von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) muss sich mit weiteren Vorlagen aus Italien zu der Dienstleistungs- und Niederlassungsfreiheit bei Sportwetten befassen. Die zwei Vorabentscheidungsersuchen des Tribunale di Santa Maria Capua Vetere betreffen Strafverfahren gegen Raffaele Arrichiello (Rechtssache C-368/11)sowie Raffaele Russo (Rechtssache C-501/11) .
Die Vorlagefrage beschäftigt sich vor allem mit den europarechtlichen Anforderungen an ein nationales Konzessionsverfahren:
"Der Gerichtshof der Europäischen Union wird ersucht, sich zur Auslegung der Art. 43 und 49 des Vertrags zur Gründung der Europäischen Union in Bezug auf die Niederlassungs- und Dienstleistungsfreiheit im Bereich der Sportwetten zu äußern, um festzustellen, ob die angeführten Bestimmungen des Vertrags eine nationale Regelung zulassen, die eine Monopolstellung zugunsten des Staates und ein System von Konzessionen und Erlaubnissen festlegt und für eine bestimmte Anzahl von Konzessionsnehmern Folgendes vorsieht:
a) eine allgemeine Ausrichtung des Schutzes für die Inhaber von Konzessionen, die früher aufgrund eines Verfahrens erteilt wurden, das rechtswidrig einen Teil der Wirtschaftsteilnehmer ausschloss;
b) die Geltung von Vorschriften, die praktisch die Aufrechterhaltung von Geschäftspositionen sicherstellen, die nach einem Verfahren erworben wurden, das rechtswidrig einen Teil der Wirtschaftsteilnehmer ausschloss (wie etwa das Verbot für neue Konzessionsnehmer, ihre Schalter näher als in der festgelegten Entfernung von einem bereits bestehenden Schalter zu eröffnen);
c) die Festlegung von Tatbeständen des Konzessionsentzugs oder des Verfalls von Sicherheitsleistungen in erheblicher Höhe, darunter den Fall, dass der Konzessionsnehmer unmittelbar oder mittelbar grenzüberschreitenden Wetttätigkeiten nachgeht, die mit den konzessionierten vergleichbar sind."
In die ähnliche Richtung geht die Vorlage des Verwaltungsgerichtshofs Sizilien (Consiglio di Giustizia Amministrativa per la Regione siciliana) in einem Verfahren zwischen dem Innenministerium (Ministero dell'Interno, Questura di Caltanissetta) und Massimiliano Rizzo (Rechtssache C-107/11).
Die Vorlagefragen aus Sizilien betreffen ebenfalls die Ausgestaltung des Konzessionsverfahrens:
"Ist mit den Art. 43 und 49 EG eine nationale Regelung wie die im Anschluss an das Bersani-Dekret (Decreto-legge Nr. 223 vom 4. Juli 2006, umgewandelt in Gesetz Nr. 248 vom 4. August 2006) eingeführte insoweit vereinbar, als die internen Vorschriften u. a. Folgendes vorsehen:
a) eine allgemeine Tendenz, die Inhaber von Konzessionen zu schützen, die früher aufgrund eines Verfahrens erteilt wurden, das rechtswidrig einen Teil der Wirtschaftsteilnehmer ausschloss;
b) die Geltung von Vorschriften, die praktisch die Aufrechterhaltung von Geschäftspositionen sicherstellen (etwa durch das Verbot für neue Konzessionsnehmer, ihre Schalter in einem bestimmten Umkreis von bereits bestehenden Schaltern zu eröffnen);
c) die Festlegung von Tatbeständen des Konzessionsentzugs für den Fall, dass der Konzessionär unmittelbar oder mittelbar grenzüberschreitenden Wetttätigkeiten nachgeht, die mit den konzessionierten vergleichbar sind?"
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