierfür ist insbesondere, dass wir unser moderates Produktangebot künftig wieder im Internet anbieten werden können. Zusätzlich zu unserem bewährten Annahmestellennetz ist dies ein relevanter Vertriebsweg, der nicht den illegalen Anbietern überlassen werden darf", so Horak.
Der DLTB bedauert, dass Schleswig-Holstein den Schritt in Richtung eines für alle 16 Länder gültigen Staatsvertrags noch nicht mitgegangen ist. "Wir hoffen, dass sich Schleswig-Holstein möglichst bald dem gemeinsamen Weg aller Länder anschließen wird", so Horak.
Die staatlichen Lotteriegesellschaften begrüßen es, dass die Länder im Bereich der Sportwetten eine Gleichbehandlung bei den Steuern und Abgaben sicherstellen wollen. Bei gleichen abgabenrechtlichen Rahmenbedingungen wird Oddset ein erweitertes Sportwettenangebot mit attraktiveren Quoten präsentieren können.
Durch das Festhalten am bewährten gemeinwohlorientierten Staatsvertragsmodell bei den Lotterien ist die Grundlage für die Förderung des Gemeinwohls durch die staatlichen Lotteriegesellschaften der Länder in den Bereichen Breitensport, Wohlfahrt und Soziales, Kunst und Kultur sowie Umwelt- und Denkmalschutz weiter sichergestellt. Jedes Jahr können diesen Bereichen 2,5 Milliarden Euro bereitgestellt werden.
Quelle: Deutscher Lotto- und Totoblock (DLTB)
Oddset stellt sich zuversichtlich dem Wettbewerb
Deutscher Lotto- und Totoblock ist zuversichtlich, dass Schleswig-Holstein nach einem positiven Signal aus Brüssel noch einlenkt
München, 15. Dezember 2011 - Der Deutsche Lotto- und Totoblock (DLTB) begrüßt es, dass die Ministerpräsidenten der Länder heute in Berlin den neuen Glücksspielstaatsvertrag mit einer verbesserten Regelung für die Lotterien unterzeichnet haben. Oddset wird sich zuversichtlich dem Wettbewerb bei Sportwetten stellen, zu dem sich 15 Länderchefs mit dem neuen Sportwetten-Konzessionsmodell entschlossen haben.
"Wir sind froh darüber, dass die Ministerpräsidenten nun den neuen Glücksspielstaatsvertrag unterschrieben haben. Nach der endgültigen Ratifizierung des Vertrags durch die Länderparlamente können wir unseren ordnungspolitischen Auftrag, ein verantwortungsvolles Glücksspiel anzubieten, das konsequent am Spielerschutz ausgerichtet ist, besser erfüllen", sagt Erwin Horak, Präsident der Staatlichen Lotterieverwaltung in Bayern und Federführer des DLTB. "Wichtig hierfür ist insbesondere, dass wir unser moderates Produktangebot künftig wieder im Internet anbieten werden können. Zusätzlich zu unserem bewährten Annahmestellennetz ist dies ein relevanter Vertriebsweg, der nicht den illegalen Anbietern überlassen werden darf", so Horak.
Der DLTB bedauert, dass Schleswig-Holstein den Schritt in Richtung eines für alle 16 Länder gültigen Staatsvertrags noch nicht mitgegangen ist. "Wir hoffen, dass sich Schleswig-Holstein möglichst bald dem gemeinsamen Weg aller Länder anschließen wird", so Horak.
Die staatlichen Lotteriegesellschaften begrüßen es, dass die Länder im Bereich der Sportwetten eine Gleichbehandlung bei den Steuern und Abgaben sicherstellen wollen. Bei gleichen abgabenrechtlichen Rahmenbedingungen wird Oddset ein erweitertes Sportwettenangebot mit attraktiveren Quoten präsentieren können.
Durch das Festhalten am bewährten gemeinwohlorientierten Staatsvertragsmodell bei den Lotterien ist die Grundlage für die Förderung des Gemeinwohls durch die staatlichen Lotteriegesellschaften der Länder in den Bereichen Breitensport, Wohlfahrt und Soziales, Kunst und Kultur sowie Umwelt- und Denkmalschutz weiter sichergestellt. Jedes Jahr können diesen Bereichen 2,5 Milliarden Euro bereitgestellt werden.
Quelle: Deutscher Lotto- und Totoblock (DLTB)
Hans-Jörn Arp und Wolfgang Kubicki zum Glücksspielstaatsvertrag: Endlich ein geordnetes Verfahren!
Der stellvertretende Vorsitzende der CDU-Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Hans-Jörn Arp, und FDP-Fraktionschef Wolfgang Kubicki haben das heute (15. Dezember 2011) erzielte Ergebnis der Ministerpräsidentenkonferenz zum Glücksspielstaatsvertrag begrüßt:
"Erst nach dem Abschluss des Notifizierungsverfahrens bei der EU-Kommission wird der Vertrag allen Landesparlamenten zugeleitet. Das bedeutet: nur, wenn der Vertrag europarechtskonform ist, kann er in Kraft treten. Nach dem neuen Papier-Gutachten sind wir deshalb fester denn je überzeugt, dass dieser Staatsvertrag nie Wirklichkeit wird".
Beide betonten, dass der Weg der vorherigen Notifizierung eines Glücksspielstaatsvertrages durch die EU-Kommission von Schleswig-Holstein seit langem gefordert wurde: "Deshalb haben wir unseren Entwurf vor 18 Monaten öffentlich vorgestellt, und danach das Notifizierungsverfahren erfolgreich durchlaufen", so Kubicki.
Es sei dem Beharrungsvermögen von Ministerpräsident Peter Harry Carstensen zu verdanken, dass sich nun auch die anderen 15 Ministerpräsidenten in allerletzter Minute endlich auf ein geordnetes Verfahren verständigt hätten: "Peter Harry Carstensen hat dem enormen öffentlichen Druck stand gehalten. Er hat intern und auch öffentlich die überzeugenderen Argumente vorgetragen und so dafür gesorgt, dass sich am Ende doch noch ein rechtlich sauberes Verfahren durchgesetzt hat", so Arp.
Beide Abgeordneten betonten, mit dem Schleswig-Holsteinischen Glücksspielgesetz stehe nach wie vor ein Weg zur Verfügung, der das Notifizierungsverfahren bereits durchlaufen habe.
"Wir sind nach wie vor bereit für einen gemeinsamen EU-rechtskonformen Weg. Unsere Argumente sind bekannt. Wir haben von Beginn an unsere Karten auf den Tisch gelegt. Es ist gut, dass die anderen Bundesländer nun endlich auch dazu bereit sind. Besser allerdings wäre es gewesen, wenn sie diesen Schritt früher gemacht hätten", so Arp und Kubicki abschließend.
Quelle: CDU-Fraktion und FDP-Landtagsfraktion im Schleswig-holsteinischen Landtag
"Erst nach dem Abschluss des Notifizierungsverfahrens bei der EU-Kommission wird der Vertrag allen Landesparlamenten zugeleitet. Das bedeutet: nur, wenn der Vertrag europarechtskonform ist, kann er in Kraft treten. Nach dem neuen Papier-Gutachten sind wir deshalb fester denn je überzeugt, dass dieser Staatsvertrag nie Wirklichkeit wird".
Beide betonten, dass der Weg der vorherigen Notifizierung eines Glücksspielstaatsvertrages durch die EU-Kommission von Schleswig-Holstein seit langem gefordert wurde: "Deshalb haben wir unseren Entwurf vor 18 Monaten öffentlich vorgestellt, und danach das Notifizierungsverfahren erfolgreich durchlaufen", so Kubicki.
Es sei dem Beharrungsvermögen von Ministerpräsident Peter Harry Carstensen zu verdanken, dass sich nun auch die anderen 15 Ministerpräsidenten in allerletzter Minute endlich auf ein geordnetes Verfahren verständigt hätten: "Peter Harry Carstensen hat dem enormen öffentlichen Druck stand gehalten. Er hat intern und auch öffentlich die überzeugenderen Argumente vorgetragen und so dafür gesorgt, dass sich am Ende doch noch ein rechtlich sauberes Verfahren durchgesetzt hat", so Arp.
Beide Abgeordneten betonten, mit dem Schleswig-Holsteinischen Glücksspielgesetz stehe nach wie vor ein Weg zur Verfügung, der das Notifizierungsverfahren bereits durchlaufen habe.
"Wir sind nach wie vor bereit für einen gemeinsamen EU-rechtskonformen Weg. Unsere Argumente sind bekannt. Wir haben von Beginn an unsere Karten auf den Tisch gelegt. Es ist gut, dass die anderen Bundesländer nun endlich auch dazu bereit sind. Besser allerdings wäre es gewesen, wenn sie diesen Schritt früher gemacht hätten", so Arp und Kubicki abschließend.
Quelle: CDU-Fraktion und FDP-Landtagsfraktion im Schleswig-holsteinischen Landtag
Deutscher Lottoverband: Ministerpräsidentenkonferenz: Zustimmung zum Glücksspielstaatsvertrag nur unter Vorbehalt
- Länderchefs wollen Antwort aus Brüssel abwarten – Novellierung des deutschen Glücksspielrechts erneut gescheitert
- Lottoverband appelliert, sich an dem Glücksspielgesetz Schleswig-Holsteins zu orientieren
Hamburg 15.12.2011 – Auf der Ministerpräsidentenkonferenz haben heute in Berlin 15 der 16 Länderchefs einen Glücksspieländerungsstaatsvertrag unterzeichnet. Die Ministerpräsidenten vereinbarten jedoch, dass ihre Unterschriften nur dann gültig werden, wenn die EU-Kommission keine europarechtlichen Bedenken anmeldet. Dies ist ein einmaliger Vorgang in der Geschichte der Staatsverträge in Deutschland. Aus Brüssel war inzwischen zu erfahren, dass in diesem Jahr mit einer solchen Antwort nicht mehr zu rechnen sei. Experten erwarten, dass die Europäische Kommission weitere Nachbesserungen verlangen wird.
Die Kommission hat die Länder bereits in ihrer ausführlichen Stellungnahme vom 18. Juli 2011 auf die zahlreichen Mängel des nun beschlossenen Staatsvertrags hingewiesen. Die Länder haben dies aber nicht etwa zum Anlass genommen, die beanstandeten Regelungen zu überarbeiten, sondern versucht, die Kommission mit einem nichtssagenden Antwortschreiben abzuspeisen. Es ist daher absehbar, dass die EU-Kommission den Änderungsstaatsvertrag in seiner jetzigen Form nicht akzeptieren wird. Die Länder haben damit erneut eine Chance vertan, das seit langem umstrittene deutsche Glücksspielrecht endlich rechtssicher und europarechtskonform zu regeln.
Sorgen bereitet den 15 Länderchefs inzwischen jedoch nicht nur die zu erwartende Kritik aus Europa. Denn der Änderungsvertrag ist ohne entsprechende Änderungen von Rennwettlotteriegesetz und Spielverordnung rechtlich Makulatur. Und ob der Bund eben diese Änderungen vornehmen wird, ist zurzeit mehr als fraglich. So hat der namhafte Staatsrechtslehrer Prof. Christoph Degenhart jüngst schwere handwerkliche Mängel des neuen Vertrags aufgezeigt: Das vorgesehene interne Entscheidungsgremium der Länder (Glücksspielkollegium) sei demokratisch nicht legitimiert und werde nicht parlamentarisch kontrolliert. Dies sei verfassungswidrig. Auch der ehemalige Präsident des Bundesverfassungsgerichts Prof. Hans-Jürgen Papier, der sich Anfang dieser Woche gegenüber den Medien kritisch zur Reform des deutschen Glücksspielstaatsvertrags geäußert hatte, attestiert dem Glücksspielstaatsvertrag die Verfassungswidrigkeit. Schwerpunkt der Kritik ist die unzureichende Öffnung des Glücksspielmarktes und der nach wie vor inkohärente und unsystematische Regelungsansatz, weil gefährliche Spiele liberalisiert werden, während hingegen das harmloseste Glücksspiel, Lotto, weiterhin erheblich beschränkt wird. Darüber hinaus ist der neue Vertrag kartellrechtlich nicht haltbar.
"Dieser Änderungsvertrag ist von vornherein zum Scheitern verurteilt. Die 15 Bundesländer müssen ihre Position überdenken und sollten auf den schleswig-holsteinischen Weg einschwenken", appelliert Norman Faber, Präsident des Deutschen Lottoverbandes. Einzig Schleswig-Holstein bietet künftig mit seinem neuen Glücksspielgesetz, das am 1.1.2012 in Kraft treten wird, Rechtssicherheit. Viele Unternehmen haben bereits angekündigt, dort Lizenzen zu beantragen und ihren Firmensitz dorthin zu verlegen. "Das Glücksspielgesetz aus Schleswig-Holstein eignet sich als Vorbild für eine bundesweite Regelung, die einen weiteren großen Schaden verhindert."
Die Bilanz des aktuellen Staatsvertrags ist dramatisch: 14 Mrd. Euro Umsatzausfall sowie ein Minus von rund 8 Mrd. Euro Steuern und Zweckerträgen. Fast ein Drittel der Lottoeinnahmen sind damit weggebrochen. Grund hierfür ist die Scheinargumentation, Lotto mache süchtig, mit der die Länder ihr lukratives Lotterieveranstaltungsmonopol sichern wollen. Diese empirisch haltlose Suchtbegründung hatte in den vergangenen vier Jahren bittere Nebenwirkungen: Werbe-, Internet- und Vertriebsverbote sind die Ursache der Milliardenschäden bei Lotto.
Der Änderungsvertrag setzt diesen vor Bundesverfassungsgericht und Europäischem Gerichtshof bereits mehrfach gescheiterten Irrweg fort und wird die Milliardentalfahrt weiter beschleunigen – zu Lasten der Länder, des Sports, der Kultur und des Gemeinwohls. Mit dem heute – vorbehaltlich – unterzeichneten Änderungsvertrag besiegeln die Länder das baldige Ende des Lottomonopols.
Quelle: Deutscher Lottoverband
- Lottoverband appelliert, sich an dem Glücksspielgesetz Schleswig-Holsteins zu orientieren
Hamburg 15.12.2011 – Auf der Ministerpräsidentenkonferenz haben heute in Berlin 15 der 16 Länderchefs einen Glücksspieländerungsstaatsvertrag unterzeichnet. Die Ministerpräsidenten vereinbarten jedoch, dass ihre Unterschriften nur dann gültig werden, wenn die EU-Kommission keine europarechtlichen Bedenken anmeldet. Dies ist ein einmaliger Vorgang in der Geschichte der Staatsverträge in Deutschland. Aus Brüssel war inzwischen zu erfahren, dass in diesem Jahr mit einer solchen Antwort nicht mehr zu rechnen sei. Experten erwarten, dass die Europäische Kommission weitere Nachbesserungen verlangen wird.
Die Kommission hat die Länder bereits in ihrer ausführlichen Stellungnahme vom 18. Juli 2011 auf die zahlreichen Mängel des nun beschlossenen Staatsvertrags hingewiesen. Die Länder haben dies aber nicht etwa zum Anlass genommen, die beanstandeten Regelungen zu überarbeiten, sondern versucht, die Kommission mit einem nichtssagenden Antwortschreiben abzuspeisen. Es ist daher absehbar, dass die EU-Kommission den Änderungsstaatsvertrag in seiner jetzigen Form nicht akzeptieren wird. Die Länder haben damit erneut eine Chance vertan, das seit langem umstrittene deutsche Glücksspielrecht endlich rechtssicher und europarechtskonform zu regeln.
Sorgen bereitet den 15 Länderchefs inzwischen jedoch nicht nur die zu erwartende Kritik aus Europa. Denn der Änderungsvertrag ist ohne entsprechende Änderungen von Rennwettlotteriegesetz und Spielverordnung rechtlich Makulatur. Und ob der Bund eben diese Änderungen vornehmen wird, ist zurzeit mehr als fraglich. So hat der namhafte Staatsrechtslehrer Prof. Christoph Degenhart jüngst schwere handwerkliche Mängel des neuen Vertrags aufgezeigt: Das vorgesehene interne Entscheidungsgremium der Länder (Glücksspielkollegium) sei demokratisch nicht legitimiert und werde nicht parlamentarisch kontrolliert. Dies sei verfassungswidrig. Auch der ehemalige Präsident des Bundesverfassungsgerichts Prof. Hans-Jürgen Papier, der sich Anfang dieser Woche gegenüber den Medien kritisch zur Reform des deutschen Glücksspielstaatsvertrags geäußert hatte, attestiert dem Glücksspielstaatsvertrag die Verfassungswidrigkeit. Schwerpunkt der Kritik ist die unzureichende Öffnung des Glücksspielmarktes und der nach wie vor inkohärente und unsystematische Regelungsansatz, weil gefährliche Spiele liberalisiert werden, während hingegen das harmloseste Glücksspiel, Lotto, weiterhin erheblich beschränkt wird. Darüber hinaus ist der neue Vertrag kartellrechtlich nicht haltbar.
"Dieser Änderungsvertrag ist von vornherein zum Scheitern verurteilt. Die 15 Bundesländer müssen ihre Position überdenken und sollten auf den schleswig-holsteinischen Weg einschwenken", appelliert Norman Faber, Präsident des Deutschen Lottoverbandes. Einzig Schleswig-Holstein bietet künftig mit seinem neuen Glücksspielgesetz, das am 1.1.2012 in Kraft treten wird, Rechtssicherheit. Viele Unternehmen haben bereits angekündigt, dort Lizenzen zu beantragen und ihren Firmensitz dorthin zu verlegen. "Das Glücksspielgesetz aus Schleswig-Holstein eignet sich als Vorbild für eine bundesweite Regelung, die einen weiteren großen Schaden verhindert."
Die Bilanz des aktuellen Staatsvertrags ist dramatisch: 14 Mrd. Euro Umsatzausfall sowie ein Minus von rund 8 Mrd. Euro Steuern und Zweckerträgen. Fast ein Drittel der Lottoeinnahmen sind damit weggebrochen. Grund hierfür ist die Scheinargumentation, Lotto mache süchtig, mit der die Länder ihr lukratives Lotterieveranstaltungsmonopol sichern wollen. Diese empirisch haltlose Suchtbegründung hatte in den vergangenen vier Jahren bittere Nebenwirkungen: Werbe-, Internet- und Vertriebsverbote sind die Ursache der Milliardenschäden bei Lotto.
Der Änderungsvertrag setzt diesen vor Bundesverfassungsgericht und Europäischem Gerichtshof bereits mehrfach gescheiterten Irrweg fort und wird die Milliardentalfahrt weiter beschleunigen – zu Lasten der Länder, des Sports, der Kultur und des Gemeinwohls. Mit dem heute – vorbehaltlich – unterzeichneten Änderungsvertrag besiegeln die Länder das baldige Ende des Lottomonopols.
Quelle: Deutscher Lottoverband
Österreich: Ausschreibung Spielbanken und Pokersalon
Veröffentlichung gemäß §§ 21 und 22 Glücksspielgesetz, BGBl I Nr. 111/2010
Wien, 15. Dezember 2011 – Das Bundesministerium für Finanzen gibt bekannt, dass das Recht zum Betrieb von 15 Spielbankstandorten und einem Pokersalonstandort gemäß §§ 21 und 22 Glücksspielgesetz (GSpG, BGBl. Nr. 620/1989 idgF) mit mehreren Konzessionserteilungsverfahren neu übertragen werden soll.
Eine "Allgemeine Information" zur in Aussicht genommenen Strukturierung der Konzessionen und zum voraussichtlichen Zeitplan der anstehenden Konzessionserteilungsverfahren sowie die Unterlage zur Teilnahme an der öffentlichen Interessentensuche für das zweite Konzessionserteilungsverfahren wurden am 15. Dezember 2011 auf der Homepage des Bundesministeriums für Finanzen unter https://www.bmf.gv.at/Gluecksspiel/InteressentensucheS_12258/12258.htm veröffentlicht. Die Bewerbungsfrist für das zweite Konzessionserteilungsverfahren endet am 16. Mai 2012, die Bewerbungsfristen für die übrigen Konzessionserteilungsverfahren werden auf der Homepage des Ministeriums bekannt gegeben. Nach Registrierung erhalten Interessenten für Spielbanken- und Pokersalonkonzessionen Zugriff auf alle relevanten Dokumente und künftige Informationen über den Beginn der nächsten Konzessionserteilungsverfahren.
Wien, 15. Dezember 2011 – Das Bundesministerium für Finanzen gibt bekannt, dass das Recht zum Betrieb von 15 Spielbankstandorten und einem Pokersalonstandort gemäß §§ 21 und 22 Glücksspielgesetz (GSpG, BGBl. Nr. 620/1989 idgF) mit mehreren Konzessionserteilungsverfahren neu übertragen werden soll.
Eine "Allgemeine Information" zur in Aussicht genommenen Strukturierung der Konzessionen und zum voraussichtlichen Zeitplan der anstehenden Konzessionserteilungsverfahren sowie die Unterlage zur Teilnahme an der öffentlichen Interessentensuche für das zweite Konzessionserteilungsverfahren wurden am 15. Dezember 2011 auf der Homepage des Bundesministeriums für Finanzen unter https://www.bmf.gv.at/Gluecksspiel/InteressentensucheS_12258/12258.htm veröffentlicht. Die Bewerbungsfrist für das zweite Konzessionserteilungsverfahren endet am 16. Mai 2012, die Bewerbungsfristen für die übrigen Konzessionserteilungsverfahren werden auf der Homepage des Ministeriums bekannt gegeben. Nach Registrierung erhalten Interessenten für Spielbanken- und Pokersalonkonzessionen Zugriff auf alle relevanten Dokumente und künftige Informationen über den Beginn der nächsten Konzessionserteilungsverfahren.
Mittwoch, 14. Dezember 2011
RGA: Glücksspielstaatsvertrag zum Scheitern verurteilt
Glücksspielstaatsvertrag in Deutschland weiterhin unvereinbar mit geltendem EU-Recht. RGA befürwortet eine bundesweit einheitliche und marktkonforme Regulierung des Glücksspielmarktes in Deutschland.
