Dienstag, 7. Juni 2016

pferdewetten.de AG: Strategischer Investor verkauft seine Aktienmehrheit

Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG

Die mybet Holding SE hat soeben per Ad hoc-Meldung bekanntgegeben, dass sie ihre Beteiligung an der pferdewetten.de AG (ISIN DE000A1K0409 und ISIN DE000A1K05B4) verkauft habe. Der Aufsichtsrat der mybet Holding SE habe heute dem Verkauf sämtlicher Aktien der pferdewetten.de AG zugestimmt. Diese würden an unterschiedliche Investoren verkauft. Die einzelnen Transaktionen würden in Summe den gesamten Bestand der nicht- börsennotierten und von mybet gehaltenen Anteile an der pferdewetten.de AG in Höhe von 1.810.307 Aktien umfassen.

Düsseldorf, den 07.06.2016

Pierre Hofer 
Vorstand 
pferdewetten.de AG 

Dienstag, 24. Mai 2016

ZDF-Magazin "Frontal 21" / Sportwetten: EU-Kommission will Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland einleiten / Hessens Innenminister droht mit Ausstieg aus dem Glücksspielstaatsvertrag

Mainz - Nach Recherchen des ZDF-Magazins "Frontal 21" und der WirtschaftsWoche will die EU-Kommission Mitte Juni ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland einleiten und die Öffnung des Marktes für Sportwetten erzwingen. Darüber berichtet das ZDF-Magazin "Frontal 21" am Dienstag, 24. Mai 2016, 21.00 Uhr.

 Derzeit sind private Wettanbieter nur geduldet, können aber kaum reguliert und kontrolliert werden. Das Zulassungsverfahren, das die Bundesländer mit dem Glücksspielstaatsvertrag von 2012 installieren wollten, scheiterte. Verschiedene Gerichte bis hin zum Europäischen Gerichtshof hatten zuletzt deutsche Regelungen ausgehebelt.

Der hessische Innenminister Peter Beuth (CDU) setzt sich für europakonforme Normen ein und droht gegenüber dem ZDF-Magazin "Frontal 21" mit dem Ausstieg aus dem Glücksspielstaatsvertrag. "Der Glücksspielstaatsvertrag aus dem Jahre 2012 ist völlig gescheitert ist. Wir befinden uns in einer Sackgasse, und da müssen wir jetzt herauskommen. Es gibt weiterhin Wildwuchs auf diesem Markt, und wir können damit Spielerschutz und Jugendschutz nicht sicherstellen."

Die Sportwetten-Anbieter, die in Deutschland Steuern zahlen, machten im vergangenen Jahr einen Umsatz von fast fünf Milliarden Euro. Derzeit nehmen die Ministerpräsidenten der Bundesländer einen neuen Anlauf, um die von der EU geforderte Liberalisierung des Sportwettenmarktes anzugehen. Geplant ist die Vergabe von bis zu 40 Konzessionen für private Wettanbieter ab Juli 2017. Innenminister Beuth kritisiert den Vorschlag und rechnet mit Klagen anderer Anbieter: "Wir haben alleine in Deutschland 79 Anbieter von Sportwetten, die auch Steuern bei uns bezahlen. Insofern ist auch dieser Vorschlag erneut eine Totgeburt."

Freitag, 20. Mai 2016

Innenminister Peter Beuth:„Glücksspielstaatsvertrag muss geändert werden“

Pressemitteilung des Hessischen Ministeriums des Innern und für Sport vom 19. Mai 2016

Innenminister verdeutlicht Handlungsbedarf bei Glücksspielregulation

Der Glücksspielstaatsvertrag (GlüStV) ist in seiner jetzigen Fassung gescheitert. Das hat Innenminister Peter Beuth im Hessischen Landtag bekräftigt. „Punktuelle Änderungen an dem bestehenden Vertragswerk, wie sie einige Länder derzeit favorisieren, werden die Geburtsfehler nicht heilen“, unterstrich der Minister. Die derzeitige Blockadesituation bei den Sportwetten mache das Dilemma überdeutlich. „Bis heute konnte keine einzige Erlaubnis ausgegeben werden, weil der bestehende Staatsvertrag eine Konzessionierung nach quantitativen Gesichtspunkten vorsieht. Die Beschränkung der Anbieter wird dem Markt nicht gerecht und unterlegene Bewerber haben mit einer Klagewelle das Verfahren zum Stillstand gebracht. Das hat dazu geführt, dass die wichtigen Ziele des Glücksspielstaatsvertrags wie die Bekämpfung von Spielsucht sowie der Verbraucher- oder Jugendschutz nicht durchgesetzt werden können. Künftig muss gelten: Wer sich an die Regeln hält, soll auch Sportwetten anbieten dürfen, deshalb müssen qualitative Maßstäbe angelegt werden“, so Peter Beuth.

Eine Erhöhung der Konzessionen von 20 auf 30 oder 40 löse das Problem nicht, weil unterlegene Bewerber weiterhin gegen eine derartig willkürliche Beschränkung klagen könnten. Zumal es schon heute 79 Sportwettanbieter in Deutschland gebe, die Steuern bezahlen. Die Hessische Landesregierung habe ihre erheblichen Bedenken an dem zurzeit auf Länderebene diskutierten Änderungsentwurf des GlüStV deutlich gemacht – zuletzt auf der Konferenz der Chefs der Staatskanzleien in der vergangenen Woche. „Das Land Hessen kann und wird nur Änderungen des Glücksspielstaatsvertrags zustimmen, wenn die drängendsten Schwächen beseitigt werden. Dazu gehört als erstes die Aufhebung der quantitativen Beschränkung bei den Sportwetten, aber ebenso Reformen beim Glücksspielkollegium oder eine bundesweite und spielformübergreifende Sperrdatei. Sollten unsere Änderungsvorschläge ungehört bleiben, wird Hessen ein eigenes Glücksspielgesetz einführen müssen“, sagte Peter Beuth.

