09/12/2019
Die Europäische Kommission hat heute (Montag) eine eingehende Untersuchung eingeleitet, um zu prüfen, ob die steuerliche Sonderbehandlung öffentlicher Kasinobetreiber in Deutschland mit dem EU-Beihilferecht vereinbar ist. In einer gesonderten Untersuchung prüft die Kommission auch die Maßnahmen, die in Nordrhein-Westfalen für den dort tätigen öffentlichen Kasinobetreiber ergriffen wurden.
In Deutschland unterliegen öffentliche Spielbankunternehmen einer besonderen Steuerregelung, die eine Reihe von ansonsten geltenden allgemeinen Steuern ersetzt, insbesondere Körperschafts-, Einkommens- und Gewerbesteuern. Bei der Kommission sind mehrere Beschwerden von Unternehmen des Glücksspielsektors eingegangen, die sich auf bestimmte Aspekte dieser spezifischen Steuerregelung beziehen, sowie eine angebliche Garantie für die Rentabilität öffentlicher Kasinobetreiber.
Mit dem förmlichen Prüfverfahren soll geklärt werden, ob diese spezifische Steuerregelung einen ungerechtfertigten wirtschaftlichen Vorteil für die Betreiber öffentlicher Kasinos in Form einer geringeren Steuerbelastung im Vergleich zu den normalen Steuervorschriften mit sich bringt.
Im Zusammenhang mit bestimmten Maßnahmen zugunsten des in Nordrhein-Westfalen tätigen öffentlichen Kasinobetreibers wird die Kommission auch auf der Grundlage von Beschwerden prüfen, ob angebliche jährliche Verlustausgleichszahlungen sowie eine Kapitalzufuhr Nordrhein-Westfalens im Jahr 2015 zugunsten des öffentlichen Kasinobetreibers in der Region dem Betreiber einen unangemessenen Vorteil verschafft haben.
Die Einleitung einer eingehenden Untersuchung gibt Deutschland und interessierten Dritten Gelegenheit zur Stellungnahme. Sie greift dem Ergebnis der Untersuchung nicht vor. Parallel dazu kam die Kommission zu dem Schluss, dass die Konzession zum Betrieb eines weiteren öffentlichen Kasinos in Nordrhein-Westfalen keine Beihilfe darstellt.
Weitere Informationen finden Sie auf der Website der Kommission zum Thema Wettbewerb, im Beihilfenregister unter den Nummern SA.44944 und SA.53552 (steuerliche Aspekte) und SA.48580 (spezifische Maßnahmen für den Betreiber öffentlicher Kasinos in Nordrhein-Westfalen).
Quelle: Europäische Kommission
Die Europäische Kommission hat heute (Montag) eine eingehende Untersuchung eingeleitet, um zu prüfen, ob die steuerliche Sonderbehandlung öffentlicher Kasinobetreiber in Deutschland mit dem EU-Beihilferecht vereinbar ist. In einer gesonderten Untersuchung prüft die Kommission auch die Maßnahmen, die in Nordrhein-Westfalen für den dort tätigen öffentlichen Kasinobetreiber ergriffen wurden.
In Deutschland unterliegen öffentliche Spielbankunternehmen einer besonderen Steuerregelung, die eine Reihe von ansonsten geltenden allgemeinen Steuern ersetzt, insbesondere Körperschafts-, Einkommens- und Gewerbesteuern. Bei der Kommission sind mehrere Beschwerden von Unternehmen des Glücksspielsektors eingegangen, die sich auf bestimmte Aspekte dieser spezifischen Steuerregelung beziehen, sowie eine angebliche Garantie für die Rentabilität öffentlicher Kasinobetreiber.
Mit dem förmlichen Prüfverfahren soll geklärt werden, ob diese spezifische Steuerregelung einen ungerechtfertigten wirtschaftlichen Vorteil für die Betreiber öffentlicher Kasinos in Form einer geringeren Steuerbelastung im Vergleich zu den normalen Steuervorschriften mit sich bringt.
Im Zusammenhang mit bestimmten Maßnahmen zugunsten des in Nordrhein-Westfalen tätigen öffentlichen Kasinobetreibers wird die Kommission auch auf der Grundlage von Beschwerden prüfen, ob angebliche jährliche Verlustausgleichszahlungen sowie eine Kapitalzufuhr Nordrhein-Westfalens im Jahr 2015 zugunsten des öffentlichen Kasinobetreibers in der Region dem Betreiber einen unangemessenen Vorteil verschafft haben.
Die Einleitung einer eingehenden Untersuchung gibt Deutschland und interessierten Dritten Gelegenheit zur Stellungnahme. Sie greift dem Ergebnis der Untersuchung nicht vor. Parallel dazu kam die Kommission zu dem Schluss, dass die Konzession zum Betrieb eines weiteren öffentlichen Kasinos in Nordrhein-Westfalen keine Beihilfe darstellt.
Weitere Informationen finden Sie auf der Website der Kommission zum Thema Wettbewerb, im Beihilfenregister unter den Nummern SA.44944 und SA.53552 (steuerliche Aspekte) und SA.48580 (spezifische Maßnahmen für den Betreiber öffentlicher Kasinos in Nordrhein-Westfalen).
Quelle: Europäische Kommission