Die EU-Kommission behält sich weiterhin eine abschließende Beurteilung über die Vereinbarkeit des Glückspielstaatsvertrags mit Unionsrecht vor. Dies geht aus der Reaktion der Behörde auf den Gesetzentwurf hervor, auf den sich alle deutschen Bundesländer außer Schleswig-Holstein im Dezember 2011 geeinigt hatten. Jürgen Creutzmann sieht seine Kritik am Glückspielsstaatsvertrag bestätigt:
„Die Kommission hat den 15 deutschen Bundesländern mit ihrer heutigen Reaktion nicht den ersehnten Freibrief erteilt. Sie betont, dass die im Gesetzentwurf beabsichtigten Beschränkungen der im EU-Vertrag verankerten Grundfreiheiten geeignet und verhältnismäßig sein müssen, um die angestrebten Ziele zu erfüllen. Ferner ermahnt die Kommission die Bundesländer, dass die Lizenzvergabe transparent gestaltet sein muss und die existierenden staatlichen Glücksspielanbieter nicht bevorzugen darf.“
Die Kommission weist ausdrücklich darauf hin, dass sich die Beurteilung der Kommission gemäß des in Richtlinie 98/34/EG niedergelegten Notifizierungsverfahrens auf die technischen Normen des Gesetzentwurfs beschränkt. Der Abschluss des Notifizierungsverfahrens impliziert jedoch nicht die Vereinbarkeit des Gesamttextes mit dem EU-Vertrag. Die Kommission behält sich daher ausdrücklich die Möglichkeit vor, gegebenenfalls Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland einzuleiten.
Die Änderung des Glücksspielstaatsvertrags war notwendig geworden, nachdem der Europäische Gerichtshof das deutsche Glücksspielmonopol im Herbst 2010 für unzulässig erklärt hatte. Nachdem die EU-Kommission mehrmals massive Bedenken gegen den Entwurf geäußert hatte, legten die Bundesländer am 7. Dezember den überarbeiteten Text vor. Nach seiner Ratifizierung in den 15 Landtagen soll der Staatsvertrag ab dem 1. Juli 2012 in Kraft treten.
Quelle: Pressemeldungen von Jürgen Creutzmann, MdEP, FDP, vom 21. März 2012
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