Sportwetten sind zurzeit in Deutschland möglich, ohne dass dabei die Anbieter in die Pflicht genommen werden können, wenn es um die Bekämpfung von Spielsucht, Verbraucher- oder Jugendschutz geht. „Und das sind die wichtigsten Ziele des bestehenden Glücksspielstaatsvertrags. Es ist ein untragbarer Zustand, dass die Länder aufgrund von Uneinigkeit untereinander nicht die Regeln durchsetzen können, auf die sie sich selbst geeinigt haben. Deshalb muss ein ganzheitlicher Ansatz her, wie ihn Hessen mit seinen Leitlinien und dem Entwurf für einen neuen Glücksspielstaatsvertrag vorgestellt hat. Hessen kann und wird sich nicht in einen erkennbar rechtswidrigen Staatsvertrag zwingen lassen“, betonte Peter Beuth.

Der „Entwurf eines Staatsvertrages zur Neuregelung des Glücksspielwesens in Deutschland und zur Errichtung der gemeinsamen Aufsichtsbehörde“ wurde den Ländern im Rahmen der Ministerpräsidentenkonferenz am 17. März 2016 präsentiert. „Mit unseren Vorschlägen wird das staatliche Lotteriemonopol nicht angetastet. Es bleibt den Ländern zur Verwirklichung der Ziele des Glücksspielstaatsvertrags, insbesondere zur effektiven Manipulations- und Betrugsprävention, vorbehalten. Den Gefahren für Manipulation bei der Lotterie müssen wir begegnen, indem das Anbietermonopol bei den Ländern verbleibt“, unterstrich Beuth. Mit der Gründung einer eigenen Länderanstalt würde zudem ein zentraler Ansprechpartner für das Glücksspiel in Deutschland geschaffen. „Außerdem versetzen wir uns in die Lage, den Online-Markt effektiv zu überwachen. Die Länderanstalt wird auch mehr Effizienz bei der Erlaubniserteilung bringen und einen wichtige Beitrag für einen besseren Spielerschutz in der Bundesrepublik leisten“, erklärte der Innenminister damals.

Bereits im Oktober 2015 hatte Hessen fünf „Leitlinien für eine zeitgemäße Glücksspielregulierung in Deutschland“ vorgelegt. Sie sind die Grundlage für den Entwurf eines neuen Staatsvertrags, der von den Ländern beschlossen werden soll. Die wichtigsten Punkte:
  • Regulierung von Casino- und Pokerspielen im Internet: „Spieler können in einem unregulierten Markt nicht effektiv geschützt werden und den Ländern entgehen erhebliche Einnahmen – der hessische Vorschlag beendet diesen Zustand“, betonte der Innenminister. Künftig soll Online-Glücksspiel angeboten werden dürfen – bei maximalem Spielerschutz. Der entstandene Schwarzmarkt soll in einen legalen und unter Aufsicht stehenden Markt überführt werden. Um die bislang illegalen Anbieter der Steuer zuzuführen, muss der Bund einen entsprechenden Steuertatbestand schaffen. Bis dies geschieht, können die Länder nach dem neuen Vertragswerk eine Glücksspielabgabe erheben.
  • Aufhebung der Zahl der zu vergebenden Sportwettkonzessionen: „Künftig muss gelten: Wer sich an die Regeln hält, darf Glücksspiel anbieten. Wir senken damit nicht die Standards an Spieler- oder Jugendschutz, sondern bewerten in jedem Einzelfall die Qualität eines Angebots“, erläuterte der Minister. Die Beschränkung der auszugebenden Sportwettenkonzessionen haben verdeutlicht, dass eine quantitative Beschränkung der Anbieter dem Markt nicht gerecht wird und unterlegene Bewerber mit einer Klagewelle das Verfahren zu Stillstand bringen. Der neue Vertragsentwurf zielt auf eine Kanalisierung des bisherigen Schwarzmarktes in ein qualitativ besseres, reguliertes Angebot ab und wird den Spieler-, Verbraucher- und Jugendschutz entscheidend verbessern. Zudem kann die Erlaubniserteilung nicht mehr durch unterlegene Bewerber gerichtlich unterbunden werden, sodass auch ein Vollzug gegen illegale Anbieter uneingeschränkt möglich wird. 
  • Internet-Höchsteinsatzgrenze von 1.000 Euro: Das bestehende monatliche Online-Einsatzlimit von 1.000 Euro soll durch ein Verlustlimit von in der Regel 1.000 Euro ersetzt werden. Die Möglichkeit, bei Bedarf und entsprechendem Bonitätsnachweis auch höhere Beträge zu spielen und das Limit entsprechend anzupassen, soll bestehen bleiben. Auch die bisherigen Vorgaben für Registrierung, Identifizierung und Authentifizierung werden vereinfacht, um Spielern den Zugang zum geregelten Internetangebot nicht unnötig zu erschweren. 
  • Glücksspielkollegium – Zusammenarbeit der Länder; Gründung einer gemeinsamen Anstalt des öffentlichen Rechts: Nach dem Vorbild der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) bzw. des ZDF soll eine rechtlich selbständige, gemeinsame Anstalt der Länder gegründet werden. Sie wird die verfassungsrechtlichen Bedenken hinsichtlich des bisherigen Glücksspielkollegiums ausräumen. „Zentrales politisches Steuerungsorgan bleibt ein durch die Länder besetzter Länderverwaltungsrat, der jedoch anders als das Glücksspielkollegium in die innere Verfasstheit der Anstalt integriert ist“, erklärte Peter Beuth. Die Rechtsaufsicht kann laut Entwurf durch die Hessische Landesregierung ausgeübt werden, wobei auch eine turnusmäßige Rotation durch die Länder denkbar wäre. Die Anstalt zentralisiert die bisher in den ländereinheitlichen Verfahren aufgeteilten Zuständigkeiten, wie die Erlaubnisvergabe für Sportwetten, Pferdewetten im Internet, Online-Casino und Online-Poker, Werbeerlaubnisse im Internet sowie den Betrieb und die Verwaltung des Sperrsystems OASIS. 
  • Bundesweite zentrale Sperrdatei / Hessische Sperrdatei für Spielhallen; Anschluss der Spielhallen an die bundesweite zentrale Sperrdatei: „Wir benötigen eine echte, bundesweite, alle Spielformen übergreifende Sperrdatei. Das leistet unser Entwurf und schafft ebenso eine Rechtsgrundlage für den umfassenden Anschluss von Spielhallen“, betonte der Innenminister. Damit wird ein maßgeblicher Aspekt des Spielerschutzes realisiert und der bislang lückenhaft gebliebene Schutz für gesperrte Spieler im Automatenspiel vollständig realisiert. Eine Sperre ist künftig über alle Glücksspielarten und -veranstalter grundsätzlich einheitlich wirksam, soweit diese zur Abfrage verpflichtet sind.