London, 14.12.2011, die Remote Gambling Association (RGA), der größte Fachverband der globalen Glücksspielindustrie, bedauert die für morgen geplante Verabschiedung eines nicht mit dem EU-Recht zu vereinbarendem Glücksspielstaatsvertrages durch 15 Ministerpräsidenten. „Im Rahmen des Notifizierungsverfahrens hat die Europäische Kommission vermehrt darauf hingewiesen, dass der Staatsvertragsentwurf nicht mit dem EU-Recht vereinbar ist. Auch die unterdessen vorgenommenen Änderungen ändern aus unserer Sicht nichts an dieser Unvereinbarkeit“, stellte Clive Hawkswood, Vorstand der Remote Gambling Association (RGA), fest.
„Es ist entmutigend, dass die Europäische Kommission ihrer Pflicht ausweicht, den EU-Vertrag durchzusetzen. Sollte die EU die Unterzeichnung des vorgelegten Glücksspielstaatsvertrages widerspruchslos hinnehmen, signalisiert sie den nationalen Regierungen, dass diese auch weiterhin protektionistische Maßnahmen unter dem Deckmantel der EU-Rechtskonformität vornehmen können“, so Hawkswood weiter.
Insbesondere die Tatsache, dass den Nutzern weiterhin das legale Spielen von Online-Poker und Casinospielen vorenthalten werden soll sowie eine nicht marktkonforme Besteuerung von Online-Sportwetten werden keine effektive Kanalisierung des Glücksspielmarktes herbeiführen und damit auch das Erreichen der Ziele des Staatsvertrages verhindern.
„Es besteht kein Zweifel daran, dass dieser Vertrag nicht dazu beiträgt, dass Spieleverhalten deutscher Nutzer zu verändern. Die Kunden werden weiterhin die im in anderen EU-Staaten regulierten und lizensierten Angebote von Poker- und Casinospielen nutzen. Die Mitgliedsunternehmen der RGA prüfen deshalb, eine Lizenz in Schleswig-Holstein zu beantragen. Schleswig-Holstein ist das einzige Bundesland, das ein Glücksspielgesetz verabschiedet hat, welches den Marktrealitäten entspricht und den Wünschen der deutschen Nutzer nachkommt“, kommentierte Hawkswood.
Die RGA begrüßt ausdrücklich das in Schleswig-Holstein verabschiedete Gesetz, spricht sich aber klar für eine bundesweit einheitliche Regulierung des Online-Glücksspielmarktes in Deutschland aus. Nur über eine einheitliche, markt- und EU-rechtskonforme Lösung kann sichergestellt werden, dass den Wünschen der deutschen Verbraucher ebenso Rechnung getragen wird wie den Zielen Jugend- und Verbraucherschutz sowie Bekämpfung von Spielsucht.
Presse-Information:
Remote Gambling Association
6th Floor, High Holborn House
52 -54 High Holborn
London WC1V 6RL
Kontakt-Person:
Jason Foley-Train
RGA Head of Communications
Telefon: +44 20 7831 2195
Web: http://www.rga.eu.com
London, 14.12.2011, die Remote Gambling Association (RGA), der größte Fachverband der globalen Glücksspielindustrie, bedauert die für morgen geplante Verabschiedung eines nicht mit dem EU-Recht zu vereinbarendem Glücksspielstaatsvertrages durch 15 Ministerpräsidenten. „Im Rahmen des Notifizierungsverfahrens hat die Europäische Kommission vermehrt darauf hingewiesen, dass der Staatsvertragsentwurf nicht mit dem EU-Recht vereinbar ist. Auch die unterdessen vorgenommenen Änderungen ändern aus unserer Sicht nichts an dieser Unvereinbarkeit“, stellte Clive Hawkswood, Vorstand der Remote Gambling Association (RGA), fest.
„Es ist entmutigend, dass die Europäische Kommission ihrer Pflicht ausweicht, den EU-Vertrag durchzusetzen. Sollte die EU die Unterzeichnung des vorgelegten Glücksspielstaatsvertrages widerspruchslos hinnehmen, signalisiert sie den nationalen Regierungen, dass diese auch weiterhin protektionistische Maßnahmen unter dem Deckmantel der EU-Rechtskonformität vornehmen können“, so Hawkswood weiter.
Insbesondere die Tatsache, dass den Nutzern weiterhin das legale Spielen von Online-Poker und Casinospielen vorenthalten werden soll sowie eine nicht marktkonforme Besteuerung von Online-Sportwetten werden keine effektive Kanalisierung des Glücksspielmarktes herbeiführen und damit auch das Erreichen der Ziele des Staatsvertrages verhindern.
„Es besteht kein Zweifel daran, dass dieser Vertrag nicht dazu beiträgt, dass Spieleverhalten deutscher Nutzer zu verändern. Die Kunden werden weiterhin die im in anderen EU-Staaten regulierten und lizensierten Angebote von Poker- und Casinospielen nutzen. Die Mitgliedsunternehmen der RGA prüfen deshalb, eine Lizenz in Schleswig-Holstein zu beantragen. Schleswig-Holstein ist das einzige Bundesland, das ein Glücksspielgesetz verabschiedet hat, welches den Marktrealitäten entspricht und den Wünschen der deutschen Nutzer nachkommt“, kommentierte Hawkswood.
Die RGA begrüßt ausdrücklich das in Schleswig-Holstein verabschiedete Gesetz, spricht sich aber klar für eine bundesweit einheitliche Regulierung des Online-Glücksspielmarktes in Deutschland aus. Nur über eine einheitliche, markt- und EU-rechtskonforme Lösung kann sichergestellt werden, dass den Wünschen der deutschen Verbraucher ebenso Rechnung getragen wird wie den Zielen Jugend- und Verbraucherschutz sowie Bekämpfung von Spielsucht.
Presse-Information:
Remote Gambling Association
6th Floor, High Holborn House
52 -54 High Holborn
London WC1V 6RL
Kontakt-Person:
Jason Foley-Train
RGA Head of Communications
Telefon: +44 20 7831 2195
Web: http://www.rga.eu.com
Sonntag, 11. Dezember 2011
Deutscher Lottoverband: Nordwestlotto bleibt im Deutschen Lotto- und Totoblock
Weiterhin Lotto im hohen Norden
Hamburg, 09. Dezember 2012 – Die Süddeutsche Zeitung berichtet heute von dem möglichen Ausschluss der NordwestLotto Schleswig-Holstein GmbH & Co. KG aus dem Deutschen Lotto- und Totoblock (DLTB).
Für diese Maßnahme gibt es keine Handhabe. Die Neuregelung des Glücksspielrechts in Schleswig- Holstein hat keinen Einfluss auf den Verbleib der NordwestLotto Schleswig-Holstein GmbH & Co. KG im DLTB. Die übrigen Lotteriegesellschaften können die Landeslotteriegesellschaft nicht aus dem Block ausschließen. Für ein solch einseitiges Vorgehen gegen die norddeutsche Lottogesellschaft gibt es keinerlei Begründung.
Das heißt für die Bürger in Schleswig-Holstein, dass sie auch weiterhin in ihrer Lottoannahmestelle ihre Lottoscheine abgeben können. Das heißt auch für die Annahmestellen, dass Sie weiter die Produkte des DLTB anbieten können.
Der Präsident der Lotterieverwaltung in Bayern, Erwin Horak, hatte, federführend für den DLTB, mit Zeitungsinterviews die Ängste der Annahmestellen geschürt, dass der Norden aus dem Lottoblock ausgeschlossen werden könne. Schleswig-holsteinische Lottospieler hätten dann keine Chance, den hohen gesamtdeutschen Jackpot zu knacken. Diese Behauptungen sind nicht haltbar und völlig inakzeptabel. Die schleswig-holsteinische CDU hat als Konsequenz darauf den Rücktritt von Horak als Sprecher des Lottoblocks gefordert.
Der DLTB ist eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts. Nordwest-Lotto hat mit den anderen Lotteriegesellschaften einen verbindlichen Gesellschaftsvertrag über die Zusammenarbeit im Block geschlossen. Die Geltung eines einheitlichen Staatsvertrages in den Trägerländern ist keine Voraussetzung für die Mitgliedschaft der Blockgesellschaften im DLTB. Die anderen Blockgesellschaften können NordwestLotto also nicht nur deshalb aus dem DLTB ausschließen, weil in dessen Sitzland das Landesrecht geändert wurde.
Der Verbleib von Lotto Schleswig-Holstein im DLTB ist daher auch nach Inkrafttreten des Glücksspielgesetzes gesichert.
Quelle: Deutscher Lottoverband
Hamburg, 09. Dezember 2012 – Die Süddeutsche Zeitung berichtet heute von dem möglichen Ausschluss der NordwestLotto Schleswig-Holstein GmbH & Co. KG aus dem Deutschen Lotto- und Totoblock (DLTB).
Für diese Maßnahme gibt es keine Handhabe. Die Neuregelung des Glücksspielrechts in Schleswig- Holstein hat keinen Einfluss auf den Verbleib der NordwestLotto Schleswig-Holstein GmbH & Co. KG im DLTB. Die übrigen Lotteriegesellschaften können die Landeslotteriegesellschaft nicht aus dem Block ausschließen. Für ein solch einseitiges Vorgehen gegen die norddeutsche Lottogesellschaft gibt es keinerlei Begründung.
Das heißt für die Bürger in Schleswig-Holstein, dass sie auch weiterhin in ihrer Lottoannahmestelle ihre Lottoscheine abgeben können. Das heißt auch für die Annahmestellen, dass Sie weiter die Produkte des DLTB anbieten können.
Der Präsident der Lotterieverwaltung in Bayern, Erwin Horak, hatte, federführend für den DLTB, mit Zeitungsinterviews die Ängste der Annahmestellen geschürt, dass der Norden aus dem Lottoblock ausgeschlossen werden könne. Schleswig-holsteinische Lottospieler hätten dann keine Chance, den hohen gesamtdeutschen Jackpot zu knacken. Diese Behauptungen sind nicht haltbar und völlig inakzeptabel. Die schleswig-holsteinische CDU hat als Konsequenz darauf den Rücktritt von Horak als Sprecher des Lottoblocks gefordert.
Der DLTB ist eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts. Nordwest-Lotto hat mit den anderen Lotteriegesellschaften einen verbindlichen Gesellschaftsvertrag über die Zusammenarbeit im Block geschlossen. Die Geltung eines einheitlichen Staatsvertrages in den Trägerländern ist keine Voraussetzung für die Mitgliedschaft der Blockgesellschaften im DLTB. Die anderen Blockgesellschaften können NordwestLotto also nicht nur deshalb aus dem DLTB ausschließen, weil in dessen Sitzland das Landesrecht geändert wurde.
Der Verbleib von Lotto Schleswig-Holstein im DLTB ist daher auch nach Inkrafttreten des Glücksspielgesetzes gesichert.
Quelle: Deutscher Lottoverband
Freitag, 2. Dezember 2011
Lotto informiert: Landgericht Bonn verbietet WestLotto den Verkauf der beliebten Adventskalender für Rubbellose
Illegaler Anbieter aus England erwirkt Stopp von Werbung und Verkauf
Das Landgericht Bonn hat per einstweiliger Verfügung dem nordrhein-westfälischen Glücksspielanbieter WestLotto untersagt, über den beliebten Rubbellos-Adventskalender, der mit Weihnachtsmotiven versehen ist, zu informieren. Zudem ist der Verkauf der Rubbellos-Adventskalender in den WestLotto-Annahmestellen generell verboten worden.
Damit folgt das Landgericht Bonn der Ansicht des englischen Glücksspielanbieters Tipp24 Services Ltd., der über das Internet in Deutschland illegal Lotto anbietet. Das britische Unternehmen sieht im Verkauf von Adventskalendern ein anreizendes bzw. spielsuchtgefährdendes Spielangebot.
Theo Goßner, WestLotto-Geschäftsführer: "Wie bei einem Angebotszeitraum von wenigen Wochen, wie dies bei einem Adventskalender üblich ist, eine nachhaltige Suchtgefährdung entstehen kann, ist für uns nicht nachvollziehbar. Das aktuelle Verkaufsverbot ist für unsere Vertragspartner in den Annahmestellen und unsere Kunden ein Schlag ins Gesicht!"
Die Weihnachtsrubbellose mit einem dazugehörigen Kalender sind für die 3607 WestLotto-Annahmestellen in Nordrhein-Westfalen seit Jahren eine wichtige betriebswirtschaftliche Angebotsergänzung.
"Wir bedauern außerordentlich, dass das Bonner Landgericht zu dieser Entscheidung gekommen ist und damit den WestLotto-Annahmestellen ein von den Kunden in Nordrhein-Westfalen gerne nachgefragtes Produkt entzieht", so Goßner weiter in seinem Kommentar zum Gerichtsbeschluss.
WestLotto wird gegen diese Entscheidung Rechtsmittel einlegen.
Quelle: Westdeutsche Lotterie GmbH & Co. OHG
Das Landgericht Bonn hat per einstweiliger Verfügung dem nordrhein-westfälischen Glücksspielanbieter WestLotto untersagt, über den beliebten Rubbellos-Adventskalender, der mit Weihnachtsmotiven versehen ist, zu informieren. Zudem ist der Verkauf der Rubbellos-Adventskalender in den WestLotto-Annahmestellen generell verboten worden.
Damit folgt das Landgericht Bonn der Ansicht des englischen Glücksspielanbieters Tipp24 Services Ltd., der über das Internet in Deutschland illegal Lotto anbietet. Das britische Unternehmen sieht im Verkauf von Adventskalendern ein anreizendes bzw. spielsuchtgefährdendes Spielangebot.
Theo Goßner, WestLotto-Geschäftsführer: "Wie bei einem Angebotszeitraum von wenigen Wochen, wie dies bei einem Adventskalender üblich ist, eine nachhaltige Suchtgefährdung entstehen kann, ist für uns nicht nachvollziehbar. Das aktuelle Verkaufsverbot ist für unsere Vertragspartner in den Annahmestellen und unsere Kunden ein Schlag ins Gesicht!"
Die Weihnachtsrubbellose mit einem dazugehörigen Kalender sind für die 3607 WestLotto-Annahmestellen in Nordrhein-Westfalen seit Jahren eine wichtige betriebswirtschaftliche Angebotsergänzung.
"Wir bedauern außerordentlich, dass das Bonner Landgericht zu dieser Entscheidung gekommen ist und damit den WestLotto-Annahmestellen ein von den Kunden in Nordrhein-Westfalen gerne nachgefragtes Produkt entzieht", so Goßner weiter in seinem Kommentar zum Gerichtsbeschluss.
WestLotto wird gegen diese Entscheidung Rechtsmittel einlegen.
Quelle: Westdeutsche Lotterie GmbH & Co. OHG
AWI: Deutsche Automatenwirtschaft veröffentlicht Erhebung zur Vergnügungssteuerbelastung
Vor dem Hintergrund einer steigenden Besteuerung von Automatenaufstellunternehmern und -unternehmen mit Vergnügungsteuer auf Unterhaltungsautomaten hat die Deutsche Automatenwirtschaft die KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft mit einer Erhebung zur Belastbarkeit der Unternehmen mit Vergnügungsteuern beauftragt. Ziel der an über 2.000 Unternehmen versendeten Fragebögen war die Ermittlung eines aus Sicht der Unternehmen maximal tragbaren Vergnügungssteuersatzes.
Die Erhebung erfolgte insbesondere vor dem Hintergrund einschlägiger Urteile wie beispielsweise des Urteils des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahre 2009 (Grundgesetzwidrigkeit des Stückzahlmaßstabs bei der Erhebung der Vergnügungsteuer) und dem daraus resultierenden zunehmenden Übergang der Kommunen von der pauschalen Besteuerung pro Automat (Stückzahlmaßstab) auf den sogenannten Wirklichkeitsmaßstab. Für die Aufstellunternehmer und Spielstättenbetreiber bedeutet dies den Wechsel von einer pauschalen Vergnügungsteuer hin zu einer von geräteindividuellen Faktoren bestimmten Besteuerung ihrer Tätigkeit. Mit dieser fortschreitenden Umstellung der Bemessungsgrundlage geht vielfach eine höhere Belastung der Unternehmer und Unternehmen mit Vergnügungsteuern einher. Aus Sicht der Deutschen Automatenwirtschaft muss daher die Frage gestellt werden, inwieweit sich diese Entwicklung auf die Existenzfähigkeit der Unternehmen auswirkt. Dieses sollte mit den Ergebnissen der breit angelegten Befragung transparent gemacht werden.
Die hohe Teilnahmequote – repräsentiert sind in der Erhebung circa 38 Prozent der in Deutschland vorhandenen Konzessionen – zeigt die hohe Relevanz des Themas.
Die durch die renommierte Wirtschaftsprüfungs- und Beratungsgesellschaft KPMG durchgeführte Erhebung basiert auf durch die Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer der teilnehmenden Unternehmen und Unternehmer bestätigten Finanzdaten des in 2009 endenden Geschäftsjahres. Auf dieser Basis kommt die Erhebung zu dem rechnerischen Ergebnis, dass bei Berücksichtigung eines aus Sicht der Automatenwirtschaft angemessenen Unternehmerlohns und einer angemessenen Verzinsung eine maximale Vergnügungsteuerbelastung von 8,82 Prozent auf den Bruttoumsatz (oder 10,50 Prozent auf den Nettoumsatz) der aufgestellten Geldgewinnspielgeräte tragbar ist. Dieser Satz wird inzwischen in zahlreichen Kommunen überschritten.
Die vollständige Erhebung kann ab sofort über die AWI Automaten-Wirtschaftsverbände-Info GmbH, Dircksenstraße 49, 10178 Berlin, bezogen werden, die diese Studie in Auftrag gegeben hat.
Quelle: AWI Automaten-Wirtschaftsverbände-Info GmbH
Die Erhebung erfolgte insbesondere vor dem Hintergrund einschlägiger Urteile wie beispielsweise des Urteils des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahre 2009 (Grundgesetzwidrigkeit des Stückzahlmaßstabs bei der Erhebung der Vergnügungsteuer) und dem daraus resultierenden zunehmenden Übergang der Kommunen von der pauschalen Besteuerung pro Automat (Stückzahlmaßstab) auf den sogenannten Wirklichkeitsmaßstab. Für die Aufstellunternehmer und Spielstättenbetreiber bedeutet dies den Wechsel von einer pauschalen Vergnügungsteuer hin zu einer von geräteindividuellen Faktoren bestimmten Besteuerung ihrer Tätigkeit. Mit dieser fortschreitenden Umstellung der Bemessungsgrundlage geht vielfach eine höhere Belastung der Unternehmer und Unternehmen mit Vergnügungsteuern einher. Aus Sicht der Deutschen Automatenwirtschaft muss daher die Frage gestellt werden, inwieweit sich diese Entwicklung auf die Existenzfähigkeit der Unternehmen auswirkt. Dieses sollte mit den Ergebnissen der breit angelegten Befragung transparent gemacht werden.
Die hohe Teilnahmequote – repräsentiert sind in der Erhebung circa 38 Prozent der in Deutschland vorhandenen Konzessionen – zeigt die hohe Relevanz des Themas.
Die durch die renommierte Wirtschaftsprüfungs- und Beratungsgesellschaft KPMG durchgeführte Erhebung basiert auf durch die Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer der teilnehmenden Unternehmen und Unternehmer bestätigten Finanzdaten des in 2009 endenden Geschäftsjahres. Auf dieser Basis kommt die Erhebung zu dem rechnerischen Ergebnis, dass bei Berücksichtigung eines aus Sicht der Automatenwirtschaft angemessenen Unternehmerlohns und einer angemessenen Verzinsung eine maximale Vergnügungsteuerbelastung von 8,82 Prozent auf den Bruttoumsatz (oder 10,50 Prozent auf den Nettoumsatz) der aufgestellten Geldgewinnspielgeräte tragbar ist. Dieser Satz wird inzwischen in zahlreichen Kommunen überschritten.
Die vollständige Erhebung kann ab sofort über die AWI Automaten-Wirtschaftsverbände-Info GmbH, Dircksenstraße 49, 10178 Berlin, bezogen werden, die diese Studie in Auftrag gegeben hat.
Quelle: AWI Automaten-Wirtschaftsverbände-Info GmbH
Donnerstag, 1. Dezember 2011
Strukturiertes Bieterverfahren zur Veräußerung der Spielbanken in Schleswig-Holstein
Die GVB Schleswig-Holstein Gesellschaft zur Verwaltung und Finanzierung von Beteiligungen des Landes Schleswig-Holstein mbH, eine 100 %ige Tochtergesellschaft des Landes Schleswig-Holstein, ist ihrerseits 100 %ige Gesellschafterin der Spielbank SH GmbH. Diese wiederum ist 100 %ige Gesellschafterin der Träger der fünf Spielbanken in Schleswig-Holstein, nämlich der Spielbank Flensburg GmbH, der Spielbank Schenefeld GmbH, der Spielbank Sylt GmbH, der Spielbank Lübeck GmbH und der Spielbank Kiel GmbH. Das Land Schleswig-Holstein beabsichtigt die Spielbanken in Schleswig-Holstein zu privatisieren. Aus diesem Grunde beabsichtigt die GVB die Veräußerung sämtlicher Geschäftsanteile an der Spielbank SH GmbH an einen Erwerber (Gesamtlösung) und/oder die Veräußerung sämtlicher Geschäftsanteile an den genannten Tochtergesellschaften (Einzellösung) an einen oder mehrere Erwerber. Es ist eine Vollprivatisierung beabsichtigt. Die Spielbanken sollen mit einem Anspruch auf eine insgesamt 15-jährige Spielbankkonzession veräußert werden. Darüber hinaus kann die Spielbank ermächtigt werden, neben dem klassischen "Großen Spiel" und dem Automatenspiel auch "Online Live Gaming" und "Virtuelles Gaming" anzubieten (für den Marktbereich Schleswig-Holstein).
