Mit Beschluss des Verwaltungsgerichtshof vom 09.10.2020 - Az. 8 B 1111/20 - wurde das Beschwerdeverfahren gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Darmstadt vom 01.04.2020 - Az. 3 L 446/20. DA - eingestellt. Der vorgenannte Beschluss des Verwaltungsgerichts Darmstadt ist mit Ausnahme der Streitwertfestsetzung wirkungslos.
Dies hat folgende Auswirkungen:
- Die bereits eingereichten Erlaubnisanträge werden weiter bearbeitet, jedoch unterliegen die Verfahren nunmehr wieder einer straffen Verfahrensführung mit entsprechender Mitwirkungspflicht der Antragsteller i.S.d. §§ 24 Abs. 1 und 26 Abs. 2 HVwfG.
- Neue Erlaubnisanträge nimmt das RP Darmstadt weiterhin entgegen. Diese unterliegen ebenfalls einer straffen Verfahrensführung mit entsprechender Mitwirkungspflicht der Antragsteller i.S.d. §§ 24 Abs. 1 und 26 Abs. 2 HVwfG.
- Es konnten Erlaubnisse für die Veranstaltung und Vermittlung von Sportwetten erteilt werden. Der aktuelle Stand ist aus der White List (siehe Downloadbereich) zu entnehmen.
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