Der Entwurf für den neuen Glücksspielstaatsvertrag steht unter https://innen.hessen.de/presse/pressemitteilung/gluecksspiel-deutschland-geregelte-bahnen-leiten zum Download zur Verfügung.

Donnerstag, 19. Mai 2016

Hessen will grundlegende Änderung des gescheiterten Glücksspielstaatsvertrags

Die Frankfurter Neue Presse berichtet:

"Hessen fordert deutliche Änderungen beim Glücksspielstaatsvertrag. „Punktuelle Änderungen an dem bestehenden Vertragswerk, wie sie einige Länder derzeit favorisieren, werden die Geburtsfehler nicht heilen”, sagte Innenminister Peter Beuth (CDU) am Donnerstag im Wiesbadener Landtag. „Bis heute konnte keine einzige Erlaubnis ausgegeben werden, weil der bestehende Staatsvertrag eine Konzessionierung nach quantitativen Gesichtspunkten vorsieht.”

Die Beschränkung der Anbieter werde dem Markt nicht gerecht und unterlegene Bewerber hätten mit einer Klagewelle das Verfahren zum Stillstand gebracht, erklärte der Minister. Das habe dazu geführt, dass die wichtigen Ziele des Glücksspielstaatsvertrags wie die Bekämpfung von Spielsucht sowie der Verbraucher- oder Jugendschutz nicht durchgesetzt werden könnten."

Freitag, 13. Mai 2016

Nichtraucherschutz: BAG-Urteil erleichtert Kundenorientierung in Spielbanken

Bundesverband deutscher Spielbanken (BupriS) begrüßt Urteil des Bundesarbeitsgerichts

Berlin, 13. Mai 2016. Der Bundesverband deutscher Spielbanken (BupriS) begrüßt das jüngste Urteil des Bundesarbeitsgerichts zum Anspruch auf einen tabakrauchfreien Arbeitsplatz in einer Spielbank. Das höchste deutsche Arbeitsgericht in Erfurt hat am 10. Mai 2016 in einem abschließenden Revisionsurteil entschieden, dass eine Spielbank Schutzmaßnahmen für nichtrauchende Mitarbeiter insoweit treffen muss, als die Natur ihres Betriebs und die Art der Beschäftigung dies zulässt. Dabei hat das Bundesarbeitsgericht auch gewürdigt, dass die im Verfahren verklagte Spielbank Bad Homburg ihrer gesetzlichen Verpflichtung zur Minimierung der Gesundheitsgefährdung mit der baulichen Trennung des Raucherraums, seiner Be- und Entlüftung sowie der zeitlichen Begrenzung der Tätigkeit der Mitarbeiter im Raucherraum erfüllt hat.

„Das aktuelle Urteil erlaubt es uns, legales Glücksspiel anzubieten – auch für Raucher“, kommentierte Lutz Schenkel, Geschäftsführer der François-Blanc-Spielbank in Bad Homburg und Mitglied des Vorstands des Spielbankenverbandes BupriS. Dabei sei sich die Spielbank Bad Homburg ihrer Verantwortung für ihre Mitarbeiter bewusst, so Schenkel: „So haben wir im Sinne des Mitarbeiterschutzes mehrere entlastende Maßnahmen getroffen. Wir haben nicht nur baulich reagiert, sondern zum Schutz unserer Mitarbeiter auch für regelmäßige Dienstplanwechsel gesorgt, so dass sie möglichst wenig im Raucherbereich arbeiten müssen. Ich meine, dass wir sozial ausgewogen das wirtschaftliche Interesse unseres städtischen Unternehmens und die Belange unserer Mitarbeiter im Auge haben.“

Der Vorsitzende des Bundesverbandes deutscher Spielbanken (BupriS), Martin Reeckmann, wies ergänzend darauf hin, dass staatlich konzessionierte Spielbanken die Nachfrage nach Glücksspielen in überwachte Bahnen kanalisieren sollen. „Das erfordert eben auch die Berücksichtigung von Rauchern, denen sonst nur das Ausweichen in illegale Spielangebote bliebe“, sagte Reeckmann am Mittwoch in Berlin. Er fügte hinzu: „Mit dem aktuellen Urteil des Bundesarbeitsgerichts wird die Kundenorientierung in Spielbanken unterstützt, ohne die Belange der Mitarbeiter aus dem Auge zu verlieren“.