Die GVB hat die Veräußerungsabsicht im EU-Amtsblatt vom 01.12.2011 (Bekanntmachungs-Nr.: 2011/S 231-375132) mit näheren Informationen zu den zu veräußernden Spielbanken, den Bewerbungsvoraussetzungen und dem vorgesehenen Veräußerungsverfahren europaweit bekannt gemacht. Auf die Bekanntmachung wird verwiesen.
Als Ansprechpartner für weitere Informationen stehen Herr Axel Maack und Herr Sven Riedel, BDO AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Katharina-Heinroth-Ufer 1, 10787 Berlin zur Verfügung (Rufnummer ++49 30 88 57 22 – 0).
Die GVB hat die Veräußerungsabsicht im EU-Amtsblatt vom 01.12.2011 (Bekanntmachungs-Nr.: 2011/S 231-375132) mit näheren Informationen zu den zu veräußernden Spielbanken, den Bewerbungsvoraussetzungen und dem vorgesehenen Veräußerungsverfahren europaweit bekannt gemacht. Auf die Bekanntmachung wird verwiesen.
Als Ansprechpartner für weitere Informationen stehen Herr Axel Maack und Herr Sven Riedel, BDO AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Katharina-Heinroth-Ufer 1, 10787 Berlin zur Verfügung (Rufnummer ++49 30 88 57 22 – 0).
Dienstag, 29. November 2011
Lotto informiert: Neue europäische Lotterie Eurojackpot startet im März
Jede Woche 10 Millionen garantiert – bis zu 90 Millionen Euro möglich
Ab dem 23. März 2012 wird es in Deutschland und weiteren europäischen Ländern eine neue Zahlenlotterie geben: Eurojackpot.
Der Eurojackpot wird nach der Spielformel 5 aus 50 und 2 aus 8 gespielt. Der Jackpot wird also mit fünf richtigen Zahlen aus 50 sowie den zwei richtigen "Eurozahlen" aus acht geknackt.
Jede Jackpot-Phase startet mit einem garantierten Mindest-Jackpot von zehn Millionen Euro. Jackpots können auf bis zu 90 Millionen Euro anwachsen. Der Spieleinsatz pro Tipp liegt bei zwei Euro. Insgesamt gibt es zwölf verschiedene Gewinnklassen. Die Ziehung der Gewinnzahlen des Eurojackpots findet einmal in der Woche statt – immer am Freitagabend.
"Mit dem Eurojackpot reagieren wir in Deutschland auf die aufkommende Marktsituation im Glücksspielwesen. Auch für jüngere Zielgruppen wird nun eine legale Spielgelegenheit geschaffen, die die Anforderungen an ein modernes und international seriöses Glücksspielangebot erfüllt", begründet WestLotto- Geschäftsführer Theo Goßner, stellvertretend für die deutschen Anbieter des Eurojackpot, die Einführung der neuen Zahlenlotterie. Anbieter sind die staatlich konzessionierten Lotteriegesellschaften der deutschen Bundesländer sowie weitere europäische Gesellschaften aus Finnland, Dänemark, Slowenien, Italien und den Niederlanden. Diese Länder repräsentieren knapp 175 Millionen Einwohner.
Der geplante Verkaufsstart für den Eurojackpot ist der 17. März 2012. Die erste Ziehung erfolgt am 23. März 2012. Spielbar ist die neue Lotterie deutschlandweit in allen offiziellen Verkaufsstellen von Lotto.
Selbstverständlich bleiben auch bei der Einführung von Eurojackpot die strengen Richtlinien und Selbstverpflichtungen für verantwortungsvolles Glücksspiel weiterhin bestehen.
Quelle: Westdeutsche Lotterie GmbH & Co. OHG
Ab dem 23. März 2012 wird es in Deutschland und weiteren europäischen Ländern eine neue Zahlenlotterie geben: Eurojackpot.
Der Eurojackpot wird nach der Spielformel 5 aus 50 und 2 aus 8 gespielt. Der Jackpot wird also mit fünf richtigen Zahlen aus 50 sowie den zwei richtigen "Eurozahlen" aus acht geknackt.
Jede Jackpot-Phase startet mit einem garantierten Mindest-Jackpot von zehn Millionen Euro. Jackpots können auf bis zu 90 Millionen Euro anwachsen. Der Spieleinsatz pro Tipp liegt bei zwei Euro. Insgesamt gibt es zwölf verschiedene Gewinnklassen. Die Ziehung der Gewinnzahlen des Eurojackpots findet einmal in der Woche statt – immer am Freitagabend.
"Mit dem Eurojackpot reagieren wir in Deutschland auf die aufkommende Marktsituation im Glücksspielwesen. Auch für jüngere Zielgruppen wird nun eine legale Spielgelegenheit geschaffen, die die Anforderungen an ein modernes und international seriöses Glücksspielangebot erfüllt", begründet WestLotto- Geschäftsführer Theo Goßner, stellvertretend für die deutschen Anbieter des Eurojackpot, die Einführung der neuen Zahlenlotterie. Anbieter sind die staatlich konzessionierten Lotteriegesellschaften der deutschen Bundesländer sowie weitere europäische Gesellschaften aus Finnland, Dänemark, Slowenien, Italien und den Niederlanden. Diese Länder repräsentieren knapp 175 Millionen Einwohner.
Der geplante Verkaufsstart für den Eurojackpot ist der 17. März 2012. Die erste Ziehung erfolgt am 23. März 2012. Spielbar ist die neue Lotterie deutschlandweit in allen offiziellen Verkaufsstellen von Lotto.
Selbstverständlich bleiben auch bei der Einführung von Eurojackpot die strengen Richtlinien und Selbstverpflichtungen für verantwortungsvolles Glücksspiel weiterhin bestehen.
Quelle: Westdeutsche Lotterie GmbH & Co. OHG
Dienstag, 22. November 2011
AWI: Verfassungs- und Europarechtler stärken Deutsche Automatenwirtschaft
Gutachten: 4 Mrd. Euro Schadensersatzforderungen
Anlässlich eines juristischen Pressefachgesprächs am heutigen 22.11.2011 zur Neuordnung des Glücks- und Gewinnspielmarktes in Deutschland haben unter der Moderation von Prof. Georg-Berndt Oschatz, Minister a. D., führende Verfassungs- und Europarechtsexperten rechtliche Fragen zum 1. Glücksspieländerungsstaatsvertrag diskutiert.
Prof. Dr. Friedhelm Hufen, Universität Mainz, hat in einem ausführlichen verfassungsrechtlichem Gutachten herausgearbeitet, dass der vorliegende Vertragsentwurf insbesondere gegen die Artikel 12 (Berufsfreiheit) und 14 (Eigentums- und Entschädigungsrecht) des Grundgesetzes verstößt. Er ist verfassungswidrig, da unverhältnismäßig, gleichheitswidrig und kompetenzrechtlich bedenklich. Professor Dr. Hufen, Experte für Öffentliches Recht, Staats- und Verwaltungsrecht spricht von einer "Legalenteignung".
Der Europarechtsexperte Prof. Dr. Christoph Herrmann L.L.M., Universität Passau, hat ein umfassendes Rechtsgutachten erarbeitet. Im Fokus seiner Kritik stehen "die europarechtlichen Zweifel an der Gesamtkohärenz des 1. Glücksspieländerungsvertrages" sowie die Verletzung des Transparenzgebotes. Die Erlaubnispflicht für Spielhallen, die Genehmigungsbeschränkung pro Gemeinde sowie die Abstandsregelungen und die sog. "Guillotine-Regelung" stellen einen schweren Eingriff in die Niederlassungs- und Dienstleistungsfreiheit dar. Auch die inzwischen vorgesehene Härtefallregelung sei im Prinzip Makulatur, da sie keine greifbaren Maßstäbe für zusätzliche, ohnehin nur befristete und lediglich im Einzelfall geltende Ausnahmen vorsehe. Bisher ungeprüft sei zudem ein Verstoß gegen die Investitions-Förderungs- und Schutzverträge (IFV), nach denen ausländische Investoren in Deutschland vor Enteignungen sowie unbilliger Behandlung geschützt sind. Schadensersatzforderungen vor einem internationalen Schiedsgericht gegen Deutschland stehen im Raum. Das Beispiel Vattenfall vs. Deutschland (Kraftwerk Moorburg) belegt die Größenordnung solcher Verfahren.
Der Düsseldorfer Rechtsanwalt Dr. Dirk Uwer L.L.M., Kanzlei Hengeler Mueller, zeigt auf, dass bestehende Inkohärenzen durch den 1. GlüÄndStV nicht gelöst, sondern noch verschärft werden. Dies belegt er u. a. anhand der Tatsache, dass das ungefährlichste Glücksspiel (Lotto) im Staatsmonopol bleibt, die Regeln für das gewerbliche Geld-Gewinnspiel extrem verschärft werden, dagegen das wesentlich problematischere Automatenspiel der Spielbanken aber nach wie vor weitestgehend unreguliert bleibt. Unter Hinweis auf die Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse im Bundesgebiet bzw. die Wahrung der Rechts- und Wirtschaftseinheit mahnt er eine Regelung durch den Bund an. Nur dadurch kann das Glücksspielrecht insgesamt kohärent und systematisch an den gesetzgeberischen Zielen ausgerichtet und die Funktionsfähigkeit der Rechts- und Wirtschaftsordnung im Glücksspielbereich wiederhergestellt werden.
Siegfried Kauder, Vorsitzender des Rechtsausschusses des Deutschen Bundestages, ruft zu einer Versachlichung und Objektivierung der Diskussion auf. Der Gesetzgeber dürfe sich nicht von den Interessen einzelner Anbieter leiten lassen und sei gut beraten, behutsam zu agieren und sachlich zu argumentieren. Pathologisches Spielverhalten darf nicht zum vorgeschobenen Argument für Marktregulierungen dienen. Stattdessen muss pathologischen Spielern mit sinnvollen Maßnahmen geholfen werden, denn gespielt wird anbieterunabhängig, in Monopolunternehmen wie in Spielhallen, so der Abgeordnete abschließend.
Bei der Veranstaltung wurde ein Gutachten von Prof. Dr. Hans-Peter Schneider, Geschäftsführender Direktor des Instituts für Föderalismusforschung e. V. Hannover, vorgestellt, welches im GewerbeArchiv im Dezember 2011 veröffentlicht wird. Der Staatsrechtler beziffert den Gesamtschaden für die Automatenwirtschaft durch den Glücksspieländerungsstaatsvertrag sowie den darauf basierenden Ländergesetzen bundesweit auf ca. vier Mrd. Euro. Der Schaden entsteht durch die Berücksichtigung von Investitionen in betriebliche Anlagen, deren Abschreibung, Rentabilität sowie Personalkosten und bestehende Mietverträge.
In der im Gutachten ermittelten Schadenssumme sind sinkende Steuereinnahmen sowie zusätzliche Staatsausgaben für die Finanzierung von mindestens 35.000 Arbeitslosen (50% der Arbeitsplätze in de Automatenwirtschaft) nicht enthalten.
Die Stellungnahmen und weitere Unterlagen sind unter www.vdai.de (Stichwort: Juristisches Presse-Fachgespräch) und unter www.awi-info.de abrufbar.
Quelle: AWI Automaten-Wirtschaftsverbände-Info GmbH
Kontakt: Dirk Lamprecht, Tel.: 030 24087760
Anlässlich eines juristischen Pressefachgesprächs am heutigen 22.11.2011 zur Neuordnung des Glücks- und Gewinnspielmarktes in Deutschland haben unter der Moderation von Prof. Georg-Berndt Oschatz, Minister a. D., führende Verfassungs- und Europarechtsexperten rechtliche Fragen zum 1. Glücksspieländerungsstaatsvertrag diskutiert.
Prof. Dr. Friedhelm Hufen, Universität Mainz, hat in einem ausführlichen verfassungsrechtlichem Gutachten herausgearbeitet, dass der vorliegende Vertragsentwurf insbesondere gegen die Artikel 12 (Berufsfreiheit) und 14 (Eigentums- und Entschädigungsrecht) des Grundgesetzes verstößt. Er ist verfassungswidrig, da unverhältnismäßig, gleichheitswidrig und kompetenzrechtlich bedenklich. Professor Dr. Hufen, Experte für Öffentliches Recht, Staats- und Verwaltungsrecht spricht von einer "Legalenteignung".
Der Europarechtsexperte Prof. Dr. Christoph Herrmann L.L.M., Universität Passau, hat ein umfassendes Rechtsgutachten erarbeitet. Im Fokus seiner Kritik stehen "die europarechtlichen Zweifel an der Gesamtkohärenz des 1. Glücksspieländerungsvertrages" sowie die Verletzung des Transparenzgebotes. Die Erlaubnispflicht für Spielhallen, die Genehmigungsbeschränkung pro Gemeinde sowie die Abstandsregelungen und die sog. "Guillotine-Regelung" stellen einen schweren Eingriff in die Niederlassungs- und Dienstleistungsfreiheit dar. Auch die inzwischen vorgesehene Härtefallregelung sei im Prinzip Makulatur, da sie keine greifbaren Maßstäbe für zusätzliche, ohnehin nur befristete und lediglich im Einzelfall geltende Ausnahmen vorsehe. Bisher ungeprüft sei zudem ein Verstoß gegen die Investitions-Förderungs- und Schutzverträge (IFV), nach denen ausländische Investoren in Deutschland vor Enteignungen sowie unbilliger Behandlung geschützt sind. Schadensersatzforderungen vor einem internationalen Schiedsgericht gegen Deutschland stehen im Raum. Das Beispiel Vattenfall vs. Deutschland (Kraftwerk Moorburg) belegt die Größenordnung solcher Verfahren.
Der Düsseldorfer Rechtsanwalt Dr. Dirk Uwer L.L.M., Kanzlei Hengeler Mueller, zeigt auf, dass bestehende Inkohärenzen durch den 1. GlüÄndStV nicht gelöst, sondern noch verschärft werden. Dies belegt er u. a. anhand der Tatsache, dass das ungefährlichste Glücksspiel (Lotto) im Staatsmonopol bleibt, die Regeln für das gewerbliche Geld-Gewinnspiel extrem verschärft werden, dagegen das wesentlich problematischere Automatenspiel der Spielbanken aber nach wie vor weitestgehend unreguliert bleibt. Unter Hinweis auf die Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse im Bundesgebiet bzw. die Wahrung der Rechts- und Wirtschaftseinheit mahnt er eine Regelung durch den Bund an. Nur dadurch kann das Glücksspielrecht insgesamt kohärent und systematisch an den gesetzgeberischen Zielen ausgerichtet und die Funktionsfähigkeit der Rechts- und Wirtschaftsordnung im Glücksspielbereich wiederhergestellt werden.
Siegfried Kauder, Vorsitzender des Rechtsausschusses des Deutschen Bundestages, ruft zu einer Versachlichung und Objektivierung der Diskussion auf. Der Gesetzgeber dürfe sich nicht von den Interessen einzelner Anbieter leiten lassen und sei gut beraten, behutsam zu agieren und sachlich zu argumentieren. Pathologisches Spielverhalten darf nicht zum vorgeschobenen Argument für Marktregulierungen dienen. Stattdessen muss pathologischen Spielern mit sinnvollen Maßnahmen geholfen werden, denn gespielt wird anbieterunabhängig, in Monopolunternehmen wie in Spielhallen, so der Abgeordnete abschließend.
Bei der Veranstaltung wurde ein Gutachten von Prof. Dr. Hans-Peter Schneider, Geschäftsführender Direktor des Instituts für Föderalismusforschung e. V. Hannover, vorgestellt, welches im GewerbeArchiv im Dezember 2011 veröffentlicht wird. Der Staatsrechtler beziffert den Gesamtschaden für die Automatenwirtschaft durch den Glücksspieländerungsstaatsvertrag sowie den darauf basierenden Ländergesetzen bundesweit auf ca. vier Mrd. Euro. Der Schaden entsteht durch die Berücksichtigung von Investitionen in betriebliche Anlagen, deren Abschreibung, Rentabilität sowie Personalkosten und bestehende Mietverträge.
In der im Gutachten ermittelten Schadenssumme sind sinkende Steuereinnahmen sowie zusätzliche Staatsausgaben für die Finanzierung von mindestens 35.000 Arbeitslosen (50% der Arbeitsplätze in de Automatenwirtschaft) nicht enthalten.
Die Stellungnahmen und weitere Unterlagen sind unter www.vdai.de (Stichwort: Juristisches Presse-Fachgespräch) und unter www.awi-info.de abrufbar.
Quelle: AWI Automaten-Wirtschaftsverbände-Info GmbH
Kontakt: Dirk Lamprecht, Tel.: 030 24087760
Mittwoch, 16. November 2011
Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) begrüßt Resolution des Europäischen Parlamentes zum Online-Glücksspiel
"Der Bundesarbeitskreis Spielbanken der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) begrüßt die Resolution des Europäischen Parlaments zum Online-Glücksspiel vom 15.11.2012", so Bernhard Stracke von der Bundeskoordinierung Spielbanken.
Da Glücksspiele kein Wirtschaftsgut sind, begrüßt ver.di, dass von der EU keine Binnenmarktlösung angestrebt wird. Somit bleibt es den Mitgliedsstaaten überlassen zu entscheiden, wie sie ihre Glücksspielangebote regeln wollen.
Der Bundesarbeitskreis Spielbanken bleibt bei seiner Forderung, Glücksspiele im Internet u.a. wegen der hohen Suchtgefahr nicht zuzulassen.
"Das Europäische Parlament hat klargestellt, dass ein konsequentes Vorgehen gegen illegale Glücksspielanbieter dringend notwendig ist. Diese Forderung begrüßen und unterstützen wir ausdrücklich", so Stracke.
Quelle: Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) - Bundesarbeitskreis Spielbanken
Da Glücksspiele kein Wirtschaftsgut sind, begrüßt ver.di, dass von der EU keine Binnenmarktlösung angestrebt wird. Somit bleibt es den Mitgliedsstaaten überlassen zu entscheiden, wie sie ihre Glücksspielangebote regeln wollen.
Der Bundesarbeitskreis Spielbanken bleibt bei seiner Forderung, Glücksspiele im Internet u.a. wegen der hohen Suchtgefahr nicht zuzulassen.
"Das Europäische Parlament hat klargestellt, dass ein konsequentes Vorgehen gegen illegale Glücksspielanbieter dringend notwendig ist. Diese Forderung begrüßen und unterstützen wir ausdrücklich", so Stracke.
Quelle: Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) - Bundesarbeitskreis Spielbanken
EP fordert abgestimmte Maßnahmen gegen Online-Glücksspiele und für Kinderschutz
Mitteilung des Informationsbüros des Europäischen Parlaments vom 15. November 2011
Das EU-Parlament fordert die Kommission auf, Möglichkeiten für eine stärkere Zusammenarbeit im Kampf gegen illegales Online-Glücksspiel auszuloten. Sie soll auch auf den Schutz von gefährdeten Verbrauchern ausgeweitet werden, so in der am Dienstag angenommenen Resolution. Eine stärkere Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten, gemeinsame Standards oder eine Rahmenrichtlinie könnten mögliche politische Instrumente in diesen Bereichen darstellen, so die Abgeordneten.
Die EU-Mitgliedstaaten sollen weiterhin ihre Online-Glücksspielmärkte selbst regeln dürfen. Der grenzüberschreitende Charakter von Online-Glücksspieldiensten erbringe durch eine EU-weite Koordinierung ihrer Maßnahmen einen eindeutigen Zusatznutzen, vor allem in den Bereichen Bekämpfung illegalen Glücksspiels sowie Schutz von Kindern und gefährdeten Erwachsenen vor Spielsucht, so die Abgeordneten in der per Handzeichen angenommenen Entschließung.
Ca. 10 % aller Glücksspiele, mit einem Marktvolumen größer als 10 Milliarden Euro, laufen im Internet ab, entweder über Handys oder über interaktive TV-Plattformen. Jürgen Creutzmann (ALDE, DE) legt mit dieser nicht-legislativen Resolution die Ausgangsposition des Parlaments zu einem Grünbuch der Kommission vom März 2011 fest.
"Die Mitgliedstaaten müssen bei diesem Problem enger zusammenarbeiten. Dennoch wird das nicht genügen, um die skizzierten Probleme zu lösen. In der Zukunft muss die EU auch eine stärkere Rolle spielen", sagte der Berichterstatter während der Debatte vor der Abstimmung.
Spiellizenz für Anbieter
Um den Schwarzmarkt zu bekämpfen, wird in der Resolution vorgeschlagen, dass die Mitgliedstaaten ein Lizenzierungsmodell einführen sollen, das die Spieler schützt sowie gewährleistet, dass Glücksspielanbieter die Kriterien des Gastmitgliedstaats erfüllen.
Das Parlament fordert die Kommission auf, die Möglichkeit zu prüfen, Transaktionen zwischen Banken bzw. Kreditkartenherausgebern und auf Schwarzen Listen aufgeführten Glücksspielanbietern zu blockieren.
Minderjährige schützen und Spielsucht verhindern
Online-Glücksspiele sind mit einem größeren Suchtrisiko verbunden als traditionelle Präsenz-Glücksspiele, was unter anderem auf den leichteren Zugang und das Fehlen einer sozialen Kontrolle zurückzuführen ist, heißt es in der Resolution. Um vor allem gefährdete und junge Spieler zu schützen, müssen Kontrollen wie Altersüberprüfung und Beschränkungen für elektronische Zahlungen vorhanden sein, ehe irgendeine Spieltätigkeit beginnt.
Die Abgeordneten fordern die Kommission auf, zum Schutz von Kindern und gefährdeten Erwachsenen gemeinsame Standards für Betreiber oder eine Rahmenrichtlinie auszuloten; sie sind auch der Ansicht, dass ein europaweiter Verhaltenskodex für Online-Glücksspiele ein erster Schritt sein könnte.
