Das Regierungspräsidium hat 15 Anbietern von Sportwetten Erlaubnisse erteilt. Ab sofort können diese Dienstleister ihre Wetten – je nach Antrag – bundesweit online und/oder über sogenannte terrestrische Annahmestellen anbieten. Voraussetzung für die Erteilung der Konzessionen waren vorausgegangene Beschlüsse des Glücksspielkollegiums, des zuständigen Gremiums der Bundesländer. Für jede Erlaubnis sind dort mindestens zwei Drittel der Länderstimmen erforderlich. Außerdem hatte der Hessische Verwaltungsgerichtshof am vergangenen Freitag eine Klage gegen das bundesweite Sportwetten-Erlaubnisverfahren für wirkungslos erklärt.
Beuth begrüßt Konzessionserteilung
Der Hessische Innenminister Peter Beuth begrüßte die rasche Konzessionserteilung durch das zuständige Regierungspräsidium Darmstadt. „Damit endet eine jahrelange Hängepartie in der deutschen Glücksspielregulierung. Ab sofort gilt: wer sich an die wichtigen Regeln zum Spieler- und Jugendschutz hält, darf auch legal Sportwetten anbieten. Nur mit einem streng kontrollierten Angebot können die Ziele des Glücksspielstaatsvertrags auch umgesetzt und der illegale Wildwuchs auf dem Schwarzmarkt beendet werden. Unser Ziel ist es nicht, dass möglichst viele Menschen auf Sportergebnisse setzen, sondern dass die Spieler in einem staatlich regulierten Umfeld tippen und nicht in die Illegalität getrieben werden. Das Regierungspräsidium Darmstadt hat eine große Expertise bei der Glücksspielregulierung aufgebaut und wird den Sportwettmarkt streng überwachen“, so der Hessische Innenminister.
Regulation des Sportwettmarkts
Seit dem Jahr 2012 versuchen die Länder den Sportwettmarkt zu regulieren. Das erste Sportwettkonzessionsverfahren wurde zunächst durch das Hessische Innenministerium am 2. September 2014 abgeschlossen, jedoch wurde es gerichtlich über Jahre blockiert. Grund hierfür war die damalige Deckelung auf 20 Konzessionen durch den seinerzeit geltenden Glücksspielstaatsvertrag. Diejenigen Anbieter, welche keine Konzessionen damals erhalten sollten, strengten eine gerichtliche Überprüfung an. Zu einer abschließend gerichtlichen Entscheidung kam es damals nicht, sodass keine Konzessionen erteilt werden konnten. Der Hessische Innenminister Peter Beuth forderte schon 2015 die sogenannte quantitative Deckelung (nur 20 Anbieter) durch eine Änderung des Glücksspielstaatsvertrages aufzuheben und stattdessen ein Erlaubnisverfahren mit harten materiellen Voraussetzungen einzuführen, um eine weitere gerichtliche Blockadesituation zu verhindern. Mit dem am 1. Januar 2020 in Kraft getretenen 3. Glücksspieländerungsstaatsvertrag hatten sich alle Länder auf diesen hessischen Vorschlag geeinigt.
In Folge dessen führt das Regierungspräsidium Darmstadt seit dem 2. Januar 2020 ein neues Sportwettkonzessionsverfahren durch. Insgesamt hatten 46 Anbieter einen Antrag gestellt. Aufgrund eines Hängebeschlusses des Verwaltungsgerichtes Darmstadt kam es seit dem 1. April 2020 zu einer Unterbrechung des Verfahrens. Jetzt nach dem Wegfallen des Hängebeschlusses konnten bis heute bereits 15 Konzessionen erteilt werden. Die ersten 15 legalen Anbieter stehen bereits für ein Marktvolumen von rund 75 % in Deutschland (Marktanteil 2019). Das Regierungspräsidium Darmstadt wird jetzt zügig die weiteren Anträge bearbeiten und dem Glücksspielkollegium zur Beschlussfassung vorlegen.
Weitreichende Konsequenzen
Die Erteilung von Konzessionen hat für die Anbieter weitreichende Konsequenzen. In Zukunft müssen sie sich an die Spielersperrdatei OASIS anschließen, sich das Wettprogramm vom zuständigen Regierungspräsidium Darmstadt genehmigen lassen und das Wettgeschehen im Internet wird durch ein Safe-Serversystem täglich überwacht. Auch strenge Vorgaben an die Identifizierung und Authentifizierung müssen erfüllt, damit ein Spiel minderjähriger Spieler ausgeschlossen ist. Die Anbieter müssen ihre Werbung nun zusätzlich durch eine Erlaubnis der Bezirksregierung Düsseldorf regulieren lassen.
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