Das Bundesarbeitsgericht hat mit seinem Revisionsurteil vom 10. Mail 2016 (Az. 9 AZR 347/15) die beiden vorhergehenden Entscheidungen des Hessischen Landesarbeitsgerichts und des Arbeitsgerichts Frankfurt am Main bestätigt. Das Revisionsurteil ist rechtskräftig.

Über den Bundesverband deutscher Spielbanken (BupriS)

Der Bundesverband deutscher Spielbanken gegr. 2008 als BupriS e.V. (BupriS) vertritt die Interessen staatlich konzessionierter Spielbanken in Berlin, Hamburg, Hessen, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz und Sachsen-Anhalt. BupriS tritt ein für eine verantwortungsbewusste Regulierung aller Glücksspiele, ausgerichtet am Verbraucherschutz. Diese Haltung vertritt der Bundesverband Spielbanken auf deutscher und europäischer Ebene gegenüber Öffentlichkeit, Politik, Staat und Wirtschaft.


Pressekontakt

Presseanfragen richten Sie bitte per E-Mail an presse@bupris.de
oder an Business Network Marketing- und Verlagsgesellschaft mbH
Dr. Ingolf Neunübel, Tel: 030 – 814 64 60 0, in@businessnetwork-berlin.com

Nach EuGH-Urteil: Freispruch für Frau Ince

Die von der Rechtsanwaltskanzlei ARENDTS ANWÄLTE vertretene Frau Ince ist nunmehr vom Amtsgericht Sonthofen freigesprochen worden, nachdem der EuGH die Sach- und Rechtslage in Deutschland als europarechtswidrig beurteilt hatte (Urteil vom 4. Februar 2016, Rs. C-336/14):

http://www.all-in.de/nachrichten/lokales/Sportwetten-Freispruch-fuer-Oberallgaeuer-Spielhallenbetreiberin;art26090,2279354

Freitag, 29. April 2016

Schleswig-holsteinischer Landtag: Koalition beharrt auf Glücksspielstaatsvertrag und Bündnis der Länder

Gut drei Jahre nach der Rückkehr Schleswig-Holsteins zum Glücksspielstaatsvertrag ist die FDP mit ihrer erneuten Forderung zur Liberalisierung des Marktes und für eine Gleichstellung von privaten und staatlichen Glücksspielanbietern erneut gescheitert.

Während CDU und Piraten den Vorstoß für eine umfassende Reform des Glücksspielrechts und eine Freigabe der Sportwetten unterstützten, lehnten SPD, Grüne und SSW das Ansinnen ab. Allerdings war sich das Plenum einig, dass der Staatsvertrag bundeseinheitlich überarbeitet und an die aktuellen Gegebenheiten sowie aufgrund rechtlicher Einwände angepasst werden muss.

Innenminister Stefan Studt (SPD) betonte aber unmissverständlich, Schleswig-Holstein gehe keinen eigenen Weg, sondern bleibe Partner im Glücksspielstaatsvertrag. Sich dem zu entziehen sei „ein Irrweg“. Glücksspielanbieter bräuchten bundeseinheitliche Regelungen und Maßstäbe. Daher sei auch das Glücksspielkollegium als Aufsichtsgremium „unerlässlich“, so Studt.

Opposition beklagen Diskriminierung privater Glücksspielanbieter

Für FDP-Fraktionschef Wolfgang Kubicki ist der aktuelle Glücksspielvertrag Ausdruck des „obsessiven, rein fiskalisch motivierten Kampfes der Länder gegen private Spielanbieter“. Unter dem Vorwand, Spielsucht zu bekämpfen, diskriminiere er private Glücksspielanbieter, um der öffentlichen Hand Einnahmequellen zu bewahren.

In dieselbe Richtung zielte auch Hans-Jörn Arp (CDU). 85 Prozent des gesamten Glücksspiels finde heute auf dem illegalen Markt statt, schloss er an. „Das Konzessionsverfahren ist gescheitert. Das geltende Monopol auf Sportwetten ist in dieser Form nicht mit der europäischen Dienstleistungsfreiheit vereinbar.“ Patrick Breyer (Piraten) konstatierte, es gehe den Ländern nur „ums Ausschalten unerwünschter Konkurrenz“. Das treibe Spieler in die Illegalität.

Grüne nicht auf Koalitionslinie

„Es ist sicher Ihr gutes Recht, das alles inhaltlich zu fordern“, hielt Kai Dolgner (SPD) dagegen. Nur zwingend aus der Rechtsprechung ergebe es sich nicht, „auch wenn die entsprechenden Lobbys sich krampfhaft bemühen, das anders darzustellen“.

Rasmus Andresen (Grüne) machte deutlich, dass man sich in der Koalition beim Thema Glückspiel nicht einig sei. Er nannte den Antrag der Liberalen „nicht ganz falsch, aber zu einfach“. Es müsse wieder Regeln geben, die das Glücksspielangebot in geregelte Bahnen lenken.