Verfahren: Nicht-legislative Entschließung
Die Resolution wird mit 463 Ja-Stimmen gegen 163 Nein-Stimmen bei 17 Enthaltungen angenommen.
Das EU-Parlament fordert die Kommission auf, Möglichkeiten für eine stärkere Zusammenarbeit im Kampf gegen illegales Online-Glücksspiel auszuloten. Sie soll auch auf den Schutz von gefährdeten Verbrauchern ausgeweitet werden, so in der am Dienstag angenommenen Resolution. Eine stärkere Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten, gemeinsame Standards oder eine Rahmenrichtlinie könnten mögliche politische Instrumente in diesen Bereichen darstellen, so die Abgeordneten.
Die EU-Mitgliedstaaten sollen weiterhin ihre Online-Glücksspielmärkte selbst regeln dürfen. Der grenzüberschreitende Charakter von Online-Glücksspieldiensten erbringe durch eine EU-weite Koordinierung ihrer Maßnahmen einen eindeutigen Zusatznutzen, vor allem in den Bereichen Bekämpfung illegalen Glücksspiels sowie Schutz von Kindern und gefährdeten Erwachsenen vor Spielsucht, so die Abgeordneten in der per Handzeichen angenommenen Entschließung.
Ca. 10 % aller Glücksspiele, mit einem Marktvolumen größer als 10 Milliarden Euro, laufen im Internet ab, entweder über Handys oder über interaktive TV-Plattformen. Jürgen Creutzmann (ALDE, DE) legt mit dieser nicht-legislativen Resolution die Ausgangsposition des Parlaments zu einem Grünbuch der Kommission vom März 2011 fest.
"Die Mitgliedstaaten müssen bei diesem Problem enger zusammenarbeiten. Dennoch wird das nicht genügen, um die skizzierten Probleme zu lösen. In der Zukunft muss die EU auch eine stärkere Rolle spielen", sagte der Berichterstatter während der Debatte vor der Abstimmung.
Spiellizenz für Anbieter
Um den Schwarzmarkt zu bekämpfen, wird in der Resolution vorgeschlagen, dass die Mitgliedstaaten ein Lizenzierungsmodell einführen sollen, das die Spieler schützt sowie gewährleistet, dass Glücksspielanbieter die Kriterien des Gastmitgliedstaats erfüllen.
Das Parlament fordert die Kommission auf, die Möglichkeit zu prüfen, Transaktionen zwischen Banken bzw. Kreditkartenherausgebern und auf Schwarzen Listen aufgeführten Glücksspielanbietern zu blockieren.
Minderjährige schützen und Spielsucht verhindern
Online-Glücksspiele sind mit einem größeren Suchtrisiko verbunden als traditionelle Präsenz-Glücksspiele, was unter anderem auf den leichteren Zugang und das Fehlen einer sozialen Kontrolle zurückzuführen ist, heißt es in der Resolution. Um vor allem gefährdete und junge Spieler zu schützen, müssen Kontrollen wie Altersüberprüfung und Beschränkungen für elektronische Zahlungen vorhanden sein, ehe irgendeine Spieltätigkeit beginnt.
Die Abgeordneten fordern die Kommission auf, zum Schutz von Kindern und gefährdeten Erwachsenen gemeinsame Standards für Betreiber oder eine Rahmenrichtlinie auszuloten; sie sind auch der Ansicht, dass ein europaweiter Verhaltenskodex für Online-Glücksspiele ein erster Schritt sein könnte.
Verfahren: Nicht-legislative Entschließung
Die Resolution wird mit 463 Ja-Stimmen gegen 163 Nein-Stimmen bei 17 Enthaltungen angenommen.
UEFA: Europäisches Parlament unterstützt UEFA im Kampf gegen Spielmanipulationen
Mitteilung vom 15. November 2011
Entschließung des Parlaments entspricht allen wichtigen Zielen der UEFA
Das Europäische Parlament hat heute alle wichtigen Ziele der UEFA im Bereich Wetten und Spielmanipulationen unterstützt. Die Verabschiedung der Entschließung durch das Europäische Parlament in Straßburg bedeutet, dass sich eine bedeutende Stimme dem Kampf der UEFA gegen Spielmanipulationen im Fußball angeschlossen hat.
UEFA-Präsident Michel Platini erklärte dazu: „Ich freue mich sehr über diesen Bericht und möchte dem Europäischen Parlament dafür danken, dass es der UEFA im Kampf gegen die kriminellen Kreise, die in Europa Spiele manipulieren, mit Überzeugung beisteht. Mit vereinten Kräften können wir die größte Bedrohung für die Zukunft des europäischen Sports besiegen.“
Die heute von den MdEP verabschiedete Entschließung fordert Maßnahmen zum Schutz der Integrität des Sports, die im Rahmen einer grenzüberschreitenden Kooperation zwischen Sportorganisationen und den zuständigen öffentlichen Behörden ergriffen werden. Die Entschließung anerkennt insbesondere auch den Mehrwert, den ein EU-weites Vorgehen im Bereich Online-Wetten schaffen kann. Eine weitere Empfehlung der MdEP besteht darin, Wettbetrug in ganz Europa als Straftatbestand zu behandeln.
In der Entschließung des Europäischen Parlaments über Online-Glücksspiele wird zudem die Anerkennung der Urheberrechte von Sportveranstaltern an ihren Wettbewerben durch eine faire finanzielle Gegenleistung der Wettanbieter gefordert. Als erstes europäisches Land hat Frankreich dieses Urheberrecht in seiner nationalen Gesetzgebung verankert. Es erlaubt dem Veranstalter eines Wettbewerbs, mit den Wettanbietern bestimmte Rahmenbedingungen zu vereinbaren, sorgt für mehr Transparenz, bessere Überwachung und effektivere Kontrollmechanismen und trägt dazu bei, Geldwäsche durch Wettgeschäfte zu verhindern.
Im März dieses Jahres hatte die Europäische Kommission das Grünbuch „Online-Glücksspiele im Binnenmarkt“ verabschiedet, wodurch ein Konsultationsprozess ins Rollen kam, der unter anderem Spielmanipulationen abdeckte. Die heutige Entschließung entspricht dem Standpunkt des Europäischen Parlaments gegenüber dem Grünbuch der Kommission.
Das Europäische Parlament ist das jüngste politische Organ, das sich im Kampf gegen Spielmanipulationen der UEFA anschließt. Zuvor hatte auch der Europarat im September eine Empfehlung über Spielmanipulationen verabschiedet. Außerdem hielt UEFA-Präsident Michel Platini bei der Sitzung der EU-Sportminister im Oktober in Krakau eine Rede über Spielmanipulationen. Auch die polnische EU-Ratspräsidentschaft strebt die Erwähnung der Problematik der Spielmanipulationen in den Schlussfolgerungen des Europäischen Rates zum Ende dieses Jahres an.
Weitere Informationen
UEFA Media Services:+41 848 04 27 27
Route de Genève 46
CH-1260 Nyon 2
Entschließung des Parlaments entspricht allen wichtigen Zielen der UEFA
Das Europäische Parlament hat heute alle wichtigen Ziele der UEFA im Bereich Wetten und Spielmanipulationen unterstützt. Die Verabschiedung der Entschließung durch das Europäische Parlament in Straßburg bedeutet, dass sich eine bedeutende Stimme dem Kampf der UEFA gegen Spielmanipulationen im Fußball angeschlossen hat.
UEFA-Präsident Michel Platini erklärte dazu: „Ich freue mich sehr über diesen Bericht und möchte dem Europäischen Parlament dafür danken, dass es der UEFA im Kampf gegen die kriminellen Kreise, die in Europa Spiele manipulieren, mit Überzeugung beisteht. Mit vereinten Kräften können wir die größte Bedrohung für die Zukunft des europäischen Sports besiegen.“
Die heute von den MdEP verabschiedete Entschließung fordert Maßnahmen zum Schutz der Integrität des Sports, die im Rahmen einer grenzüberschreitenden Kooperation zwischen Sportorganisationen und den zuständigen öffentlichen Behörden ergriffen werden. Die Entschließung anerkennt insbesondere auch den Mehrwert, den ein EU-weites Vorgehen im Bereich Online-Wetten schaffen kann. Eine weitere Empfehlung der MdEP besteht darin, Wettbetrug in ganz Europa als Straftatbestand zu behandeln.
In der Entschließung des Europäischen Parlaments über Online-Glücksspiele wird zudem die Anerkennung der Urheberrechte von Sportveranstaltern an ihren Wettbewerben durch eine faire finanzielle Gegenleistung der Wettanbieter gefordert. Als erstes europäisches Land hat Frankreich dieses Urheberrecht in seiner nationalen Gesetzgebung verankert. Es erlaubt dem Veranstalter eines Wettbewerbs, mit den Wettanbietern bestimmte Rahmenbedingungen zu vereinbaren, sorgt für mehr Transparenz, bessere Überwachung und effektivere Kontrollmechanismen und trägt dazu bei, Geldwäsche durch Wettgeschäfte zu verhindern.
Im März dieses Jahres hatte die Europäische Kommission das Grünbuch „Online-Glücksspiele im Binnenmarkt“ verabschiedet, wodurch ein Konsultationsprozess ins Rollen kam, der unter anderem Spielmanipulationen abdeckte. Die heutige Entschließung entspricht dem Standpunkt des Europäischen Parlaments gegenüber dem Grünbuch der Kommission.
Das Europäische Parlament ist das jüngste politische Organ, das sich im Kampf gegen Spielmanipulationen der UEFA anschließt. Zuvor hatte auch der Europarat im September eine Empfehlung über Spielmanipulationen verabschiedet. Außerdem hielt UEFA-Präsident Michel Platini bei der Sitzung der EU-Sportminister im Oktober in Krakau eine Rede über Spielmanipulationen. Auch die polnische EU-Ratspräsidentschaft strebt die Erwähnung der Problematik der Spielmanipulationen in den Schlussfolgerungen des Europäischen Rates zum Ende dieses Jahres an.
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CH-1260 Nyon 2
Dienstag, 15. November 2011
Bundesgerichtshof: Schadensersatzpflciht eines Spielbank bei Aufhebung einer Spielsperre ohne Überprüfung
BGH, Urteil 20. Oktober 2011, Az. III ZR 251/10
Die Aufhebung einer auf Antrag des Spielers erteilten Spielsperre durch die Spielbank stellt eine Verletzung des Spielsperrvertrags dar, wenn nicht der Spielbank zuvor der hinreichend sichere Nachweis erbracht wird, dass der Schutz des Spielers vor sich selbst dem nicht mehr entgegensteht, mithin keine Spielsuchtgefährdung mehr vorliegt und der Spieler zu einem kontrollierten Spiel in der Lage ist.
Die Aufhebung einer auf Antrag des Spielers erteilten Spielsperre durch die Spielbank stellt eine Verletzung des Spielsperrvertrags dar, wenn nicht der Spielbank zuvor der hinreichend sichere Nachweis erbracht wird, dass der Schutz des Spielers vor sich selbst dem nicht mehr entgegensteht, mithin keine Spielsuchtgefährdung mehr vorliegt und der Spieler zu einem kontrollierten Spiel in der Lage ist.
Donnerstag, 3. November 2011
Schleswig-Holstein: Landesregierung verabschiedet Entwurf eines neuen Spielhallengesetzes
Minister de Jager: "Strengere Auflagen für Spielhallen – mehr Jugendschutz"
Mehr Jugend- und Spielerschutz in Schleswig-Holstein: Die Landesregierung hat am 1. November den Entwurf eines Spielhallengesetzes gebilligt, um die Zunahme von neuen Spielhallen zu begrenzen und Spieler zugleich zu einem verantwortungsvollen Umgang mit dem Automatenspiel anzuhalten.
"Mit diesem Entwurf bringen wir das so genannte gewerbliche Spiel wieder in geordnete und maßvolle Bahnen, sorgen für mehr Schutz von Jugendlichen und Heranwachsenden und leisten einen wertvollen Beitrag zur Suchtprävention", sagte de Jager nach der Kabinettssitzung. Bislang gab es – wie in den meisten Ländern – auch in Schleswig-Holstein kein Spielhallengesetz. Nun werde nach den Worten von de Jager neben dem Glücksspielgesetz mit dem Spielhallengesetz ein solider Rahmen für das Spielrecht geschaffen. In Schleswig-Holstein gibt es derzeit rund 520 Spielhallen.
Nach dem Gesetzentwurf sollen künftig unter anderem keine neuen Spielhallen mehr in der Nähe von bestehenden Kinder- und Jugendeinrichtungen erlaubt werden. Große Spielhallenkomplexe – also Gebäude mit mindestens zwei Spielhallen – sind nach einer Übergangszeit von fünf Jahren nicht mehr zugelassen und müssen geschlossen werden. Außerdem werden aus Gründen des Spielerschutzes nächtliche Sperrzeiten von 3.00 bis 10.00 Uhr morgens festgelegt und eine Ausweispflicht eingeführt. Auch wird die Außen-Werbung durch eine auffällige Gestaltung einer Spielhalle künftig nicht mehr erlaubt sein.
Der Gesetzentwurf soll noch im November in die erste Landtags-Lesung eingebracht werden und wird voraussichtlich bis Mitte kommenden Jahres in Kraft treten.
Quelle: Ministerium für Wissenschaft, Wirtschaft und Verkehr des Landes Schleswig-Holstein
Mehr Jugend- und Spielerschutz in Schleswig-Holstein: Die Landesregierung hat am 1. November den Entwurf eines Spielhallengesetzes gebilligt, um die Zunahme von neuen Spielhallen zu begrenzen und Spieler zugleich zu einem verantwortungsvollen Umgang mit dem Automatenspiel anzuhalten.
"Mit diesem Entwurf bringen wir das so genannte gewerbliche Spiel wieder in geordnete und maßvolle Bahnen, sorgen für mehr Schutz von Jugendlichen und Heranwachsenden und leisten einen wertvollen Beitrag zur Suchtprävention", sagte de Jager nach der Kabinettssitzung. Bislang gab es – wie in den meisten Ländern – auch in Schleswig-Holstein kein Spielhallengesetz. Nun werde nach den Worten von de Jager neben dem Glücksspielgesetz mit dem Spielhallengesetz ein solider Rahmen für das Spielrecht geschaffen. In Schleswig-Holstein gibt es derzeit rund 520 Spielhallen.
Nach dem Gesetzentwurf sollen künftig unter anderem keine neuen Spielhallen mehr in der Nähe von bestehenden Kinder- und Jugendeinrichtungen erlaubt werden. Große Spielhallenkomplexe – also Gebäude mit mindestens zwei Spielhallen – sind nach einer Übergangszeit von fünf Jahren nicht mehr zugelassen und müssen geschlossen werden. Außerdem werden aus Gründen des Spielerschutzes nächtliche Sperrzeiten von 3.00 bis 10.00 Uhr morgens festgelegt und eine Ausweispflicht eingeführt. Auch wird die Außen-Werbung durch eine auffällige Gestaltung einer Spielhalle künftig nicht mehr erlaubt sein.
Der Gesetzentwurf soll noch im November in die erste Landtags-Lesung eingebracht werden und wird voraussichtlich bis Mitte kommenden Jahres in Kraft treten.
Quelle: Ministerium für Wissenschaft, Wirtschaft und Verkehr des Landes Schleswig-Holstein
SPD Schleswig-Holstein: Weg frei machen für Zustimmung zum Glücksspielstaatsvertrag
Die SPD-Landtagsfraktion bringt einen Gesetzentwurf in den Landtag ein, mit dem das Glücksspielgesetz aufgehoben werden soll. Dazu erklärt der Sprecher für Glücksspiel, Andreas Beran:
Mit unserem Entwurf für ein Gesetz zur Aufhebung des Gesetzes zur Neuordnung des Glücksspiels (Glücksspielgesetz) machen wir den Weg frei, dass Schleswig-Holstein dem Kompromiss der 15 anderen Bundesländer beim Glücksspielstaatsvertrag beitreten kann. Der Ministerpräsident hatte die Zustimmung mit Hinweis auf das Glücksspielgesetz abgelehnt. Wird dieses nun aufgehoben, kann Schleswig-Holstein endlich seine Außenseiterrolle aufgeben und wieder in den Kreis der Bundesländer zurückkehren.
Es ist damit zu rechnen, dass bis zur 2. Lesung im Dezember die EU-Prüfung des neuen Glücksspielstaatsvertrages abgeschlossen sein wird. Wir zweifeln nicht daran, dass der zwischen 15 Bundesländern gefundene Kompromiss "EU-fest" ist.
Der Gesetzentwurf hat folgenden Wortlaut:
Der Landtag hat das folgende Gesetz beschlossen:
Artikel 1
Aufhebung des Gesetzes zur Neuordnung des Glücksspiels (Glücksspielgesetz)
Das Gesetz zur Neuordnung des Glücksspiels (Glücksspielgesetz) vom 14. September 2011 (GVOBl Schl.-H. S. #) wird aufgehoben.
Artikel 2
Inkrafttreten
Das Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft.
Quelle: SPD-Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag
Mit unserem Entwurf für ein Gesetz zur Aufhebung des Gesetzes zur Neuordnung des Glücksspiels (Glücksspielgesetz) machen wir den Weg frei, dass Schleswig-Holstein dem Kompromiss der 15 anderen Bundesländer beim Glücksspielstaatsvertrag beitreten kann. Der Ministerpräsident hatte die Zustimmung mit Hinweis auf das Glücksspielgesetz abgelehnt. Wird dieses nun aufgehoben, kann Schleswig-Holstein endlich seine Außenseiterrolle aufgeben und wieder in den Kreis der Bundesländer zurückkehren.
Es ist damit zu rechnen, dass bis zur 2. Lesung im Dezember die EU-Prüfung des neuen Glücksspielstaatsvertrages abgeschlossen sein wird. Wir zweifeln nicht daran, dass der zwischen 15 Bundesländern gefundene Kompromiss "EU-fest" ist.
Der Gesetzentwurf hat folgenden Wortlaut:
Der Landtag hat das folgende Gesetz beschlossen:
Artikel 1
Aufhebung des Gesetzes zur Neuordnung des Glücksspiels (Glücksspielgesetz)
Das Gesetz zur Neuordnung des Glücksspiels (Glücksspielgesetz) vom 14. September 2011 (GVOBl Schl.-H. S. #) wird aufgehoben.
Artikel 2
Inkrafttreten
Das Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft.
Quelle: SPD-Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag
EMNID-Studie: Krankhafte Glückspieler leiden an einer multiplen Spielstörung
Deutscher Glücks- und Gewinnspielmarkt verändert sich – Lotterien weiter vorn
Im Vorfeld der politischen Diskussion um eine neue Glückspielordnung in Deutschland hat TNS Emnid im Frühjahr in einer groß angelegten repräsentativen Meinungsumfrage das Geldspielverhalten der Deutschen untersucht. Um statistisch belastbares Datenmaterial über das Verhalten aller Glücksspieler, auch der kleinen Zahl der problematischen und pathologischen, zu erhalten, musste TNS Emnid 15.000 Interviews durchführen. Die Ergebnisse wurden am 02.11.2011 auf einer Pressekonferenz in Berlin präsentiert:
Zusammenfassung:
Zwei Drittel der erwachsenen Deutschen haben in den vergangenen 12 Monaten wenigstens einmal mit und um Geld gespielt. Von diesen Glücksspielern spielen 61% Lotto, 29% Fernsehlotterien, 10% Kartenspiele um Geld; 6% Poker um Geld, 6% Staatliche Klassenlotterien, 5% Geld-Gewinn-Spielgeräte in Gaststätten oder Spielstätten, 5% Fußballtoto, 4% Roulette etc. in Spielbanken und 3% Sport- und Pferdewetten. Im Durchschnitt spielen die Glücksspieler zwei unterschiedliche Spielformen, krankhafte Spieler hingegen beteiligen sich an fünf Spielarten parallel - und zwar häufig und intensiv. Die Studie von TNS Emnid räumt mit dem Vorurteil auf, dass krankhafte Spieler auf ein spezielles Spiel fixiert seien. So gibt es weder den krankhaften Wett-Freak noch den zwanghaften Automaten-Zocker. Vielmehr muss davon ausgegangen werden, dass es in der erwachsenen deutschen Bevölkerung einen verschwindend geringen Prozentsatz (0,23 %) krankhafter Spieler gibt, die gleichzeitig auf alles "zocken", was ihr krankhaftes Spielbedürfnis befriedigt. Hier legt die Untersuchung ein radikales Umdenken nahe. Wenn es um die Eindämmung und Bekämpfung krankhaften Spielverhaltens geht, gehört die Spielerpersönlichkeit ins Zentrum der Betrachtung und nicht das Spiel, dem der krankhafte Spieler mehr oder minder zufällig frönt. "Dies stellt", so K.P. Schöppner, Geschäftsführer von TNS Emnid", die Spielerschutz-Politik vor neue Herausforderungen. Henning Haase, Professor für Psychologie an der Universität Frankfurt, der die Studie wissenschaftlich begleitet hat, konkretisiert: "Wer eine Spielform bekämpft und meint, damit das Problem des krankhaften Spielens in den Griff zu bekommen, der irrt". Vielmehr lassen die Ergebnisse der Studie erwarten, dass die Zurückdrängung oder gar das Verbot eines Spielangebotes, den krankhaften Spieler nicht dazu bringt, mit dem Spielen aufzuhören, sondern ihn nur dazu treibt, die Spielformen zu wechseln.
Die Ergebnisse im Detail:
Krankhaftes Spielen: "Spiel-Cocktail" aus fünf oder mehr Spielen
In dieser Studie mit 15.002 Interviews in Deutschland fand das Forscherteam heraus, dass nahezu alle pathologischen Spieler, das sind 0,23 % der erwachsenen Gesamtbevölkerung, an einer multiplen Spielstörung leiden. Das heißt, sie nutzen in krankhafter Weise im Durchschnitt fünf unterschiedliche Zufallsspielarten mit Geldeinsatz; zum Vergleich: bei den zwei Dritteln der Gesamtbevölkerung, die sich an Glücksspielen beteiligen sind es nur knapp zwei Spielarten. Jeder pathologische Spieler hat seinen speziellen "Spiel-Cocktail", der sein krankhaftes Spielbedürfnis am ehesten befriedigt. Wenn jemand pokert, ist es zum Beispiel sehr wahrscheinlich, dass er parallel auch noch sonstige Kartenspiele um Geld spielt und dass er auf Sportereignisse wettet.
