Die DEUTSCHE AUTOMATENWIRTSCHAFT begrüßt das Urteil des Verwaltungsgerichtshofs (VGH) in Kassel in Sachen Sperrzeiten.
So hatte die Stadt Frankfurt eine Sperrzeitenregelung verfügt, die den Spielstätten vorschreibt, acht Stunden am Tag schließen müssen. Diese Regelung ist nach An-sicht des Gerichtes aber nicht mit der im Grundgesetz verankerten Berufsfreiheit vereinbar. Die Verlängerung der Sperrzeit wäre nach Auffassung des Gerichts nur gerechtfertigt, wenn ein „erhöhtes Gefahrenpotential“ durch Spielhallen vorliegt. Dies sei in Frankfurt nicht gegeben.
Weiterhin kommt das Gericht zu dem Schluss, dass es keine so bedeutende Sucht-gefahr in Frankfurt gibt, welche eine derartige Ausweitung der Sperrzeiten rechtferti-gen würde, so heißt es wörtlich: „Auch angesichts der Zahl der aufgestellten Spielgeräte in Spielhallen bzw. ihrer Zunahme lässt sich in der Stadt Frankfurt am Main keine auffällige Zahl an Personen feststellen, die von der Glücksspielsucht betroffen sind. Weder sind die absoluten Zahlen besonders hoch noch lässt sich eine erhebliche Zunahme im Verhältnis zu den zusätzlich verfügbaren Geldspielgeräten feststellen, was insbesondere aufgrund des Gerätezuwachses von dem Jahr 2009 zum Jahre 2010 um 210 Spielgeräte hätte erwartet werden können.“
„Wir sind froh, dass das Verwaltungsgericht Kassel sein Urteil auf der Basis von Fakten und nicht auf der Basis von Vorurteilen gefällt hat“, kommentiert der Vorsitzende des Verbandes der Deutschen Automatenindustrie, Paul Gauselmann, das Urteil. „Damit hat das Gericht letztendlich auch den Spielerschutz gestärkt, denn bei einer Verlängerung der Sperrzeiten wäre es zu einer weiteren Abwanderung der Spielgäste ins grenzenlose Angebot im unkontrollierten Internet gekommen, in dem identische Spiele wie in den Spielstätten ohne jegliche Verlustgrenzen angeboten werden. Diese allein rund 2.000 Spielangebote im Internet – über 600 allein in deutscher Sprache – können an den über 30 Millionen stationären Internetanschlüssen und darüber hinaus an mobilen Internetzugängen in Deutschland 24 Stunden lang abgerufen werden – ohne Alkoholverbote, ohne Rauchverbote und vor allen Dingen ohne jegliche soziale Kontrolle und das kann wohl nicht im Sinne eines deutschen Gerichtes sein, obwohl das Gericht im Moment grundsätzlich zu spürbaren Sperrzeiten okay sagt. Ob dies allerdings so bleibt, wenn die Wucht und die Maßlosigkeit des Angebotes aus dem Internet voll zum Tragen kommt, bleibt abzuwarten“, so Paul Gauselmann abschließend.
Quelle: AWI
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