Und Lars Harms vom SSW erklärte: „Wir müssen jetzt dafür sorgen, dass es eine gemeinsame Haltung auf Bundesebene zu diesem Thema gibt und dass es einen Vorschlag für einen Glücksspielstaatsvertrag gibt, der die rechtlichen Rahmenbedingungen, die es nun einmal gibt, auch erfüllen kann.“

Quelle: Schleswig-holsteinischer Landtag
http://www.landtag.ltsh.de/plenumonline/archiv/wp18/42/debatten/24.html

Mittwoch, 27. April 2016

Hans-Jörn Arp: Mit dem Irrweg beim Glücksspiel drohen die Ministerpräsidenten auch das Lotto–Monopol zu zerstören

Der parlamentarische Geschäftsführer der CDU-Fraktion Hans-Jörn Arp hat heute (Mittwoch, 27. April 2016) die Landesregierung für Ihren Schiffbruch beim Glückspiel scharf kritisiert und erneut eine europarechtskonforme Regelung gefordert:

„85 Prozent des gesamten Glücksspiels finden heute auf dem illegalen Markt statt. Das ist nach über vier Jahren der zweifelhafte Erfolg des geltenden Glücksspielstaatsvertrages. In ihrem verzweifelten Versuch, private Wettanbieter europarechtswidrig auszuschließen, haben die Ministerpräsidenten das Gegenteil einer Regulierung und Kanalisierung des Glücksspiels erreicht. Faktisch herrscht Anarchie“, so Arp.

Gerade das beliebte Lotto 6 aus 49 leide unter massiven Umsatzeinbrüchen, während der Umsatz des illegalen Glücksspiels in allen Bereichen massiv wachse. Weil auch nach vier Jahren immer noch keine einzige Lizenz für Sportwettenanbieter vergeben worden sei, stünde ein Vertragsverletzungsverfahren gegen die Bundesrepublik Deutschland unmittelbar bevor. Gleichzeitig würden die Gerichte den Glücksspielstaatsvertrag auseinander nehmen.

Unter anderem habe das Wiesbadener Verwaltungsgericht dem Sportwettenanbieter Tipico Recht gegeben und eine Lizenz zugestanden, obwohl Tipico ursprünglich nicht unter den 20 Lizenznehmern zu Beginn des Glücksspielstaatsvertrages gewesen sei. Damit sei die Begrenzung auf 20 Lizenzen nicht mehr haltbar! Das Gericht urteilte, dass auch das für die Vergabe der Lizenzen zuständige Glücksspielkollegium als nicht mit der bundesstaatlichen Ordnung vereinbar sei. Darüber hinaus sei das Vergabeverfahren für die Lizenzen zu langsam und zu intransparent.

„Das Konzessionsverfahren ist gescheitert. Das geltende Monopol auf Sportwetten ist in dieser Form nicht mit der europäischen Dienstleistungsfreiheit vereinbar, so Arp.

Denn auch der EuGH habe es den deutschen Behörden faktisch untersagt, private Sportwettenvermittler ohne behördliche Erlaubnis mit Sanktionen zu überziehen. Dies fände in der Praxis ohnehin kaum noch statt, weil sich inzwischen die private Wettvermittlung im Halbschatten des verunglückten Glücksspielrechts etabliert habe.

„Herr Stegner und die Albig-Regierung haben es zu verantworten, dass statt Steuereinnahmen aus Sportwetten nun der illegale Markt boomt. Denn sie haben den europarechtskonformen Weg des Schleswig-Holsteinischen Glücksspielgesetzes verlassen. Es ist an der Zeit umzukehren“, forderte Arp.

Quelle: CDU-Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag

Dienstag, 26. April 2016

CVC über­nimmt Mehrheitsbeteiligung am Wett­an­bieter Tipico

Legal Tribune Online (LTO) berichtet wie folgt über den Deal in dem fast ein Jahr dauernden Verkaufsprozess:

"Die Private-Equity-Gesellschaft CVC Capital Partners erwirbt eine Mehrheitsbeteiligung an dem Sportwetten-Anbieter Tipico. Latham & Watkins berät CVC bei der Transaktion.

Die bisherigen Gesellschafter von Tipico bleiben als Anteilseigner dem Unternehmen verbunden. Der Abschluss der Transaktion steht unter dem Vorbehalt kartellrechtlicher Genehmigung und wird für das dritte Quartal 2016 erwartet. Zum Transaktionsvolumen wurde nichts bekannt.

Der im Jahr 2004 gegründete Sportwettenanbieter Tipico betreibt 1.000 Filialen sowie Mobile- und Online-Portale. Tipico beschäftigt rund 5.000 Mitarbeiter und ist in fünf Ländern aktiv."


Tipico war laut Presseberichten bei der Transaktion mit EUR 1,5 Mrd. bewertet worden (teilweise wurde dieser Betrag auch als Kaufpreis genannt, wobei nur 60% verkauft wurden).

JUVE berichtet zu den Mitbietern wie folgt:

"Neben verschiedenen Interessenten aus China, unter ihnen der Finanzinvestor Xio Group, hatten auch Advent und Centerbridge sowie die Deutsche Telekom für den Sportwetten-Anbieter geboten. Letztere ist an der Sportwetten GmbH (DSW) beteiligt, die den österreichischen Sportwettenanbieter Tipp3 betreibt, und hätte sich mit Tipico auch eine bessere Ausgangssituation bei der Versteigerung der Internet-Übertragungsrechte für die Fußball-Bundesliga erkauft.