Pathologische Spieler, die an Geldspielgeräten in Gast- oder Spielstätten spielen, sind zugleich auch als Spieler in staatlichen Spielbanken und am Pokertisch zu finden. Prof. Haase sieht in der multiplen Spielstörung eine Parallele zum Alkoholmissbrauch: "Es gibt keinen Bier-Alkoholiker, der vom Champagner-Alkoholiker zu unterscheiden wäre. Es gibt nur den Alkoholiker, der seinen Alkoholbedarf deckt, je nach Gusto oder wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit oder leichter Erreichbarkeit mit Bier, mit Schnaps, mit Rotwein oder eben auch mit Champagner." Beim pathologischen Spielmissbrauch sei dies nicht anders. Der Spieler sucht nach dem "ultimativen Kick", den er in seiner bevorzugten Spielform am ehesten finden kann. Ist dieses Spiel für ihn in dem Augenblick, in dem er es spielen will, nicht greifbar, wendet sich der pathologische Spieler anderen Spielformen und –angeboten zu. Das nach Befriedigung strebende Spielbedürfnis sei - natürlich ohne die stoffliche Komponente – dem Zwang vergleichbar, der den Alkoholiker zur Wiederherstellung eines für ihn erträglichen Alkoholspiegels treibe. Dazu ist die Spielform nur noch von untergeordneter Bedeutung. Deswegen ist eine auf bestimmte Spielformen gerichtete Prohibition von vornherein zum Scheitern verurteilt. Professor Haase: "Wenn das eine Spiel gerade verboten wird, ist das nächste schon aus dem Hut oder aus dem Internet gezaubert."
Krankhaftes Spielen folgt "Modewellen"
Die Aufteilung des Geld-Budgets, das die krankhaften Spieler für ihr Spiel-Cocktail, aufwenden, macht deutlich, dass die multiple Spielstörung auch "Modetrends" folgt. Den Löwenanteil am monatlichen Spielbudget der pathologischen Spieler macht der Aufwand für Pokern mit 20,7 % aus. Der zweitgrößte Anteil in Höhe von 16,2 % wird für die Spielangebote der staatlichen Spielbanken (mit Ausnahme von Poker) ausgegeben.
Auf dem dritten Rangplatz finden sich die Geld-Gewinn-Spielgeräte in Spiel- und Gaststätten mit 15,4%, dicht gefolgt von Lotto und Loslotterien mit jeweils 13,5% der Spielbudgets. "Vor zehn Jahren hat die Aufteilung des Spielbudgets sicher noch ganz anders ausgesehen", so Professor Haase, "denn damals war Pokern noch ein Exot unter den Glücksspielen – zumindest bei uns in Deutschland."
Solche Modewellen ziehen die öffentliche Aufmerksamkeit und damit den Verdacht auf sich, auch eine Pathologie-Welle zu verursachen. "Diese Vermutung trifft nicht zu, denn seit Jahren bleibt die Quote der pathologischen Spieler unter der ohnehin geringen Marke von 0,6% in der Bevölkerung", erläutert Professor Haase. Offensichtlich haben sich nur die Marktanteile verschoben.
Spielphasen im Lebensverlauf
Weitergehend als bisherige Untersuchungen zeigt die EMNID-Studie, dass das Spielverhalten im Zusammenhang mit bestimmten Lebenszyklen steht. Außer Lotto bindet keines der Glücksspielangebote die Spieler so lange: im Durchschnitt spielen sie schon seit 19 Jahren und sind im Mittel 54 Jahre alt. Im Vergleich dazu spielen die durchschnittlich 31jährigen an Geldgewinnspielen in Spielhallen im Schnitt erst seit 5 Jahren. Offensichtlich ist die Präferenz für verschiedene Glücksspielformen alters- und auch teilweise geschlechtsabhängig. So sind von den Poker-, Sportwetten- und Fußballtoto-Spielern 80% männlich, bei TV-Lotterien und -spielen sowie bei den Loslotterien dominieren hingegen die Frauen. Trotz dieser Präferenzen kommen nahezu alle Kombinationen von Spielformen vor und sie verändern sich. Zwei Drittel der Bevölkerung hat sich innerhalb der letzten 12 Monate mindestens einmal an einem der einschlägigen Glücksspiele beteiligt.
Bei den krankhaften Glücksspielern lässt sich in den Altersgruppen eine ungleiche Verteilung feststellen. Junge Erwachsene (bis 25 J.) sind unter den pathologischen Spielern mit einem Drittel am stärksten vertreten. Nur 5,7 % der pathologischen Spieler finden sich in der Gruppe der 36 – 45-jährigen. Im weiteren Lebensverlauf steigt die Quote der pathologischen Spieler wieder deutlich an (23,5% der pathologischen Spieler sind zwischen 46 und 55 Jahre alt). Senioren (66 J. und älter) finden sich unter den pathologischen Spielern nur zu 8,6 %. Pathologisches Spielverhalten zieht sich nicht linear durch alle Altersgruppen.
Weil die Forscher wissen wollten, wie schwer es ist, mit einem Glücksspiel aufzuhören, haben sie exemplarisch diejenigen Personen gefragt, die zwar nicht in den letzten 12 Monaten, aber davor an Slotmachines und Geldgewinnspielgeräten in Gaststätten und Spielhallen gespielt hatten. Das Ergebnis: 94% gaben an, dass es ihnen überhaupt nicht schwer und nur 1%, dass es ihnen sehr schwer gefallen sei. Die meisten gaben als Grund an, dass sie schlicht keine Lust mehr dazu gehabt hätten. Gefragt, wie sie es gemacht hätten, gaben die meisten an, dass sie einfach so mit dem Automatenspiel aufgehört hätten; sehr wenige gaben an, Hilfe in Anspruch genommen zu haben. Nur die Spieler, die weiterhin andere Spielformen in pathologischer Weise nutzen, gaben deutlich häufiger (19,2 %) an, dass es ihnen sehr schwer gefallen sei, mit dem Automatenspiel aufzuhören. Damit, so Haase, werde einmal mehr der Beweis erbracht, dass die Bindung an eine bestimmte Spielform bzw. an ein bestimmtes Spielverhalten generell kein lebenslang währendes Schicksal, sondern ein vorübergehendes Phasenereignis sei, das meistens ohne fremde Hilfe überwunden werden könne.
Gleichwohl, so Haase, dürfe nicht verkannt werden, dass es Menschen gebe, deren Spielverhalten pathologische Züge aufweise. Häufig sei das aber nur eine von mehreren Ausdrucksformen einer kranken Persönlichkeit. So habe die Studie erbracht, dass die Befragten, die sich selber als spielsüchtig einschätzen (0,7 %), bei sich selber eine über das Spielen hinausgehende Mehrfachpathologie feststellen: die Hälfte von ihnen bezeichnet sich zudem als zigaretten- und internetsüchtig, Alkohol und illegale Drogen spielen ebenfalls eine, wenn auch untergeordnete Rolle.
"Nicht das Spielzeug ist das Problem, sondern der Spieler"
"Die Ergebnisse unserer Studie", so Professor Haase als Sprecher des Forscherteams, "fordern ein Umdenken in der gesellschaftspolitischen Auseinandersetzung mit dem Phänomen pathologischer Spielstörungen." Wenn man sie angesichts der minimalen Verbreitung in der Bevölkerung überhaupt als relevant ansehe, dann sei nicht das "Spielzeug" das Problem, sondern der Spieler. Wer in Zeiten des omnipräsenten Glückspielangebots im Internet über Spielersperren in staatlichen Spielbanken, über Sperrzeiten von Spielhallen und die zahlenmäßige Beschränkung von Lizenzen für Wettanbieter diskutiere, müsse sich dessen bewusst sein, dass er über einen Schein-Schutz rede, mit dem pathologisches Spielverhalten nicht bekämpft werden könne. Vielmehr müsse es um die Früherkennung von pathologischen Spielstörungen und um die Entwicklung qualifizierter Hilfsmassnahmen gehen.
Allerdings stoße auch die Früherkennung angesichts der Glücksspielangebote im Internet an ihre Grenzen. "Im Internet gibt es keinen Croupier, keine Mitarbeiter einer Lotto-Annahmestelle oder einer Spielhalle und keinen Gastwirt, die beobachten können, ob jemand auffällig spielt", erläutert Professor Haase. Deswegen sei es dringend erforderlich, die Kompetenzen des Einzelnen im Umgang mit Glücks- und sonstigen Geldspielen zu entwickeln. "Dies hilft zwar nicht denjenigen, die neben anderen pathologischen Belastungen auch Spielstörungen haben," resümiert Henning Haase, "aber es kann vor Kontrollverlusten beim Spielen schützen, die durch Unwissenheit oder Leichtfertigkeit begründet sind."
Bielefeld, Frankfurt, Berlin, 2.11.2011
Nachfragen: Prof. Dr. Henning Haase. Tel.: 069 77 66 05
Auftraggeber und Deklaration möglicher Interessenkonflikte
Bei dieser Studie handelt sich um die erste große repräsentative Untersuchung zum Glücksspielverhalten in Deutschland, die nicht mit Fördermitteln aus der Glücksspielabgabe der Unternehmen, die dem staatlichen Glücksspielmonopols unterliegen, durchgeführt wurde. Die Studie wurde im Auftrag der AWI Automaten-Wirtschaftsverbände-Info GmbhH in der Zeit von Februar bis Juni 2011 durchgeführt. Die Mitarbeiter der Studie waren unabhängig in der Auswahl der Untersuchungsinstrumente und Fragestellungen, der Planung der Untersuchung sowie in der Auswertung und Interpretation der Ergebnisse.
Quelle: AWI Automaten-Wirtschaftsverbände-Info GmbH
Im Vorfeld der politischen Diskussion um eine neue Glückspielordnung in Deutschland hat TNS Emnid im Frühjahr in einer groß angelegten repräsentativen Meinungsumfrage das Geldspielverhalten der Deutschen untersucht. Um statistisch belastbares Datenmaterial über das Verhalten aller Glücksspieler, auch der kleinen Zahl der problematischen und pathologischen, zu erhalten, musste TNS Emnid 15.000 Interviews durchführen. Die Ergebnisse wurden am 02.11.2011 auf einer Pressekonferenz in Berlin präsentiert:
Zusammenfassung:
Zwei Drittel der erwachsenen Deutschen haben in den vergangenen 12 Monaten wenigstens einmal mit und um Geld gespielt. Von diesen Glücksspielern spielen 61% Lotto, 29% Fernsehlotterien, 10% Kartenspiele um Geld; 6% Poker um Geld, 6% Staatliche Klassenlotterien, 5% Geld-Gewinn-Spielgeräte in Gaststätten oder Spielstätten, 5% Fußballtoto, 4% Roulette etc. in Spielbanken und 3% Sport- und Pferdewetten. Im Durchschnitt spielen die Glücksspieler zwei unterschiedliche Spielformen, krankhafte Spieler hingegen beteiligen sich an fünf Spielarten parallel - und zwar häufig und intensiv. Die Studie von TNS Emnid räumt mit dem Vorurteil auf, dass krankhafte Spieler auf ein spezielles Spiel fixiert seien. So gibt es weder den krankhaften Wett-Freak noch den zwanghaften Automaten-Zocker. Vielmehr muss davon ausgegangen werden, dass es in der erwachsenen deutschen Bevölkerung einen verschwindend geringen Prozentsatz (0,23 %) krankhafter Spieler gibt, die gleichzeitig auf alles "zocken", was ihr krankhaftes Spielbedürfnis befriedigt. Hier legt die Untersuchung ein radikales Umdenken nahe. Wenn es um die Eindämmung und Bekämpfung krankhaften Spielverhaltens geht, gehört die Spielerpersönlichkeit ins Zentrum der Betrachtung und nicht das Spiel, dem der krankhafte Spieler mehr oder minder zufällig frönt. "Dies stellt", so K.P. Schöppner, Geschäftsführer von TNS Emnid", die Spielerschutz-Politik vor neue Herausforderungen. Henning Haase, Professor für Psychologie an der Universität Frankfurt, der die Studie wissenschaftlich begleitet hat, konkretisiert: "Wer eine Spielform bekämpft und meint, damit das Problem des krankhaften Spielens in den Griff zu bekommen, der irrt". Vielmehr lassen die Ergebnisse der Studie erwarten, dass die Zurückdrängung oder gar das Verbot eines Spielangebotes, den krankhaften Spieler nicht dazu bringt, mit dem Spielen aufzuhören, sondern ihn nur dazu treibt, die Spielformen zu wechseln.
Die Ergebnisse im Detail:
Krankhaftes Spielen: "Spiel-Cocktail" aus fünf oder mehr Spielen
In dieser Studie mit 15.002 Interviews in Deutschland fand das Forscherteam heraus, dass nahezu alle pathologischen Spieler, das sind 0,23 % der erwachsenen Gesamtbevölkerung, an einer multiplen Spielstörung leiden. Das heißt, sie nutzen in krankhafter Weise im Durchschnitt fünf unterschiedliche Zufallsspielarten mit Geldeinsatz; zum Vergleich: bei den zwei Dritteln der Gesamtbevölkerung, die sich an Glücksspielen beteiligen sind es nur knapp zwei Spielarten. Jeder pathologische Spieler hat seinen speziellen "Spiel-Cocktail", der sein krankhaftes Spielbedürfnis am ehesten befriedigt. Wenn jemand pokert, ist es zum Beispiel sehr wahrscheinlich, dass er parallel auch noch sonstige Kartenspiele um Geld spielt und dass er auf Sportereignisse wettet.
Pathologische Spieler, die an Geldspielgeräten in Gast- oder Spielstätten spielen, sind zugleich auch als Spieler in staatlichen Spielbanken und am Pokertisch zu finden. Prof. Haase sieht in der multiplen Spielstörung eine Parallele zum Alkoholmissbrauch: "Es gibt keinen Bier-Alkoholiker, der vom Champagner-Alkoholiker zu unterscheiden wäre. Es gibt nur den Alkoholiker, der seinen Alkoholbedarf deckt, je nach Gusto oder wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit oder leichter Erreichbarkeit mit Bier, mit Schnaps, mit Rotwein oder eben auch mit Champagner." Beim pathologischen Spielmissbrauch sei dies nicht anders. Der Spieler sucht nach dem "ultimativen Kick", den er in seiner bevorzugten Spielform am ehesten finden kann. Ist dieses Spiel für ihn in dem Augenblick, in dem er es spielen will, nicht greifbar, wendet sich der pathologische Spieler anderen Spielformen und –angeboten zu. Das nach Befriedigung strebende Spielbedürfnis sei - natürlich ohne die stoffliche Komponente – dem Zwang vergleichbar, der den Alkoholiker zur Wiederherstellung eines für ihn erträglichen Alkoholspiegels treibe. Dazu ist die Spielform nur noch von untergeordneter Bedeutung. Deswegen ist eine auf bestimmte Spielformen gerichtete Prohibition von vornherein zum Scheitern verurteilt. Professor Haase: "Wenn das eine Spiel gerade verboten wird, ist das nächste schon aus dem Hut oder aus dem Internet gezaubert."
Krankhaftes Spielen folgt "Modewellen"
Die Aufteilung des Geld-Budgets, das die krankhaften Spieler für ihr Spiel-Cocktail, aufwenden, macht deutlich, dass die multiple Spielstörung auch "Modetrends" folgt. Den Löwenanteil am monatlichen Spielbudget der pathologischen Spieler macht der Aufwand für Pokern mit 20,7 % aus. Der zweitgrößte Anteil in Höhe von 16,2 % wird für die Spielangebote der staatlichen Spielbanken (mit Ausnahme von Poker) ausgegeben.
Auf dem dritten Rangplatz finden sich die Geld-Gewinn-Spielgeräte in Spiel- und Gaststätten mit 15,4%, dicht gefolgt von Lotto und Loslotterien mit jeweils 13,5% der Spielbudgets. "Vor zehn Jahren hat die Aufteilung des Spielbudgets sicher noch ganz anders ausgesehen", so Professor Haase, "denn damals war Pokern noch ein Exot unter den Glücksspielen – zumindest bei uns in Deutschland."
Solche Modewellen ziehen die öffentliche Aufmerksamkeit und damit den Verdacht auf sich, auch eine Pathologie-Welle zu verursachen. "Diese Vermutung trifft nicht zu, denn seit Jahren bleibt die Quote der pathologischen Spieler unter der ohnehin geringen Marke von 0,6% in der Bevölkerung", erläutert Professor Haase. Offensichtlich haben sich nur die Marktanteile verschoben.
Spielphasen im Lebensverlauf
Weitergehend als bisherige Untersuchungen zeigt die EMNID-Studie, dass das Spielverhalten im Zusammenhang mit bestimmten Lebenszyklen steht. Außer Lotto bindet keines der Glücksspielangebote die Spieler so lange: im Durchschnitt spielen sie schon seit 19 Jahren und sind im Mittel 54 Jahre alt. Im Vergleich dazu spielen die durchschnittlich 31jährigen an Geldgewinnspielen in Spielhallen im Schnitt erst seit 5 Jahren. Offensichtlich ist die Präferenz für verschiedene Glücksspielformen alters- und auch teilweise geschlechtsabhängig. So sind von den Poker-, Sportwetten- und Fußballtoto-Spielern 80% männlich, bei TV-Lotterien und -spielen sowie bei den Loslotterien dominieren hingegen die Frauen. Trotz dieser Präferenzen kommen nahezu alle Kombinationen von Spielformen vor und sie verändern sich. Zwei Drittel der Bevölkerung hat sich innerhalb der letzten 12 Monate mindestens einmal an einem der einschlägigen Glücksspiele beteiligt.
Bei den krankhaften Glücksspielern lässt sich in den Altersgruppen eine ungleiche Verteilung feststellen. Junge Erwachsene (bis 25 J.) sind unter den pathologischen Spielern mit einem Drittel am stärksten vertreten. Nur 5,7 % der pathologischen Spieler finden sich in der Gruppe der 36 – 45-jährigen. Im weiteren Lebensverlauf steigt die Quote der pathologischen Spieler wieder deutlich an (23,5% der pathologischen Spieler sind zwischen 46 und 55 Jahre alt). Senioren (66 J. und älter) finden sich unter den pathologischen Spielern nur zu 8,6 %. Pathologisches Spielverhalten zieht sich nicht linear durch alle Altersgruppen.
Weil die Forscher wissen wollten, wie schwer es ist, mit einem Glücksspiel aufzuhören, haben sie exemplarisch diejenigen Personen gefragt, die zwar nicht in den letzten 12 Monaten, aber davor an Slotmachines und Geldgewinnspielgeräten in Gaststätten und Spielhallen gespielt hatten. Das Ergebnis: 94% gaben an, dass es ihnen überhaupt nicht schwer und nur 1%, dass es ihnen sehr schwer gefallen sei. Die meisten gaben als Grund an, dass sie schlicht keine Lust mehr dazu gehabt hätten. Gefragt, wie sie es gemacht hätten, gaben die meisten an, dass sie einfach so mit dem Automatenspiel aufgehört hätten; sehr wenige gaben an, Hilfe in Anspruch genommen zu haben. Nur die Spieler, die weiterhin andere Spielformen in pathologischer Weise nutzen, gaben deutlich häufiger (19,2 %) an, dass es ihnen sehr schwer gefallen sei, mit dem Automatenspiel aufzuhören. Damit, so Haase, werde einmal mehr der Beweis erbracht, dass die Bindung an eine bestimmte Spielform bzw. an ein bestimmtes Spielverhalten generell kein lebenslang währendes Schicksal, sondern ein vorübergehendes Phasenereignis sei, das meistens ohne fremde Hilfe überwunden werden könne.
Gleichwohl, so Haase, dürfe nicht verkannt werden, dass es Menschen gebe, deren Spielverhalten pathologische Züge aufweise. Häufig sei das aber nur eine von mehreren Ausdrucksformen einer kranken Persönlichkeit. So habe die Studie erbracht, dass die Befragten, die sich selber als spielsüchtig einschätzen (0,7 %), bei sich selber eine über das Spielen hinausgehende Mehrfachpathologie feststellen: die Hälfte von ihnen bezeichnet sich zudem als zigaretten- und internetsüchtig, Alkohol und illegale Drogen spielen ebenfalls eine, wenn auch untergeordnete Rolle.
"Nicht das Spielzeug ist das Problem, sondern der Spieler"
"Die Ergebnisse unserer Studie", so Professor Haase als Sprecher des Forscherteams, "fordern ein Umdenken in der gesellschaftspolitischen Auseinandersetzung mit dem Phänomen pathologischer Spielstörungen." Wenn man sie angesichts der minimalen Verbreitung in der Bevölkerung überhaupt als relevant ansehe, dann sei nicht das "Spielzeug" das Problem, sondern der Spieler. Wer in Zeiten des omnipräsenten Glückspielangebots im Internet über Spielersperren in staatlichen Spielbanken, über Sperrzeiten von Spielhallen und die zahlenmäßige Beschränkung von Lizenzen für Wettanbieter diskutiere, müsse sich dessen bewusst sein, dass er über einen Schein-Schutz rede, mit dem pathologisches Spielverhalten nicht bekämpft werden könne. Vielmehr müsse es um die Früherkennung von pathologischen Spielstörungen und um die Entwicklung qualifizierter Hilfsmassnahmen gehen.
