Freitag, 21. Oktober 2011

Lotto informiert: Ziehung der Lottozahlen im Fernsehen findet weiterhin statt

Ziehungen im TV sichern seit 1965 Transparenz und Nachvollziehbarkeit

Oberverwaltungsgericht Münster macht deutlich, dass eine Präzisierung der Regeln zur Werbung im neuen Glücksspielstaatsvertrag notwendig ist


München, 21. Oktober 2011. Zur Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts (OVG) Münster (Az. 4 A 17/08) vom 29. September 2011, dessen Gründe vor Kurzem veröffentlicht wurden, erklärt Erwin Horak, Präsident der Staatlichen Lotterieverwaltung Bayern und Federführer des Deutschen Lotto- und Totoblocks:

"Die Ziehung der Lottozahlen wird auch weiterhin im Fernsehen stattfinden. Dieses Verfahren wurde ausdrücklich gewählt, damit die Lottospieler nachvollziehen können, wie die Ziehungsergebnisse zustande kommen. Seit 1965 finden daher die Ziehungen wegen der Transparenz und Nachvollziehbarkeit öffentlich im Fernsehen statt. Die Entscheidung des OVG Münster wird daran nichts ändern. Die kritische Haltung des Gerichts zu den Werberegelungen ist ein Hinweis für die Länder, dass die Vorgaben zur Werbung im neuen Glücksspielstaatsvertrag nochmals deutlich präzisiert werden sollten, damit die staatlichen Lotteriegesellschaften ihrem öffentlichen Auftrag auch weiterhin nachkommen können."

Das OVG Münster hat in einem Verfahren entschieden, in dem es um die Klage eines kommerziellen Sportwettenbüros gegen die Stadt Mönchengladbach ging. Die Stadt Mönchengladbach ging gegen ein Sportwettenbüro vor, weil dies ohne die notwendige Erlaubnis eröffnet wurde und illegale Sportwetten anbot. Im Rahmen der Anmerkungen geht das OVG auf die Informations- und Werbeaktivitäten der staatlichen Lotteriegesellschaften ein. Es stellt dort zwar die Frage, ob eine Ziehung der Lottozahlen im TV notwendig ist, lässt diese aber unbeantwortet. Von einer Entscheidung gegen die Ziehung kann daher nicht die Rede sein. Im Übrigen gilt das Transparenzgebot bei diesen Ziehungen seit 1965 in der ARD und seit 1982 im ZDF.

Die staatlichen Lotteriegesellschaften gehen davon aus, dass die Stadt Mönchengladbach juristische Schritte gegen das Urteil prüfen wird.

Quelle: Deutscher Lotto- und Totoblock (DLTB)

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