Am Ende machten Centerbridge und CVC das Rennen um Tipico zwischen sich aus. Der erfolgreiche Finanzinvestor CVC kennt sich bereits in der Branche aus, er hält eine Mehrheitsbeteiligung an Sky Bet."

Eine ganzes Heer von Rechtsanwälten hat die unterschiedlichen Beteiligten beraten:

- Berater CVC

Latham & Watkins (Frankfurt): Oliver Felsenstein (Private Equity), Stefan Süß (Steuerrecht; München), Dr. Finn Zeidler (Compliance), Susanne Decker, Dr. Leif Schrader, Dr. Tobias Leder (Arbeitsrecht; München), Thies Deike (Commercial); Associates: Dr. Sebastian Pauls (München), Alina Gansen, Sylvia Semkowicz, Jan Clausen, Marion Schuster (München; alle Private Equity), Juliane Hack (Compliance), Christoph Seidler (Arbeitsrecht; München), Stephan Kress (Commercial), Axel Schiemann (Regulatory)
Melchers (Heidelberg): Dr. Jörg Hoffmann
Freshfields Bruckhaus Deringer (Köln): Dr. Juliane Hilf (Öffentliches Wirtschaftsrecht; Federführung), Dr. Georg Roderburg (Steuerrecht), Alex Mitchell, Sean Pierce (Finance), Rod Carlton (Kartellrecht); Associates: Dr. Daniel Wörheide (Öffentliches Wirtschaftsrecht), Thomas Richter (Steuerrecht), Leon Daoud, Patrick Wildin (Finance), Christoph Hinrichsen (Kartellrecht)

- Berater Tipico

Weil Gotshal & Manges (Frankfurt): Prof. Dr. Gerhard Schmidt, Stephan Grauke, Dr. Volkmar Bruckner, Dr. Barbara Jagersberger (alle Corporate), Tobias Geerling (Steuerrecht; alle drei München); Associates: Dr. Michael Lamsa (Corporate), Dr. Andreas Vath, Manuel Fringer, Anna Loibl, Vanessa Schmieding (München), Micha Gersdorf (alle Corporate), Ludger Kempf, Matthias Full, Jörg Fischer (alle Steuerrecht; München), Mareike Pfeiffer, Dr. Johannes Allmendinger (beide Arbeitsrecht), Dr. Konstantin Hoppe (Litigation; München), Thomas Zimmermann, Dustin Scheuer (beide Finance; München)
Würtenberger Winstel Kern Pawlik (Stuttgart): Dr. Marc Winstel (Corporate/M&A), Dr. Hannes Kern, Dr. Thomas Würtenberger (Regulierung/Konzessionen)
Redeker Sellner Dahs (Bonn): Dr. Ronald Reichert

Berater Tipico Management
Austmann & Partner (Düsseldorf): Thomas Austmann, Dr. Nina Böttger

Berater Centerbridge
Clifford Chance: Dr. Anselm Raddatz (Düsseldorf), Dr. Jörg Rhiel (Frankfurt); Associates: Dr. Robert John (Frankfurt; alle Corporate/Private Equity)
White & Case (Frankfurt): Gernot Wagner, Vanessa Schürmann, Rebecca Emory – für die beratenden Banken

Berater Xio Group
Freshfields Bruckhaus Deringer (Frankfurt) Dr. Markus Paul

___________

Nachtrag vom 27. April 2016: Laut Handelsblatt vom 26. April 2016 (Nr. 80, S. 37) beträgt der Kaufpreis für die Tipico-Mehrheitsbeteiligung angeblich ca. EUR 840 Mio. für 60%.

Mittwoch, 20. April 2016

Vorlage des Landesverwaltungsgerichts Oberösterreich an den EuGH (Rechtssache "Online Games")

Vorabentscheidungsersuchen des Landesverwaltungsgerichts Oberösterreich (Österreich) eingereicht am 18. Dezember 2015 - Online Games Handels GmbH und Frank Breuer u.a. gegen Landespolizeidirektion Oberösterreich

(Rechtssache C-685/15)

Verfahrenssprache: Deutsch

Vorlegendes Gericht

Landesverwaltungsgericht Oberösterreich

Parteien des Ausgangsverfahrens

Beschwerdeführer: Online Games Handels GmbH, Frank Breuer, Nicole Enter, Astrid Walden

Belangte Behörde: Landespolizeidirektion Oberösterreich

Vorlagefrage

Ist Art. 56 AEUV bzw. sind die Art. 49 ff AEUV im Lichte des Art. 6 EMRK i.V.m. Art. 47 EGRC dahin auszulegen, dass diese Bestimmungen mit Rücksicht auf die im Lichte der Judikatur des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte (insbesondere im Hinblick auf dessen Urteil vom 18. Mai 2010, 64962/01, RN 54) geforderte Objektivität und Unvoreingenommenheit eines Gerichtes, einer innerstaatlichen Regelung entgegenstehen, wonach die im Rahmen eines Verwaltungsstrafverfahrens zur Rechtfertigung der strafrechtlich geschützten Quasi-Monopolregelung des nationalen Glücksspielmarktes zu erbringenden Nachweise im Lichte der Judikatur des Gerichtshofes der Europäischen Union, insbesondere im Hinblick auf dessen Urteil vom 30. April 2014, C-390/121 nicht von der Strafbehörde, oder einem anderen staatlichen Verfolgungsorgan, in deren bzw. dessen Funktion als Vertreter(in) der Anklage, sondern vielmehr initiativ und unabhängig vom Verhalten der Verfahrensparteien von dem zur Entscheidung über die Rechtmäßigkeit der in Beschwerde gezogenen strafrechtlichen Maßnahme berufenen Gericht, in ein und derselben Person/Funktion, zunächst sowohl völlig eigenständig zu deklarieren und abzugrenzen, als auch in der Folge autonom-investigativ zu ermitteln und zu beurteilen sind?