Allerdings stoße auch die Früherkennung angesichts der Glücksspielangebote im Internet an ihre Grenzen. "Im Internet gibt es keinen Croupier, keine Mitarbeiter einer Lotto-Annahmestelle oder einer Spielhalle und keinen Gastwirt, die beobachten können, ob jemand auffällig spielt", erläutert Professor Haase. Deswegen sei es dringend erforderlich, die Kompetenzen des Einzelnen im Umgang mit Glücks- und sonstigen Geldspielen zu entwickeln. "Dies hilft zwar nicht denjenigen, die neben anderen pathologischen Belastungen auch Spielstörungen haben," resümiert Henning Haase, "aber es kann vor Kontrollverlusten beim Spielen schützen, die durch Unwissenheit oder Leichtfertigkeit begründet sind."
Bielefeld, Frankfurt, Berlin, 2.11.2011
Nachfragen: Prof. Dr. Henning Haase. Tel.: 069 77 66 05
Auftraggeber und Deklaration möglicher Interessenkonflikte
Bei dieser Studie handelt sich um die erste große repräsentative Untersuchung zum Glücksspielverhalten in Deutschland, die nicht mit Fördermitteln aus der Glücksspielabgabe der Unternehmen, die dem staatlichen Glücksspielmonopols unterliegen, durchgeführt wurde. Die Studie wurde im Auftrag der AWI Automaten-Wirtschaftsverbände-Info GmbhH in der Zeit von Februar bis Juni 2011 durchgeführt. Die Mitarbeiter der Studie waren unabhängig in der Auswahl der Untersuchungsinstrumente und Fragestellungen, der Planung der Untersuchung sowie in der Auswertung und Interpretation der Ergebnisse.
Quelle: AWI Automaten-Wirtschaftsverbände-Info GmbH
Montag, 31. Oktober 2011
BupriS: Glücksspiel-Entscheidung der Ministerpräsidenten für Konzessionsmodell ist zu begrüßen, aber unvollständig
Private Spielbanken fordern begrenzte Öffnung des Internet für Kasino-Spiele
Berlin, 31. Oktober 2011. Der Bundesverband privater Spielbanken in Deutschland (BupriS) hat eine begrenzte Öffnung des Internet für Kasino-Spiele der staatlich konzessionierten Spielbanken empfohlen. Er reagiert damit auf die Entscheidung der Ministerpräsidentenkonferenz (MPK) vom 27. Oktober, bei Sportwetten 20 Konzessionen für private Anbieter zu ermöglichen und zugleich für Lotterien und Sportwetten den Vertrieb im Internet zuzulassen. Entsprechende Regeln für Kasino-Spiele im Internet sind aber weiterhin nicht vorgesehen.
Der Vorsitzende des Bundesverbandes privater Spielbanken, Martin Reeckmann, begrüßte grundsätzlich die Entscheidung der Ministerpräsidenten, das historische Grundprinzip der Begrenzung von Glücksspielangeboten beizubehalten und behutsam der Lebenswirklichkeit anzupassen. Deshalb sei es konsequent, so Reeckmann, die überfällige Begrenzung des Spielhallenmarkts einzuführen. Vor allem sei es richtig, für Sportwetten zugunsten besserer Kontrollmöglichkeiten in begrenzter Zahl Konzessionen an private Anbieter zu erteilen. Reeckmann weiter: "Es überzeugt jedoch nicht, dass die Ministerpräsidenten diese Anpassung eines wirkungslosen Verbots bei den Internet-Casino-Spielen verweigern. Deregulierung ist keine akzeptable Antwort auf den Kontrollbedarf im Glücksspielmarkt." Dereguliert werde mit einem wirkungslosen Verbot auch der illegale Markt: Er wuchere weiter, anstatt ausgetrocknet zu werden. "So werden die Anstrengungen der konzessionierten Spielbanken beim Spielerschutz entwertet, ihre Erfahrung bei der Betrugs- und Geldwäscheprävention werden nicht für den wachsenden Glücksspielmarkt im Internet genutzt."
Der Bundesverband privater Spielbanken empfiehlt den Bundesländern eindringlich, den staatlich konzessionierten Spielbanken in Deutschland ein begrenztes Angebot von Kasino-Spielen im Internet zu ermöglichen. Nur so lassen sich die jahrezehntelangen Erfahrungen der Spielbanken bei Spielerschutz und Betrugs- und Geldwäscheprävention bewusst und dauerhaft in die digitale Gesellschaft hineintragen.
Über den Bundesverband privater Spielbanken in Deutschland e.V.(BupriS)
- BupriS vertritt elf staatlich konzessionierte Spielbankenunternehmen in privater Trägerschaft mit 34 Standorten in sechs Bundesländern (Berlin, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz).
- Sitz des BupriS ist Berlin. Vorsitzender ist Martin Reeckmann (Rechtsanwalt).
- In BupriS zusammengeschlossene Unternehmen: Spielbank Bad Neuenahr GmbH & Co. KG; Spielbank Bad Homburg Wicker & Co. KG; Spielbank Berlin Gustav Jaenecke GmbH & Co. KG; Spielbank Frankfurt GmbH & Co. KG; Kurhessische Spielbank Kassel/Bad Wildungen GmbH & Co. KG; Ostsee Spielbanken GmbH & Co. KG; Spielbank Hamburg, Jahr + Achterfeld KG; Spielbank Mainz/Trier/Bad Ems GmbH & Co. KG; Spielbankgesellschaft Mecklenburg GmbH & Co. KG; Spielbank Niedersachsen GmbH; Spielbank Wiesbaden GmbH & Co. KG
- Die 34 privaten Spielbanken im BupriS ...
- wurden 2010 von 2,7 Mio. Gästen besucht.
- erzielten durchschnittlich 87 € Bruttospielertrag und 18 € Tronc pro Gast,
- erzielten 2010 einen Bruttospielertrag von 235 Mio. Euro und zahlten hiervon 143 Mio. Euro in Form von Abgaben und Steuern an den Fiskus,
- beschäftigen 2.100 Mitarbeiter.
Kontakt:
Martin Reeckmann, Geschäftsführender Vorsitzender
Tel. 030 3940 8651
Fax 030 3910 5680
info(at)bupris.de
www.bupris.de
www.facebook.com/BupriS
Berlin, 31. Oktober 2011. Der Bundesverband privater Spielbanken in Deutschland (BupriS) hat eine begrenzte Öffnung des Internet für Kasino-Spiele der staatlich konzessionierten Spielbanken empfohlen. Er reagiert damit auf die Entscheidung der Ministerpräsidentenkonferenz (MPK) vom 27. Oktober, bei Sportwetten 20 Konzessionen für private Anbieter zu ermöglichen und zugleich für Lotterien und Sportwetten den Vertrieb im Internet zuzulassen. Entsprechende Regeln für Kasino-Spiele im Internet sind aber weiterhin nicht vorgesehen.
Der Vorsitzende des Bundesverbandes privater Spielbanken, Martin Reeckmann, begrüßte grundsätzlich die Entscheidung der Ministerpräsidenten, das historische Grundprinzip der Begrenzung von Glücksspielangeboten beizubehalten und behutsam der Lebenswirklichkeit anzupassen. Deshalb sei es konsequent, so Reeckmann, die überfällige Begrenzung des Spielhallenmarkts einzuführen. Vor allem sei es richtig, für Sportwetten zugunsten besserer Kontrollmöglichkeiten in begrenzter Zahl Konzessionen an private Anbieter zu erteilen. Reeckmann weiter: "Es überzeugt jedoch nicht, dass die Ministerpräsidenten diese Anpassung eines wirkungslosen Verbots bei den Internet-Casino-Spielen verweigern. Deregulierung ist keine akzeptable Antwort auf den Kontrollbedarf im Glücksspielmarkt." Dereguliert werde mit einem wirkungslosen Verbot auch der illegale Markt: Er wuchere weiter, anstatt ausgetrocknet zu werden. "So werden die Anstrengungen der konzessionierten Spielbanken beim Spielerschutz entwertet, ihre Erfahrung bei der Betrugs- und Geldwäscheprävention werden nicht für den wachsenden Glücksspielmarkt im Internet genutzt."
Der Bundesverband privater Spielbanken empfiehlt den Bundesländern eindringlich, den staatlich konzessionierten Spielbanken in Deutschland ein begrenztes Angebot von Kasino-Spielen im Internet zu ermöglichen. Nur so lassen sich die jahrezehntelangen Erfahrungen der Spielbanken bei Spielerschutz und Betrugs- und Geldwäscheprävention bewusst und dauerhaft in die digitale Gesellschaft hineintragen.
Über den Bundesverband privater Spielbanken in Deutschland e.V.(BupriS)
- BupriS vertritt elf staatlich konzessionierte Spielbankenunternehmen in privater Trägerschaft mit 34 Standorten in sechs Bundesländern (Berlin, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz).
- Sitz des BupriS ist Berlin. Vorsitzender ist Martin Reeckmann (Rechtsanwalt).
- In BupriS zusammengeschlossene Unternehmen: Spielbank Bad Neuenahr GmbH & Co. KG; Spielbank Bad Homburg Wicker & Co. KG; Spielbank Berlin Gustav Jaenecke GmbH & Co. KG; Spielbank Frankfurt GmbH & Co. KG; Kurhessische Spielbank Kassel/Bad Wildungen GmbH & Co. KG; Ostsee Spielbanken GmbH & Co. KG; Spielbank Hamburg, Jahr + Achterfeld KG; Spielbank Mainz/Trier/Bad Ems GmbH & Co. KG; Spielbankgesellschaft Mecklenburg GmbH & Co. KG; Spielbank Niedersachsen GmbH; Spielbank Wiesbaden GmbH & Co. KG
- Die 34 privaten Spielbanken im BupriS ...
- wurden 2010 von 2,7 Mio. Gästen besucht.
- erzielten durchschnittlich 87 € Bruttospielertrag und 18 € Tronc pro Gast,
- erzielten 2010 einen Bruttospielertrag von 235 Mio. Euro und zahlten hiervon 143 Mio. Euro in Form von Abgaben und Steuern an den Fiskus,
- beschäftigen 2.100 Mitarbeiter.
Kontakt:
Martin Reeckmann, Geschäftsführender Vorsitzender
Tel. 030 3940 8651
Fax 030 3910 5680
info(at)bupris.de
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www.facebook.com/BupriS
Samstag, 29. Oktober 2011
bwin begrüßt Beschluss zur Öffnung des Glücksspielmarktes durch Ministerpräsidenten als wichtigen Schritt auf dem Weg zu einer markt- und EU-konformen Regulierung
Neugersdorf, 28. Oktober 2011 – Jörg Wacker, Direktor der bwin e.K, kommentierte den heute bekanntgegebenen Beschluss der Ministerpräsidenten zur Glücksspielregulierung wie folgt:
„Der Beschluss der Ministerpräsidenten ist ein wichtiger Schritt auf dem Weg zu einer zeitgemäßen Glücksspielregulierung in Deutschland. Es geht nun darum, bei der Ausgestaltung der Beschlüsse eine Lösung zu finden, die den Marktrealitäten entspricht und gleichzeitig EU-konform ist.“
Hinsichtlich einer Lizenzbeantragung nach dem zukünftigen Glücksspielstaatsvertrag kündigte Wacker an, dass bwin zunächst das weitere Verfahren bei der Umsetzung der Beschlüsse sowie deren endgültige gesetzgeberische Ausgestaltung abwarten werde. „Die Details bei den Bestimmungen der Konzessionsvergabe werden ausschlaggebend sein. Erst nach deren Kenntnis kann beurteilt werden, welche Anforderungen ein Anbieter erfüllen muss.“
Wacker begrüßte erneut das Schleswig-Holsteinische Regulierungsmodell: „Schleswig Holstein hat mit seinem Gesetz ein Zeichen gesetzt. Dieses entspricht mit seinen Regelungen der Marktrealität und ist zukunftsweisend. Zudem hat das Gesetz von der EU-Kommission grünes Licht erhalten.“
Er bekräftigte die Ankündigung von bwin, in Schleswig-Holstein eine entsprechende Lizenz zu beantragen.
Über bwin e.K.:
Das Unternehmen bwin e.K. mit Sitz in Neugersdorf/Sachsen wird von Herrn Dr. Steffen Pfennigwerth als Einzelkaufmann betrieben. An dem Unternehmen ist die bwin.party digital entertainment plc. mit 50 Prozent atypisch still beteiligt. Ein wichtiges Ziel von bwin ist die Förderung des fairen sportlichen Wettbewerbs, die Bereitstellung von sicheren Wettangeboten sowie eine effektive Prävention vor Spielsucht. Mit der vorhandenen Expertise in Sachen Sicherheit ist bwin daher ein wichtiger Partner von Verbänden und Politik bei der Diskussion um sichere Standards für Sportwetten.
Für Rückfragen: bwin e.K.
c/o Hartmut Schultz Kommunikation GmbH
Tel.: 089/99 24 96 20
Fax: 089/99 24 96 22
E-Mail: hs@schultz-kommunikation.de
„Der Beschluss der Ministerpräsidenten ist ein wichtiger Schritt auf dem Weg zu einer zeitgemäßen Glücksspielregulierung in Deutschland. Es geht nun darum, bei der Ausgestaltung der Beschlüsse eine Lösung zu finden, die den Marktrealitäten entspricht und gleichzeitig EU-konform ist.“
Hinsichtlich einer Lizenzbeantragung nach dem zukünftigen Glücksspielstaatsvertrag kündigte Wacker an, dass bwin zunächst das weitere Verfahren bei der Umsetzung der Beschlüsse sowie deren endgültige gesetzgeberische Ausgestaltung abwarten werde. „Die Details bei den Bestimmungen der Konzessionsvergabe werden ausschlaggebend sein. Erst nach deren Kenntnis kann beurteilt werden, welche Anforderungen ein Anbieter erfüllen muss.“
Wacker begrüßte erneut das Schleswig-Holsteinische Regulierungsmodell: „Schleswig Holstein hat mit seinem Gesetz ein Zeichen gesetzt. Dieses entspricht mit seinen Regelungen der Marktrealität und ist zukunftsweisend. Zudem hat das Gesetz von der EU-Kommission grünes Licht erhalten.“
Er bekräftigte die Ankündigung von bwin, in Schleswig-Holstein eine entsprechende Lizenz zu beantragen.
Über bwin e.K.:
Das Unternehmen bwin e.K. mit Sitz in Neugersdorf/Sachsen wird von Herrn Dr. Steffen Pfennigwerth als Einzelkaufmann betrieben. An dem Unternehmen ist die bwin.party digital entertainment plc. mit 50 Prozent atypisch still beteiligt. Ein wichtiges Ziel von bwin ist die Förderung des fairen sportlichen Wettbewerbs, die Bereitstellung von sicheren Wettangeboten sowie eine effektive Prävention vor Spielsucht. Mit der vorhandenen Expertise in Sachen Sicherheit ist bwin daher ein wichtiger Partner von Verbänden und Politik bei der Diskussion um sichere Standards für Sportwetten.
Für Rückfragen: bwin e.K.
c/o Hartmut Schultz Kommunikation GmbH
Tel.: 089/99 24 96 20
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Freitag, 28. Oktober 2011
Automatenwirtschaft zu Glücksspielstaatsvertrag: Die 15 Länder haben sich für einen Irrweg entschieden!
Zu den Ergebnissen der Ministerpräsidentenkonferenz am 28.10.2011 in Lübeck und den Beschlüssen zum neuen Glücksspielstaatsvertrag erklärt der Vorsitzende des VDAI (Verband der Deutschen Automatenindustrie e.V.), Paul Gauselmann, für die Deutsche Automatenwirtschaft:
"Ohne Rücksicht auf Verluste und ohne die gebotene Rücksicht auf Recht und Gerechtigkeit, haben die Ministerpräsidenten heute einen weiteren Beschluss zum Glücksspielstaatsvertrag auf den Weg gebracht. Die vermeintliche Liberalisierung des Glücksspielwesens hat nur einen wirklichen Nutznießer – und zwar das staatliche Glücksspielmonopol. Denn sollte der Glücksspielstaatsvertrag so wirksam werden wie ihn die 15 Ministerpräsidenten heute beschlossen haben, dann schafft er ihnen einen der wichtigsten privaten Wettbewerber vom Hals: Nämlich die gewerbliche Automatenwirtschaft. Sie soll weitgehend abgeschafft werden und bestenfalls ein "Kümmerdasein" fristen.
Nach nur fünf Jahren sollen alle nach Bundesrecht unbefristet erteilten Spielhallenerlaubnisse erlöschen. Ein Großteil der jetzt bestehenden Spielhallen muss dann endgültig geschlossen werden. Unsere Branche hat Milliarden Euro im Vertrauen auf die staatlichen Genehmigungen investiert und rund 70.000 Arbeits- und Ausbildungsplätze geschaffen. Der Vertrauensschutz und der Bestandsschutz werden durch die heutige Entscheidung der Ministerpräsidenten mit Füßen getreten.
Begründet werden die strangulierenden Maßnahmen gegenüber der Deutschen Automatenwirtschaft mit der Behauptung, mit der Zurückdrängung des gewerblichen Automatenspiels könne man das geringe Risiko des krankhaften Spielverhaltens noch weiter mindern. Wie eine in den letzten Tagen veröffentlichte Studie des Emnid-Institutes zeigt, ist dies ein fataler Irrtum. Wenn ein Spielangebot wie das unsrige zurückgedrängt oder gar verboten wird, heißt das nach dieser Studie nicht, dass die Menschen nicht mehr spielen. Sie wechseln nur die "Spielzeuge" und die Spielorte. In diesem Fall bedeutet dies, dass die Spielgäste, welche das gewerbliche Spiel auf den Bildschirmen unserer Automaten nutzen, zu den unkontrollierbaren, fast identischen Spielen im Internet wechseln werden. Dort fehlt aber jegliche soziale Kontrolle und gibt es keinerlei finanzielle Begrenzungen vergleichbar an unseren Geräten. In Deutschland wird kein zusätzlicher Arbeitsplatz geschaffen werden und es werden keine Steuern in Deutschland gezahlt. Und im Internet gibt es anders als in Spielhallen keine geschulten und qualifizierten Mitarbeiter, die auf Spieler zugehen, wenn sich ihr Spielverhalten problematisch entwickelt.
Wir haben der Politik angeboten, unsere Bemühungen um den aktiven Spielerschutz und die weitere Eindämmung unkontrollierter 'Spielhallenflut‘ zu verbessern. Doch die Antwort darauf ist die Enteignung unserer Unternehmen und die Vernichtung von Arbeitsplätzen.
Als eine der schon am strengsten regulierten Branchen hatten wir gehofft, dass die Länder ein ausgewogenes Regelwerk für das Glücksspielwesen schaffen würden. Diese Hoffnung wurde heute bitter enttäuscht. Jetzt bleibt uns nur noch der Gang zu den Gerichten. Diesen Weg werden wir bis zum Bundesverfassungsgericht und bis zum Europäischen Gerichtshof gehen. Denn wir sind absolut sicher, dass dieser Glücksspielstaatsvertrag dort keine Chance hat und scheitern wird."
Die Deutsche Automatenwirtschaft beschäftigt im gewerblichen Automatenspiel direkt über 70.000 Beschäftigte und vertritt rund 5.000 mittelständische Betriebe, mit in der Regel zwischen fünf und 25 Arbeitnehmern. Sie erwirtschaftet Einnahmen von rund 4 Mrd. € im Jahr und zahlt mehr als 1,5 Mrd. € Steuern und Abgaben. Darüber hinaus bildet sie in zwei branchenspezifischen eigenständigen Automatenberufen im Jahr rd. 500 Auszubildende aus.
Quelle: AWI Automaten-Wirtschaftsverbände-Info GmbH
"Ohne Rücksicht auf Verluste und ohne die gebotene Rücksicht auf Recht und Gerechtigkeit, haben die Ministerpräsidenten heute einen weiteren Beschluss zum Glücksspielstaatsvertrag auf den Weg gebracht. Die vermeintliche Liberalisierung des Glücksspielwesens hat nur einen wirklichen Nutznießer – und zwar das staatliche Glücksspielmonopol. Denn sollte der Glücksspielstaatsvertrag so wirksam werden wie ihn die 15 Ministerpräsidenten heute beschlossen haben, dann schafft er ihnen einen der wichtigsten privaten Wettbewerber vom Hals: Nämlich die gewerbliche Automatenwirtschaft. Sie soll weitgehend abgeschafft werden und bestenfalls ein "Kümmerdasein" fristen.
Nach nur fünf Jahren sollen alle nach Bundesrecht unbefristet erteilten Spielhallenerlaubnisse erlöschen. Ein Großteil der jetzt bestehenden Spielhallen muss dann endgültig geschlossen werden. Unsere Branche hat Milliarden Euro im Vertrauen auf die staatlichen Genehmigungen investiert und rund 70.000 Arbeits- und Ausbildungsplätze geschaffen. Der Vertrauensschutz und der Bestandsschutz werden durch die heutige Entscheidung der Ministerpräsidenten mit Füßen getreten.
Begründet werden die strangulierenden Maßnahmen gegenüber der Deutschen Automatenwirtschaft mit der Behauptung, mit der Zurückdrängung des gewerblichen Automatenspiels könne man das geringe Risiko des krankhaften Spielverhaltens noch weiter mindern. Wie eine in den letzten Tagen veröffentlichte Studie des Emnid-Institutes zeigt, ist dies ein fataler Irrtum. Wenn ein Spielangebot wie das unsrige zurückgedrängt oder gar verboten wird, heißt das nach dieser Studie nicht, dass die Menschen nicht mehr spielen. Sie wechseln nur die "Spielzeuge" und die Spielorte. In diesem Fall bedeutet dies, dass die Spielgäste, welche das gewerbliche Spiel auf den Bildschirmen unserer Automaten nutzen, zu den unkontrollierbaren, fast identischen Spielen im Internet wechseln werden. Dort fehlt aber jegliche soziale Kontrolle und gibt es keinerlei finanzielle Begrenzungen vergleichbar an unseren Geräten. In Deutschland wird kein zusätzlicher Arbeitsplatz geschaffen werden und es werden keine Steuern in Deutschland gezahlt. Und im Internet gibt es anders als in Spielhallen keine geschulten und qualifizierten Mitarbeiter, die auf Spieler zugehen, wenn sich ihr Spielverhalten problematisch entwickelt.
