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Donnerstag, 26. April 2012
Hans-Jörn Arp zu TOP 19+23: Die CDU in Schleswig-Holstein hält die Tür für ein notifiziertes, europarechtskonformes Glücksspielgesetz offen!
Der stellvertretende Vorsitzende der CDU-Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag sagte zum Glücksspielneuordnungsaufhebungsgesetz der SPD sowie zum Antrag der Dänenampel zum Glücksspielstaatsvertrag:
"Die Regierungskoalition hält die Tür für ein notifiziertes, europarechtskonformes Glücksspielgesetz von den anderen 15 Bundesländern offen."
Die Koalition nehme zur Kenntnis, dass dem Gesetzentwurf zum Lotterie- und Sportwettengesetz des Bundesrates ein Beihilfeverfahren drohen könnte. Im Gesetzentwurf sei eine Absenkung des Steuersatzes von 16 2/3 auf 5 Prozent vorgesehen. Diese Änderungen haben Auswirkungen auf das Steueraufkommen insgesamt und damit auch auf die Beihilfe für Rennvereine, die daraus ihre Zuchtprogramme betrieben. Durch den neuen Glücksspielstaatsvertrag könnten so ausländische gegenüber inländischen Rennvereinen diskriminiert werden, weil auf Wetten im Ausland ebenfalls eine Steuer von 5 Prozent erhoben werde, ausländische Rennvereine jedoch nicht beihilfeberechtigt seien.
"Die Dänenampel sollte bei den anderen Bundesländern darauf hinwirken, dass ein notifizierter, europarechtskonformer Glücksspielstaatsvertrag vorgelegt wird. Das ist bis zum heutigen Tag nicht geschehen. Wir haben uns für ein modernes Glücksspielrecht ausgesprochen und eine seriöse Neuregulierung vorgenommen", so Hans-Jörn Arp abschließend.
Quelle: CDU-Fraktion des Schleswig-Holsteinischen Landtages
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