____________
1 ECLI :EU :C :2014 :281 – « Pfleger ».


Freitag, 15. April 2016

VG Wiesbaden: Land Hessen wird verpflichtet, einem nicht berücksichtigten Konkurrenten eine Sportwettenkonzession zu erteilen

Pressemitteilung Nr. 03/2016

Wiesbaden, den 15.04.2016

Die 5. Kammer des Verwaltungsgerichts Wiesbaden hat mit Urteil vom heutigen Tage das für die Erteilung der Konzessionen in einem landeseinheitlichen Verfahren zuständige Land Hessen verpflichtet, einem bislang nicht berücksichtigten Bewerber eine Sportwettenkonzession zu erteilen.

Die Kammer stellte in ihrer Entscheidung fest, dass die Beschränkung der Zahl der Konzessionen auf nur 20 einen Verstoß gegen europarechtliche Normen, nämlich gegen die Dienstleistungsfreiheit (Art. 56 AEUV) und gegen das aus dem Gleichheitsgebot abgeleitete Transparenzgebot darstelle. Das Land Hessen habe nicht nachvollziehbar begründen können, wie die Beschränkung auf 20 Sportwettenanbieter zu rechtfertigen sei. Gebe es keine nachvollziehbare Begründung, sei diese Beschränkung europarechtswidrig und die entsprechende Regelung im Glücksspielstaatsvertrag nicht anzuwenden. Der Klägerin sei daher die begehrte Konzession zu erteilen, da sie im Übrigen alle Anforderungen erfüllt habe.

Gegen die Entscheidung kann ein Antrag auf Zulassung der Berufung gestellt werden, über den der Hessische Verwaltungsgerichtshof zu entscheiden hat (5 K 1431/14.WI).

DSWV: Verwaltungsgericht Wiesbaden: Begrenzung für Sportwettenanbieter europarechtswidrig

Pressemitteilung des Deutschen Sportwettenverbands (DSWV) vom 15. April 2016

Neuer Glücksspielstaatsvertrag erforderlich


Nach einem heute verkündeten Urteil des Verwaltungsgerichts Wiesbaden ist die zahlenmäßige Begrenzung der Sportwettenkonzessionen auf 20 im Glücksspielstaatsvertrag unionsrechtswidrig.

Hintergrund war die Klage eines DSWV-Mitgliedsunternehmens, das sich um eine bundesweite Sportwettenkonzession beworben und alle qualitativen Voraussetzungen erfüllt hatte, allerdings leer ausgegangen wäre.

Im Hauptsacheverfahren urteilte das Gericht nun, dass das zuständige hessische Innenministerium dem klagenden Sportwettenunternehmen eine Konzession erteilen müsse.

Das Gericht führte aus, das Konzessionsverfahren kranke an erheblichen Mängeln der Transparenz und der Verhältnismäßigkeit. Die Begrenzung der Anzahl der Sportwettenkonzessionen auf 20 stelle einen rechtswidrigen Eingriff in die EU-Grundfreiheiten dar und sei nicht anwendbar.

Der Präsident des Deutschen Sportwettenverbands (DSWV) Mathias Dahms kommentiert das Urteil:

„Erstmals hat ein deutsches Gericht festgestellt, dass die zahlenmäßige Beschränkung der Sportwettenkonzessionen europarechtswidrig ist. Infolge des Urteils haben alle Bewerber, die die qualitativen Anforderungen erfüllen, Anspruch auf eine Konzession.“

Das Urteil dürfte Auswirkungen auf die aktuelle politische Debatte haben. Die Ministerpräsidenten hatten sich bei ihrer letzten Konferenz im März darauf verständigt, an der zahlenmäßigen Begrenzung festhalten und die Anzahl der Konzessionen auf 40 erhöhen zu wollen.

Mathias Dahms sagt dazu:

„Eine Beschränkung auf 40 Konzessionen ist genauso willkürlich wie eine Beschränkung auf 20. Wir appellieren an die Ministerpräsidenten, ihre Pläne zu überdenken.“

Das hessische Innenministerium hatte in der Gerichtsverhandlung zu Protokoll gegeben, dass es derzeit mindestens 85 ernstzunehmende Bewerber um Sportwettenkonzessionen gebe. Schon heute zahlen 79 Sportwettenanbieter in Deutschland Wettsteuern.

Mathias Dahms ergänzt:

„Der Glücksspielstaatsvertrag muss grundlegend reformiert werden, um endlich Rechtssicherheit herzustellen. Das Bundesland Hessen hat hierfür einen konstruktiven Vorschlag unterbreitet.“

Freitag, 8. April 2016

DSWV: Neuer Straftatbestand des Sportwettbetrugs schützt Sport und Wettanbieter

Behauptungen des Lottoblocks sind haltlos

Berlin. Der Deutsche Sportwettenverband (DSWV) begrüßt den gestern vom Bundeskabinett beschlossenen Gesetzentwurf, der Wettbetrug und Spielmanipulation im Profisport durch Athleten, Trainer und Schiedsrichter künftig mit mehrjährigen Haftstrafen ahnden will. Irritiert zeigt sich der DSWV jedoch über irreführende Unterstellungen des Deutschen Lotto- und Totoblocks (DLTB), die den Eindruck erwecken sollen, Wettbetrug stünde im Zusammenhang mit in Deutschland tätigen privaten Sportwettanbietern.