Wir haben der Politik angeboten, unsere Bemühungen um den aktiven Spielerschutz und die weitere Eindämmung unkontrollierter 'Spielhallenflut‘ zu verbessern. Doch die Antwort darauf ist die Enteignung unserer Unternehmen und die Vernichtung von Arbeitsplätzen.
Als eine der schon am strengsten regulierten Branchen hatten wir gehofft, dass die Länder ein ausgewogenes Regelwerk für das Glücksspielwesen schaffen würden. Diese Hoffnung wurde heute bitter enttäuscht. Jetzt bleibt uns nur noch der Gang zu den Gerichten. Diesen Weg werden wir bis zum Bundesverfassungsgericht und bis zum Europäischen Gerichtshof gehen. Denn wir sind absolut sicher, dass dieser Glücksspielstaatsvertrag dort keine Chance hat und scheitern wird."
Die Deutsche Automatenwirtschaft beschäftigt im gewerblichen Automatenspiel direkt über 70.000 Beschäftigte und vertritt rund 5.000 mittelständische Betriebe, mit in der Regel zwischen fünf und 25 Arbeitnehmern. Sie erwirtschaftet Einnahmen von rund 4 Mrd. € im Jahr und zahlt mehr als 1,5 Mrd. € Steuern und Abgaben. Darüber hinaus bildet sie in zwei branchenspezifischen eigenständigen Automatenberufen im Jahr rd. 500 Auszubildende aus.
Quelle: AWI Automaten-Wirtschaftsverbände-Info GmbH
Remote Gambling Association enttäuscht über die Entscheidung der Ministerpräsidenten
Weiterhin keine marktkonforme und bundeseinheitliche Regelung zum Glücksspielstaatsvertrag in Sicht. Nur Schleswig-Holstein bietet eine EU-weit rechtssichere Lösung
London, 28.10.2011, Die Remote Gambling Association (RGA), der größte Fachverband der globalen Glücksspielindustrie, hat seine tiefe Enttäuschung darüber zum Ausdruck gebracht, dass es in Deutschland weiterhin keinen regulierten und wettbewerbsorientierten Online Glücksspielmarkt geben soll, was sowohl zum Nachteil der privaten Anbieter als auch der deutschen Nutzer sein wird. Dies zeigten die Ergebnisse der heutigen Beratungen der Ministerpräsidenten in Kiel zur Änderung des Glücksspielstaatsvertrages, die auch weiterhin nicht auf eine marktkonforme und für den deutschen Nutzer vorteilhafte Ausgestaltung der Regulierung des Online-Glücksspielmarktes hoffen lassen.
Insbesondere die Tatsache, dass die Länder auf ein Inkrafttreten eines Vertrages im Juli 2012 drängen, der an einer Begrenzung der Anzahl der Lizenzen festhält, die Einführung einer schädlichen Besteuerung der Spieleinsätze vorsieht sowie das Komplettverbot von Online Casino- und Pokerspielen aufrecht erhalten soll, verhindert eine effektive Kanalisierung des Online-Glücksspielmarktes. Andere Mitgliedstaaten der Europäischen Union haben dagegen wesentlich angemessenere und rationalere Ansätze gewählt. So werden beispielsweise Spanien und Dänemark den Onlineglücksspielmarkt in Kürze einer Regulierung unterziehen, die nahezu alle Arten des Onlineglücksspiels umfasst und auf einer wesentlich wirtschaftlicheren Besteuerung des Bruttorohertrags beruht.
"Es gibt offensichtlich keine Verbindung zwischen den Wünschen der deutschen Bürger nach einem regulierten Markt für Online-Glücksspiele und dem aktuellen Staatsvertragsentwurf. Auf der einen Seite ist es der ausgesprochene Wunsch der Ministerpräsidenten, dass Sportwetten bei in Deutschland regulierten Anbietern genutzt werden. Auf der anderen Seite verwehren sie diese Möglichkeit zahlreichen Bundesbürgern, die darüber hinaus Poker und Casinospiele im Internet nutzen wollen", konstatierte Clive Hawkswood, Vorstand der Remote Gambling Association (RGA).
"Es ist eindeutig, dass dieser Entwurf kaum dazu beitragen wird, die große Anzahl derjenigen Deutschen zu reduzieren, die die Angebote von im Ausland lizenzierten Anbietern nutzen, weil diese ebenfalls Online Poker- und Casinospiele anbieten. Regulierungen, die dem Nutzer solche Angebote gezielt vorenthalten wollen, haben sich in der Praxis als nicht effektiv erwiesen. Daher wird auch der deutsche Versuch nur sehr wenig praktische Auswirkungen haben", kommentierte Hawkswood.
Der aktuelle Vertragsentwurf sieht eine Begrenzung auf 20 Lizenzen vor und eine Besteuerung des Spieleinsatzes in Höhe von 5 Prozent. Spieleinsatzsteuern sind in EU-Mitgliedstaaten wie Frankreich oder Italien bereits gescheitert. Der Entwurf will ebenfalls strenge Wetteinsatzgrenzen von 1.000 Euro pro Spieler pro Monat, ein Verbot von Online Casino- und Pokerspielen sowie ein Verbot von Live-Wetten durchsetzen.
Im Gegensatz dazu hat Schleswig-Holstein, in Anbetracht der andauernden und schwierigen Verhandlungen der 16 Bundesländer, Mitte dieses Jahres bereits ein eigenes Glücksspielgesetz verabschiedet, dass alle Onlineglücksspielarten reguliert und eine Besteuerung des Bruttorohertrages vorsieht. Diese Regelung wurde von der EU bereits im Notifizierungsverfahren abgesegnet.
"Die Europäische Kommission hat mehrfach darauf verwiesen, dass der Staatsvertragsentwurf in der bisherigen Form nicht mit dem EU-Recht vereinbar ist. Der heute beschlossene Entwurf trägt jedoch keineswegs dazu bei, die Bedenken der Kommission zu zerstreuen. Darüber hinaus macht er Schleswig-Holstein zu einer noch attraktiveren Adresse für Glücksspielanbieter, sich in Deutschland niederzulassen und ein uneinheitliches System etablieren, das verwirrend und unbefriedigend für deutsche Verbraucher ist ", stellte Hawkswood fest.
Quelle: Remote Gambling Association (RGA)
London, 28.10.2011, Die Remote Gambling Association (RGA), der größte Fachverband der globalen Glücksspielindustrie, hat seine tiefe Enttäuschung darüber zum Ausdruck gebracht, dass es in Deutschland weiterhin keinen regulierten und wettbewerbsorientierten Online Glücksspielmarkt geben soll, was sowohl zum Nachteil der privaten Anbieter als auch der deutschen Nutzer sein wird. Dies zeigten die Ergebnisse der heutigen Beratungen der Ministerpräsidenten in Kiel zur Änderung des Glücksspielstaatsvertrages, die auch weiterhin nicht auf eine marktkonforme und für den deutschen Nutzer vorteilhafte Ausgestaltung der Regulierung des Online-Glücksspielmarktes hoffen lassen.
Insbesondere die Tatsache, dass die Länder auf ein Inkrafttreten eines Vertrages im Juli 2012 drängen, der an einer Begrenzung der Anzahl der Lizenzen festhält, die Einführung einer schädlichen Besteuerung der Spieleinsätze vorsieht sowie das Komplettverbot von Online Casino- und Pokerspielen aufrecht erhalten soll, verhindert eine effektive Kanalisierung des Online-Glücksspielmarktes. Andere Mitgliedstaaten der Europäischen Union haben dagegen wesentlich angemessenere und rationalere Ansätze gewählt. So werden beispielsweise Spanien und Dänemark den Onlineglücksspielmarkt in Kürze einer Regulierung unterziehen, die nahezu alle Arten des Onlineglücksspiels umfasst und auf einer wesentlich wirtschaftlicheren Besteuerung des Bruttorohertrags beruht.
"Es gibt offensichtlich keine Verbindung zwischen den Wünschen der deutschen Bürger nach einem regulierten Markt für Online-Glücksspiele und dem aktuellen Staatsvertragsentwurf. Auf der einen Seite ist es der ausgesprochene Wunsch der Ministerpräsidenten, dass Sportwetten bei in Deutschland regulierten Anbietern genutzt werden. Auf der anderen Seite verwehren sie diese Möglichkeit zahlreichen Bundesbürgern, die darüber hinaus Poker und Casinospiele im Internet nutzen wollen", konstatierte Clive Hawkswood, Vorstand der Remote Gambling Association (RGA).
"Es ist eindeutig, dass dieser Entwurf kaum dazu beitragen wird, die große Anzahl derjenigen Deutschen zu reduzieren, die die Angebote von im Ausland lizenzierten Anbietern nutzen, weil diese ebenfalls Online Poker- und Casinospiele anbieten. Regulierungen, die dem Nutzer solche Angebote gezielt vorenthalten wollen, haben sich in der Praxis als nicht effektiv erwiesen. Daher wird auch der deutsche Versuch nur sehr wenig praktische Auswirkungen haben", kommentierte Hawkswood.
Der aktuelle Vertragsentwurf sieht eine Begrenzung auf 20 Lizenzen vor und eine Besteuerung des Spieleinsatzes in Höhe von 5 Prozent. Spieleinsatzsteuern sind in EU-Mitgliedstaaten wie Frankreich oder Italien bereits gescheitert. Der Entwurf will ebenfalls strenge Wetteinsatzgrenzen von 1.000 Euro pro Spieler pro Monat, ein Verbot von Online Casino- und Pokerspielen sowie ein Verbot von Live-Wetten durchsetzen.
Im Gegensatz dazu hat Schleswig-Holstein, in Anbetracht der andauernden und schwierigen Verhandlungen der 16 Bundesländer, Mitte dieses Jahres bereits ein eigenes Glücksspielgesetz verabschiedet, dass alle Onlineglücksspielarten reguliert und eine Besteuerung des Bruttorohertrages vorsieht. Diese Regelung wurde von der EU bereits im Notifizierungsverfahren abgesegnet.
"Die Europäische Kommission hat mehrfach darauf verwiesen, dass der Staatsvertragsentwurf in der bisherigen Form nicht mit dem EU-Recht vereinbar ist. Der heute beschlossene Entwurf trägt jedoch keineswegs dazu bei, die Bedenken der Kommission zu zerstreuen. Darüber hinaus macht er Schleswig-Holstein zu einer noch attraktiveren Adresse für Glücksspielanbieter, sich in Deutschland niederzulassen und ein uneinheitliches System etablieren, das verwirrend und unbefriedigend für deutsche Verbraucher ist ", stellte Hawkswood fest.
Quelle: Remote Gambling Association (RGA)
Stellungnahme des DOSB zum neuen Glücksspielstaatsvertrag
DOSB-Generaldirektor Michael Vesper erklärt:
"Wir begrüßen, dass sich die Ministerpräsidenten endlich auf einen neuen Glücksspielstaatsvertrag verständigt haben. Wir halten die begrenzte Öffnung des Bereiches der Sportwetten mit klaren Leitplanken für richtig. Nur so besteht die Möglichkeit, über 95 Prozent des deutschen Marktes, der derzeit illegal ist und keinerlei Steuern und Abgaben zahlt, in die Legalität zu kanalisieren. Damit erhält auch die staatliche Oddset-Wette neue Chancen in einem fairen Wettbewerb mit gleichen Pflichten und Rechten. Allerdings plädieren wir ausdrücklich dafür, dass auch Schleswig-Holstein der gefundenen Lösung beitritt, damit in Deutschland kein 'Flickenteppich' im Sportwetten-Bereich entsteht, der nicht sachgerecht ist und das Funktionieren der Gesamtlösung gefährden könnte.
Wir haben im Vorfeld stets unseren mit DFB, DFL und Sporthilfe abgestimmten Anspruch formuliert, dass der Sport - ohne den es keine Sportwetten gäbe - einen angemessenen Anteil an den Erträgen der Konzessionsabgaben für seine gemeinnützige Arbeit erhält. Wir gehen davon aus, dass das jetzt auch umgesetzt wird, und appellieren an die Regierungschefinnen und -chefs der Länder, dies im Staatsvertrag oder den Begleittexten klarzustellen.
Wir begrüßen ausdrücklich, dass das bewährte Lotteriemonopol unter verbesserten Bedingungen beibehalten werden soll. Damit verfügt unser Partner Lotto über eine gesicherte Grundlage für die Lotterien einschließlich der Glücksspirale.
Nun muss der Bund nachziehen und die bundesrechtlichen Voraussetzungen für das Funktionieren des Modells schaffen, damit die auch von der EU geforderte Kohärenz über die gesamte Breite des Glücksspiel-Angebots entsteht."
Pressekontakt:
Deutscher Olympischer SportBund (DOSB)
Medien- und Öffentlichkeitsarbeit
Telefon: +49 (0) 69 / 67 00 255
E-Mail: presse@dosb.de
"Wir begrüßen, dass sich die Ministerpräsidenten endlich auf einen neuen Glücksspielstaatsvertrag verständigt haben. Wir halten die begrenzte Öffnung des Bereiches der Sportwetten mit klaren Leitplanken für richtig. Nur so besteht die Möglichkeit, über 95 Prozent des deutschen Marktes, der derzeit illegal ist und keinerlei Steuern und Abgaben zahlt, in die Legalität zu kanalisieren. Damit erhält auch die staatliche Oddset-Wette neue Chancen in einem fairen Wettbewerb mit gleichen Pflichten und Rechten. Allerdings plädieren wir ausdrücklich dafür, dass auch Schleswig-Holstein der gefundenen Lösung beitritt, damit in Deutschland kein 'Flickenteppich' im Sportwetten-Bereich entsteht, der nicht sachgerecht ist und das Funktionieren der Gesamtlösung gefährden könnte.
Wir haben im Vorfeld stets unseren mit DFB, DFL und Sporthilfe abgestimmten Anspruch formuliert, dass der Sport - ohne den es keine Sportwetten gäbe - einen angemessenen Anteil an den Erträgen der Konzessionsabgaben für seine gemeinnützige Arbeit erhält. Wir gehen davon aus, dass das jetzt auch umgesetzt wird, und appellieren an die Regierungschefinnen und -chefs der Länder, dies im Staatsvertrag oder den Begleittexten klarzustellen.
Wir begrüßen ausdrücklich, dass das bewährte Lotteriemonopol unter verbesserten Bedingungen beibehalten werden soll. Damit verfügt unser Partner Lotto über eine gesicherte Grundlage für die Lotterien einschließlich der Glücksspirale.
Nun muss der Bund nachziehen und die bundesrechtlichen Voraussetzungen für das Funktionieren des Modells schaffen, damit die auch von der EU geforderte Kohärenz über die gesamte Breite des Glücksspiel-Angebots entsteht."
Pressekontakt:
Deutscher Olympischer SportBund (DOSB)
Medien- und Öffentlichkeitsarbeit
Telefon: +49 (0) 69 / 67 00 255
E-Mail: presse@dosb.de
Johannes Callsen: Herr Stegner versteht offenbar Herrn Albig nicht!
Der Vorsitzende der CDU-Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Johannes Callsen, hat SPD-Spitzkandidat Torsten Albig heute (28. Oktober 2011) aufgefordert, seinen parteiinternen Führungsanspruch im Hinblick auf den Wahlkampfstil der SPD auch gegenüber dem SPD-Fraktions- und Landesvorsitzenden Dr. Stegner deutlich zu machen:
"Als Spitzenkandidat ist Torsten Albig für den Wahlkampf seiner gesamten Partei verantwortlich. In den Lübecker Nachrichten vom 02. Oktober 2011 wird er mit der Forderung zitiert, die Zettelblöcke, auf denen all unsere kleinen Verletzungen stehen, endlich mal beiseite zu legen und eine faire Auseinandersetzung zu führen. Aus der heutigen Pressemitteilung Nr. 310/2011 des SPD- Fraktions- und Landesvorsitzenden Stegner wird das Gegenteil deutlich: wie gewohnt versucht dieser, im Wahlkampf den politischen Gegner mit unerträglichen Unterstellungen zu diskreditieren. Es wird Zeit, dass Torsten Albig Herrn Dr. Stegner erklärt, was er meint", erklärte Callsen in Kiel.
In der Sache entgegnete Callsen Stegners Vorwürfen mit einem Zitat aus dessen Rede als damaliger Innenminister zur Einbringung des derzeit geltenden Staatsvertrages, sowie einer auch auf Schleswig-Holstein bezogene Formulierung aus einem rechtskräftigen Urteil des Verwaltungsgerichts Halle über genau diesen Staatsvertrag (Az.: 3 A 158/09 HAL):
Minister Dr. Ralf Stegner am 13. Dezember 2007: "Das im Glücksspielstaatsvertrag vorgesehene Festhalten am staatlichen Monopol bei Sportwetten und Lotterien mit erhöhtem Gefährdungspotential ist der beste Weg, den mit der Veranstaltung von Glücksspielen verbundenen Gefahren zu begegnen. So kann Glücksspielsucht wirksam bekämpft werden. So können Glücksspielangebote kanalisiert und begrenzt werden. So kann auch der Jugend- und Spielerschutz bestmöglich gewährleistet werden."
Verwaltungsgericht Halle zur Bekämpfung der Glücksspielsucht durch das Staatsmonopol:
"Das Bundesland Sachsen-Anhalt, das Inhaber eines solchen Monopols für andere ist, und auch alle anderen Bundesländer begrenzen, wie der Glücksspielstaatsvertrag und das Glücksspielgesetz zeigen, die von ihnen angebotenen Arten von Glücksspielen nicht auf das, was erforderlich ist, um die Verbraucher zum Angebot des Monopolinhabers hinzulenken und um sie damit von anderen, nicht genehmigten Zugangskanälen von Spielen wegzuführen, sondern haben – im Gegenteil – Maßnahmen ergriffen, die darauf abzielen, den Spielbetrieb der Verbraucher zu fördern und sie zwecks Maximierung der aus den entsprechenden Tätigkeiten zu erwartenden Einnahmen zu aktiver Teilnahme am Spiel zu stimulieren."
Callsen abschließend: "CDU und FDP wollen diesen rechtskräftig festgestellten Widerspruch von Reden und Taten in der Politik beenden und zu rechtskonformen Regelungen kommen, die endlich wirksam Spielerschutz und Suchtbekämpfung ermöglichen. Herr Stegner will dies offensichtlich ebenso wenig, wie er seinem Spitzenkandidaten im Wahlkampfstil folgen will."
Quelle: CDU-Fraktion im Schleswig-holsteinischen Landtag
"Als Spitzenkandidat ist Torsten Albig für den Wahlkampf seiner gesamten Partei verantwortlich. In den Lübecker Nachrichten vom 02. Oktober 2011 wird er mit der Forderung zitiert, die Zettelblöcke, auf denen all unsere kleinen Verletzungen stehen, endlich mal beiseite zu legen und eine faire Auseinandersetzung zu führen. Aus der heutigen Pressemitteilung Nr. 310/2011 des SPD- Fraktions- und Landesvorsitzenden Stegner wird das Gegenteil deutlich: wie gewohnt versucht dieser, im Wahlkampf den politischen Gegner mit unerträglichen Unterstellungen zu diskreditieren. Es wird Zeit, dass Torsten Albig Herrn Dr. Stegner erklärt, was er meint", erklärte Callsen in Kiel.
In der Sache entgegnete Callsen Stegners Vorwürfen mit einem Zitat aus dessen Rede als damaliger Innenminister zur Einbringung des derzeit geltenden Staatsvertrages, sowie einer auch auf Schleswig-Holstein bezogene Formulierung aus einem rechtskräftigen Urteil des Verwaltungsgerichts Halle über genau diesen Staatsvertrag (Az.: 3 A 158/09 HAL):
Minister Dr. Ralf Stegner am 13. Dezember 2007: "Das im Glücksspielstaatsvertrag vorgesehene Festhalten am staatlichen Monopol bei Sportwetten und Lotterien mit erhöhtem Gefährdungspotential ist der beste Weg, den mit der Veranstaltung von Glücksspielen verbundenen Gefahren zu begegnen. So kann Glücksspielsucht wirksam bekämpft werden. So können Glücksspielangebote kanalisiert und begrenzt werden. So kann auch der Jugend- und Spielerschutz bestmöglich gewährleistet werden."
Verwaltungsgericht Halle zur Bekämpfung der Glücksspielsucht durch das Staatsmonopol:
"Das Bundesland Sachsen-Anhalt, das Inhaber eines solchen Monopols für andere ist, und auch alle anderen Bundesländer begrenzen, wie der Glücksspielstaatsvertrag und das Glücksspielgesetz zeigen, die von ihnen angebotenen Arten von Glücksspielen nicht auf das, was erforderlich ist, um die Verbraucher zum Angebot des Monopolinhabers hinzulenken und um sie damit von anderen, nicht genehmigten Zugangskanälen von Spielen wegzuführen, sondern haben – im Gegenteil – Maßnahmen ergriffen, die darauf abzielen, den Spielbetrieb der Verbraucher zu fördern und sie zwecks Maximierung der aus den entsprechenden Tätigkeiten zu erwartenden Einnahmen zu aktiver Teilnahme am Spiel zu stimulieren."
Callsen abschließend: "CDU und FDP wollen diesen rechtskräftig festgestellten Widerspruch von Reden und Taten in der Politik beenden und zu rechtskonformen Regelungen kommen, die endlich wirksam Spielerschutz und Suchtbekämpfung ermöglichen. Herr Stegner will dies offensichtlich ebenso wenig, wie er seinem Spitzenkandidaten im Wahlkampfstil folgen will."
