Donnerstag 15/09/2011
09:30 Urteil
C-347/09
Freier Dienstleistungsverkehr
Dickinger und Ömer
Gerichtshof - Vierte Kammer
Sitzungssaal III - Ebene 6
Vorabentscheidungsersuchen des Bezirksgerichts Linz – Auslegung der Art. 43 und 49 EG – Nationale Regelung, die es unter Strafdrohung verbietet, Glücksspiele zu betreiben, ohne über eine von der zuständigen Behörde erteilte Konzession zu verfügen, aber die Möglichkeit der Erteilung einer solchen Konzession für die Dauer von maximal 15 Jahren Kapitalgesellschaften mit Sitz im Inland vorbehält, die im Ausland keine Filialbetriebe haben
Generalanwalt: Bot
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