Quelle: CDU-Fraktion im Schleswig-holsteinischen Landtag
Deutscher Lottoverband: Ministerpräsidentenkonferenz: Neuer Glücksspielstaatsvertrag besiegelt faktisch das "Aus" des Lottomonopols
15 Länder halten am Argument der nicht existierenden Lottosucht fest – mit katastrophalen Folgen für Lotto, Länder und Destinatäre
Hamburg 28.10.2011 – Auf der heute zu Ende gegangenen Ministerpräsidentenkonferenz in Lübeck wurde das Ende des staatlichen Lottomonopols eingeläutet. 15 der 16 Länderchefs einigten sich auf eine Änderung des jetzigen Glücksspielstaatsvertrages, der bereits vor dem Europäischen Gerichtshof und den deutschen Gerichten wegen Inkohärenz gescheitert ist. Schwerpunkt der Diskussionen war offenbar die Öffnung des Sportwettenmarktes. Gefährliche Spiele werden liberalisiert, das harmloseste Glücksspiel, LOTTO, erheblich beschränkt.
"Der Änderungsvertrag ist für das deutsche Lotto in seiner jetzigen Form eine Katastrophe, denn er ist europa- und kartellrechtswidrig und noch inkohärenter und gerichtlich angreifbarer als der jetzige", so Norman Faber, Präsident des Deutschen Lottoverbandes. Die berechtigten Einwände der Europäischen Kommission gegen den Vertragsentwurf hätten die Länder schlicht ignoriert. Ein Vertragsverletzungsverfahren vor dem Europäischen Gerichtshof und eine Welle von Verfahren vor deutschen Gerichten sind unausweichlich. "Das bedeutet das baldige "Aus" des Lottomonopols und der staatlichen Lottogesellschaften." Diese Brisanz ist von der Meldung, dass der Markt für private Anbieter von Sportwetten – unzureichend und zaghaft – geöffnet werden soll, in den Hintergrund gedrängt worden.
Kernpunkte der Kritik des Lottoverbandes sind:
Der Vertrieb harmloser Lotterien wird unter dem Vorwand der Spielsuchtprävention unverhältnismäßig beschränkt, während gefährliche Glücksspiele erheblich geringeren Beschränkungen unterliegen. Eine Spielsucht bei Lotto existiert nicht. Dieses wurde gerade empirisch in einer Untersuchung der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BzgA) bestätigt (10.000 Interviews). Zitat: "Für die Teilnahme an "Lotto 6 aus 49" besteht kein derartiges Risiko."
Der Vertrag sieht anders als für Sportwettenvermittler und Lotterieeinnehmer keine bundesweit geltende Erlaubnis für Lotterievermittler vor. Für diese europarechtswidrige Schlechterstellung privater Lotterievermittler gibt es keine sachliche Rechtfertigung. Die Europäische Kommission hat diese Regelung daher bereits im Juli 2011 ausdrücklich gerügt.
Der Internetvertrieb von Lotterien bleibt grundsätzlich verboten und ist nur mit Ausnahmegenehmigung der Erlaubnisbehörden aller Länder ohne Rechtsanspruch zulässig. Die vorgesehenen Anforderungen an den Online-Vertrieb sind bei nachweislich harmlosen Lotterien überzogen.
Der vom Bundeskartellamt und Bundesgerichtshof geforderte Wettbewerb um die Umsätze privater Lotterievermittler wird unter grober Missachtung zwingender kartellrechtlicher Vorgaben zerstört.
Komplett-Verbot für Lotto-Werbung
Deutlich wird die Brisanz der Fortführung der verfehlten Suchtargumentation unter anderem durch das jüngst veröffentlichte Urteil des Oberverwaltungsgerichts Münster vom 29.09.2011. Das Gericht zeigte darin detailliert auf, dass sämtliche Werbung der staatlichen Lottogesellschaften unzulässig ist, wenn das Monopol weiterhin mit Suchtgefahren begründet ist. Das bedeutet: Sowohl die Jackpot-Werbekampagnen, Pressemitteilungen, Plakate und Hörfunkwerbung, als auch die Internetwerbung und die "Lotto-Hilft"-Kampagnen sind unzulässig. Bereits die teilweisen Werbe- und Internetverbote des GlüStV haben seit 2008 zu einem Umsatzrückgang von 26%, kumuliert mehr als 14 Mrd. Euro (ca. -6 Mrd. Euro Steuern und Zweckabgaben) geführt. Der Änderungsvertrag, auf den sich die 15 Länderchefs geeinigt haben, hält an der Suchtbekämpfung als zentraler Zielsetzung auch für Lotterien fest. "Das bedeutet, dass die staatlichen Lottogesellschaften auch künftig in keiner Weise für sich und ihre Produkte werben dürfen", so Faber. "Das ist der wirtschaftliche Tod von "Lotto 6aus49".
Quelle: Deutscher Lottoverband (DLV)
Hamburg 28.10.2011 – Auf der heute zu Ende gegangenen Ministerpräsidentenkonferenz in Lübeck wurde das Ende des staatlichen Lottomonopols eingeläutet. 15 der 16 Länderchefs einigten sich auf eine Änderung des jetzigen Glücksspielstaatsvertrages, der bereits vor dem Europäischen Gerichtshof und den deutschen Gerichten wegen Inkohärenz gescheitert ist. Schwerpunkt der Diskussionen war offenbar die Öffnung des Sportwettenmarktes. Gefährliche Spiele werden liberalisiert, das harmloseste Glücksspiel, LOTTO, erheblich beschränkt.
"Der Änderungsvertrag ist für das deutsche Lotto in seiner jetzigen Form eine Katastrophe, denn er ist europa- und kartellrechtswidrig und noch inkohärenter und gerichtlich angreifbarer als der jetzige", so Norman Faber, Präsident des Deutschen Lottoverbandes. Die berechtigten Einwände der Europäischen Kommission gegen den Vertragsentwurf hätten die Länder schlicht ignoriert. Ein Vertragsverletzungsverfahren vor dem Europäischen Gerichtshof und eine Welle von Verfahren vor deutschen Gerichten sind unausweichlich. "Das bedeutet das baldige "Aus" des Lottomonopols und der staatlichen Lottogesellschaften." Diese Brisanz ist von der Meldung, dass der Markt für private Anbieter von Sportwetten – unzureichend und zaghaft – geöffnet werden soll, in den Hintergrund gedrängt worden.
Kernpunkte der Kritik des Lottoverbandes sind:
Der Vertrieb harmloser Lotterien wird unter dem Vorwand der Spielsuchtprävention unverhältnismäßig beschränkt, während gefährliche Glücksspiele erheblich geringeren Beschränkungen unterliegen. Eine Spielsucht bei Lotto existiert nicht. Dieses wurde gerade empirisch in einer Untersuchung der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BzgA) bestätigt (10.000 Interviews). Zitat: "Für die Teilnahme an "Lotto 6 aus 49" besteht kein derartiges Risiko."
Der Vertrag sieht anders als für Sportwettenvermittler und Lotterieeinnehmer keine bundesweit geltende Erlaubnis für Lotterievermittler vor. Für diese europarechtswidrige Schlechterstellung privater Lotterievermittler gibt es keine sachliche Rechtfertigung. Die Europäische Kommission hat diese Regelung daher bereits im Juli 2011 ausdrücklich gerügt.
Der Internetvertrieb von Lotterien bleibt grundsätzlich verboten und ist nur mit Ausnahmegenehmigung der Erlaubnisbehörden aller Länder ohne Rechtsanspruch zulässig. Die vorgesehenen Anforderungen an den Online-Vertrieb sind bei nachweislich harmlosen Lotterien überzogen.
Der vom Bundeskartellamt und Bundesgerichtshof geforderte Wettbewerb um die Umsätze privater Lotterievermittler wird unter grober Missachtung zwingender kartellrechtlicher Vorgaben zerstört.
Komplett-Verbot für Lotto-Werbung
Deutlich wird die Brisanz der Fortführung der verfehlten Suchtargumentation unter anderem durch das jüngst veröffentlichte Urteil des Oberverwaltungsgerichts Münster vom 29.09.2011. Das Gericht zeigte darin detailliert auf, dass sämtliche Werbung der staatlichen Lottogesellschaften unzulässig ist, wenn das Monopol weiterhin mit Suchtgefahren begründet ist. Das bedeutet: Sowohl die Jackpot-Werbekampagnen, Pressemitteilungen, Plakate und Hörfunkwerbung, als auch die Internetwerbung und die "Lotto-Hilft"-Kampagnen sind unzulässig. Bereits die teilweisen Werbe- und Internetverbote des GlüStV haben seit 2008 zu einem Umsatzrückgang von 26%, kumuliert mehr als 14 Mrd. Euro (ca. -6 Mrd. Euro Steuern und Zweckabgaben) geführt. Der Änderungsvertrag, auf den sich die 15 Länderchefs geeinigt haben, hält an der Suchtbekämpfung als zentraler Zielsetzung auch für Lotterien fest. "Das bedeutet, dass die staatlichen Lottogesellschaften auch künftig in keiner Weise für sich und ihre Produkte werben dürfen", so Faber. "Das ist der wirtschaftliche Tod von "Lotto 6aus49".
Quelle: Deutscher Lottoverband (DLV)
Lotto informiert: Deutscher Lotto- und Totoblock (DLTB) begrüßt Optimierung des staatlichen Lotterieangebots und stellt sich mit Oddset zuversichtlich der Sportwetten-Konkurrenz
Verbesserung für Lottokunden: Spiel künftig in Annahmestellen und auch im Internet möglich
München, 28. Oktober 2011. Der Deutsche Lotto- und Totoblock (DLTB) begrüßt die von den Ministerpräsidenten der Länder in Lübeck beschlossene Optimierung des gemeinwohlorientierten Staatsvertragsmodells bei den Lotterien. Obwohl Bedenken gegen die testweise Einführung eines Konzessionsmodells bei Sportwetten bestehen, stellen sich die staatlichen Anbieter mit der Sportwette Oddset in einer neuen Rechtsform zuversichtlich dem Wettbewerb.
"Wir begrüßen den Beschluss zu den Lotterien. Auf dieser Grundlage werden wir weiter unseren ordnungspolitischen Auftrag erfüllen, ein verantwortungsvolles Glücksspiel anzubieten, das konsequent am Spielerschutz ausgerichtet ist. Unsere Lotto-Kunden können weiterhin in den Annahmestellen, aber künftig auch wieder im Internet spielen", sagt Erwin Horak, Präsident der Staatlichen Lotterieverwaltung in Bayern und Federführer im DLTB. Mit dem neuen Glücksspielstaatsvertrag soll es ab Mitte 2012 neben einem staatlichen Internetangebot wieder mehr Werbemöglichkeiten für Lotterien und auch Sportwetten geben. Durch das Festhalten an der bewährten gemeinwohlorientierten Regelung der Lotterien ist die Grundlage für die Förderung des Gemeinwohls durch die 16 staatlichen Lotteriegesellschaften der Länder in den Bereichen Breitensport, Wohlfahrt und Soziales, Kunst und Kultur sowie Umwelt- und Denkmalschutz gegeben.
Die Lotteriegesellschaften begrüßen auch die nun vorgesehene Gleichbehandlung aller lizenzierten Sportwettenanbieter bei Steuern und Abgaben. So kann sich Oddset mit einer neuen Sportwettengesellschaft erfolgreich der Konkurrenz stellen. "Mit einem attraktiven Sportwettenangebot wird mittelfristig eine Milliarde Euro Umsatz unser Ziel sein", fügt der Sprecher des DLTB hinzu.
Kritisch sieht der DLTB nach wie vor die testweise Einführung eines Konzessionsmodells bei den Sportwetten, das die Vergabe von 20 Konzessionen vorsieht und nach fünf Jahren überprüft werden soll. "Eine Kommerzialisierung der Wetten wird zu mehr Spielsuchtproblemen führen. Gleichzeitig wird der Breitensport wegen des geringen Steuersatzes von fünf Prozent sicher weniger Mittel aus Sportwetten erhalten", unterstreicht DLTB-Federführer Erwin Horak. "Das Experimentiermodell wird nur dann funktionieren, wenn es einen konsequenten Vollzug durch die Aufsichtsbehörden gibt."
Der Deutsche Lotto- und Totoblock bedauert, dass Schleswig-Holstein bisher den Schritt in Richtung eines für alle 16 Länder gültigen Staatsvertrags nicht mitgegangen ist. Der DLTB und insbesondere die Länderregierungen müssen nun überlegen, wie sie mit dieser Situation umgehen.
Quelle: Deutscher Lotto- und Totoblock (DLTB)
München, 28. Oktober 2011. Der Deutsche Lotto- und Totoblock (DLTB) begrüßt die von den Ministerpräsidenten der Länder in Lübeck beschlossene Optimierung des gemeinwohlorientierten Staatsvertragsmodells bei den Lotterien. Obwohl Bedenken gegen die testweise Einführung eines Konzessionsmodells bei Sportwetten bestehen, stellen sich die staatlichen Anbieter mit der Sportwette Oddset in einer neuen Rechtsform zuversichtlich dem Wettbewerb.
"Wir begrüßen den Beschluss zu den Lotterien. Auf dieser Grundlage werden wir weiter unseren ordnungspolitischen Auftrag erfüllen, ein verantwortungsvolles Glücksspiel anzubieten, das konsequent am Spielerschutz ausgerichtet ist. Unsere Lotto-Kunden können weiterhin in den Annahmestellen, aber künftig auch wieder im Internet spielen", sagt Erwin Horak, Präsident der Staatlichen Lotterieverwaltung in Bayern und Federführer im DLTB. Mit dem neuen Glücksspielstaatsvertrag soll es ab Mitte 2012 neben einem staatlichen Internetangebot wieder mehr Werbemöglichkeiten für Lotterien und auch Sportwetten geben. Durch das Festhalten an der bewährten gemeinwohlorientierten Regelung der Lotterien ist die Grundlage für die Förderung des Gemeinwohls durch die 16 staatlichen Lotteriegesellschaften der Länder in den Bereichen Breitensport, Wohlfahrt und Soziales, Kunst und Kultur sowie Umwelt- und Denkmalschutz gegeben.
Die Lotteriegesellschaften begrüßen auch die nun vorgesehene Gleichbehandlung aller lizenzierten Sportwettenanbieter bei Steuern und Abgaben. So kann sich Oddset mit einer neuen Sportwettengesellschaft erfolgreich der Konkurrenz stellen. "Mit einem attraktiven Sportwettenangebot wird mittelfristig eine Milliarde Euro Umsatz unser Ziel sein", fügt der Sprecher des DLTB hinzu.
Kritisch sieht der DLTB nach wie vor die testweise Einführung eines Konzessionsmodells bei den Sportwetten, das die Vergabe von 20 Konzessionen vorsieht und nach fünf Jahren überprüft werden soll. "Eine Kommerzialisierung der Wetten wird zu mehr Spielsuchtproblemen führen. Gleichzeitig wird der Breitensport wegen des geringen Steuersatzes von fünf Prozent sicher weniger Mittel aus Sportwetten erhalten", unterstreicht DLTB-Federführer Erwin Horak. "Das Experimentiermodell wird nur dann funktionieren, wenn es einen konsequenten Vollzug durch die Aufsichtsbehörden gibt."
Der Deutsche Lotto- und Totoblock bedauert, dass Schleswig-Holstein bisher den Schritt in Richtung eines für alle 16 Länder gültigen Staatsvertrags nicht mitgegangen ist. Der DLTB und insbesondere die Länderregierungen müssen nun überlegen, wie sie mit dieser Situation umgehen.
Quelle: Deutscher Lotto- und Totoblock (DLTB)
Glücksspielstaatsvertrag: JAXX SE begrüßt eingeschlagenen Weg der Ministerpräsidenten, bezweifelt jedoch Vereinbarkeit mit EU-Recht
Kiel, 28. Oktober 2011 - Die JAXX SE (ISIN DE000A0JRU67) begrüßt den gestrigen Beschluss der 15 Ministerpräsidenten, den Markt für Glücksspiele in Deutschland stärker als bisher geplant zu öffnen. Die deutlich von 17 auf fünf Prozent reduzierte Konzessionsabgabe auf den Wetteinsatz wäre insbesondere vom Wettshop-Geschäft der JAXX-Gruppe unter der myBet.com-Marke tragbar. Insofern würde JAXX zu den Gewinnern dieses Entwurfs zählen.
Allerdings genügt auch der überarbeitete Entwurf nicht europa- und verfassungsrechtlichen Maßstäben. Die nach wie vor willkürliche Anzahl von 20 Lizenzen, das Verbot von Online-Casino und -Poker sowie die Begründung des Lotteriemonopols auf Basis der Suchtbekämpfung sind Parameter, die von der EU-Kommission und Gerichten scharf kritisiert werden. Schleswig-Holstein hat sich folgerichtig dem gestrigen Beschluss enthalten.
Wie am Rande der Konferenz zu erfahren war, steht die Einigung noch unter dem Vorbehalt einzelner Länder, die ihre europarechtlichen Bedenken zu Protokoll gegeben haben. Bis zur nächsten Konferenz, die Mitte Dezember stattfindet und auf der der Glücksspielstaatsvertrag unterzeichnet werden soll, sollen die noch offenen Punkte geklärt werden.
JAXX-Vorstandssprecher Mathias Dahms:
"Der Beschluss der 15 Ministerpräsidenten ist ein erster Schritt auf dem Weg zu einem marktgerechten Glücksspielsystem in Deutschland. Er führt nur nicht weit genug. Und er wird europa- und verfassungsrechtlich nicht halten. Das Verbot von Casino und Poker wird den Schwarzmarkt weiter antreiben. Die Begründung des Lottomonopols mit der Suchtprävention wird zu einem totalen Werbeverbot für Lotto und damit zum Niedergang der deutschen Lottogesellschaften führen. Zentrale Knackpunkte, die die EU-Kommission in ihrer ausführlichen Stellungnahme deutlich kritisiert hat, wurden nicht entschärft. So erwarten wir ein neues Vertragsverletzungsverfahren seitens der EU-Kommission.
Wir bleiben bei unserer Auffassung, dass das von Schleswig-Holstein bereits verabschiedete Gesetz ein vorbildliches, marktgerechtes und europarechtskonformes Modell darstellt. Die von Ministerpräsident Beck zitierte Brücke, über die Schleswig-Holsteins Ministerpräsident Peter-Harry Carstensen gelockt werden soll, würde nach wenigen Schritten in sich zusammenbrechen."
Über JAXX: Die im Prime Standard der Deutschen Börse notierte JAXX SE ist eine Finanzholding, die Beteiligungen an internationalen Unternehmen der Glücksspielbranche hält. Derzeit ist JAXX an Unternehmen in Deutschland, England, Spanien, Österreich, Malta und Belgien beteiligt. Der Hauptsitz der JAXX SE befindet sich in Kiel. Die Beteiligungsunternehmen bilden das gesamte Spektrum der Games- und Gambling-Branche ab. Abhängig von der regulatorischen Länderstruktur vermitteln oder vermarkten sie Sport- und Pferdewetten, Lotterien oder Casino- und Pokerspiele. Die Aktien der JAXX SE werden seit 1999 an der Deutschen Börse unter der ISIN DE000A0JRU67 gehandelt.
Kontakt: JAXX SE Investor Relations & Corporate Communications
Stefan Zenker Tel. +49 (40) 85 37 88 47 Fax +49 (40) 85 37 88 30
Mail stefan.zenker@jaxx.com
Allerdings genügt auch der überarbeitete Entwurf nicht europa- und verfassungsrechtlichen Maßstäben. Die nach wie vor willkürliche Anzahl von 20 Lizenzen, das Verbot von Online-Casino und -Poker sowie die Begründung des Lotteriemonopols auf Basis der Suchtbekämpfung sind Parameter, die von der EU-Kommission und Gerichten scharf kritisiert werden. Schleswig-Holstein hat sich folgerichtig dem gestrigen Beschluss enthalten.
Wie am Rande der Konferenz zu erfahren war, steht die Einigung noch unter dem Vorbehalt einzelner Länder, die ihre europarechtlichen Bedenken zu Protokoll gegeben haben. Bis zur nächsten Konferenz, die Mitte Dezember stattfindet und auf der der Glücksspielstaatsvertrag unterzeichnet werden soll, sollen die noch offenen Punkte geklärt werden.
JAXX-Vorstandssprecher Mathias Dahms:
"Der Beschluss der 15 Ministerpräsidenten ist ein erster Schritt auf dem Weg zu einem marktgerechten Glücksspielsystem in Deutschland. Er führt nur nicht weit genug. Und er wird europa- und verfassungsrechtlich nicht halten. Das Verbot von Casino und Poker wird den Schwarzmarkt weiter antreiben. Die Begründung des Lottomonopols mit der Suchtprävention wird zu einem totalen Werbeverbot für Lotto und damit zum Niedergang der deutschen Lottogesellschaften führen. Zentrale Knackpunkte, die die EU-Kommission in ihrer ausführlichen Stellungnahme deutlich kritisiert hat, wurden nicht entschärft. So erwarten wir ein neues Vertragsverletzungsverfahren seitens der EU-Kommission.
Wir bleiben bei unserer Auffassung, dass das von Schleswig-Holstein bereits verabschiedete Gesetz ein vorbildliches, marktgerechtes und europarechtskonformes Modell darstellt. Die von Ministerpräsident Beck zitierte Brücke, über die Schleswig-Holsteins Ministerpräsident Peter-Harry Carstensen gelockt werden soll, würde nach wenigen Schritten in sich zusammenbrechen."
Über JAXX: Die im Prime Standard der Deutschen Börse notierte JAXX SE ist eine Finanzholding, die Beteiligungen an internationalen Unternehmen der Glücksspielbranche hält. Derzeit ist JAXX an Unternehmen in Deutschland, England, Spanien, Österreich, Malta und Belgien beteiligt. Der Hauptsitz der JAXX SE befindet sich in Kiel. Die Beteiligungsunternehmen bilden das gesamte Spektrum der Games- und Gambling-Branche ab. Abhängig von der regulatorischen Länderstruktur vermitteln oder vermarkten sie Sport- und Pferdewetten, Lotterien oder Casino- und Pokerspiele. Die Aktien der JAXX SE werden seit 1999 an der Deutschen Börse unter der ISIN DE000A0JRU67 gehandelt.
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