DSWV-Präsident Mathias Dahms stellt klar:

„Wir haben diesen Gesetzentwurf mit angestoßen, weil er der Integrität des Sports und damit auch den Sportwettanbietern dient. Gemeinsam mit dem Sport sind wir Wettveranstalter nämlich die Geschädigten von Spielmanipulation. Wir sind diejenigen, die im Betrugsfall unrechtmäßige Gewinne auszahlen müssen und so den wirtschaftlichen Schaden tragen.“

Mathias Dahms ergänzt:

„Insbesondere der DLTB sollte dies wissen, da der einzige Wettmanipulationsfall in Deutschland – der Fall Hoyzer im Jahr 2005 – systematisch über Oddset, das Sportwettangebot des Lottoblocks, abgewickelt wurde und dort einen Millionenschaden verursachte. Private Anbieter hingegen hatten schon zu dieser Zeit sehr gut funktionierende Risikomanagementsysteme.“

Der DSWV betätigt sich in einer Expertengruppe des Bundesinnenministeriums zur Gründung einer nationalen Plattform gegen Wettmanipulation, bereitet den Aufbau einer Anti-Manipulationsinstitution vor und hat im letzten Jahr das Symposium „Kampf gegen Spielmanipulation“ veranstaltet, auf dem Maßnahmen zur Unterbindung von Manipulationen diskutiert wurden. Ein wichtiger Bestandteil dabei ist das engmaschige Monitoring, das die Wettanbieter bereits heute in Echtzeit durchführen.

Die 17 DSWV-Mitglieder verwahren sich entschieden gegen Unterstellungen des Lottoblocks, gesetzliche Sorgfaltspflichten zu missachten. Sie sind in EU-Staaten lizenziert, erfüllen die Anforderungen des Konzessionsverfahrens nach dem Glücksspielstaatsvertrag und unterliegen den strengen Anforderungen des deutschen Verbraucher- und Jugendschutzes. Im Jahr 2015 wurden rund 240 Millionen Euro an Sportwettsteuern in Deutschland abgeführt.

Mathias Dahms sagt:

„Der Lottoblock spürt den Atem des privaten Wettbewerbs im Nacken und versucht, sich durch Polemik und Falschinformation abzugrenzen. Klar ist, dass es hier um lukrative Posten und Pfründe geht. Mit sachlichen Argumenten und Gemeinwohlorientierung hat das herzlich wenig zu tun.

Wir würden es allerdings begrüßen, wieder sachlich an einer Weiterentwicklung der Glücksspielregulierung in Deutschland zu arbeiten. Hier gibt es durchaus gemeinsame Interessen. Die Bekämpfung von Spiel- und Wettmanipulation gehört bestimmt dazu.“

Über den Deutschen Sportwettenverband
Der Deutsche Sportwettenverband (DSWV) wurde im Jahr 2014 von den führenden deutschen und europäischen Sportwettenanbietern in Berlin gegründet. Mit Sitz im Haus der Bundespressekonferenz versteht sich der Verband als öffentlicher Ansprechpartner, insbesondere für Politik, Sport und Medien.

Alle Mitgliedsunternehmen verfügen über Lizenzen in EU-Mitgliedsstaaten und streben eine Regulierung und Konzessionierung auch für den deutschen Markt an. Die meisten Mitglieder sind auch als Sponsoren im Profisport aktiv.

Donnerstag, 17. März 2016

Wolfgang Kubicki und Hans-Jörn Arp: Länderchefs haben beim Glücksspiel nichts dazu gelernt

Pressemitteilung der CDU- und FDP-Landtagsfraktionen im Schleswig-Holsteinischen Landtag vom 17. März 2016

Der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Wolfgang Kubicki, und der Parlamentarische Geschäftsführer der CDU-Landtagsfraktion, Hans-Jörn Arp, erklären heute (17. März 2016) zur Weigerung der Ministerpräsidenten, einen Neustart bei der Glücksspielregelierung einzuläuten und dem Reformvorschlag Hessens zu folgen:

„Schon wieder verweigern sich die Länder einer tragfähigen Lösung bei der Glücksspielregulierung. Die Ministerpräsidenten rennen immer wieder gegen die gleiche Wand, weil sie offenbar nichts dazu gelernt haben. Dabei wäre nur ein Neustart das richtige Signal gewesen“, erklärte FDP-Fraktionschef Wolfgang Kubicki.

Offensichtlich wollten die Regierungschefs aber auch gar keine tragfähige Lösung finden.
„Schließlich steht schon heute fest, dass die Ministerpräsidenten erneut vor der Europäischen Kommission scheitern werden. Zudem riskieren sie mit ihrem Festhalten am Glücksspielstaatsvertrag leichtfertig ein Vertragsverletzungsverfahren gegen die Bundesrepublik, weil sie sich weiterhin nicht den Gegebenheiten des Marktes stellen. Auch Ministerpräsidenten dürfen die zahlreichen Gerichtsurteile zum Glücksspiel nicht ignorieren. Wir fordern darum Torsten Albig auf, endlich über die positiven Erfahrungen des schleswig-holsteinischen Glücksspielgesetzes zur Regulierung des Marktes zu berichten. Offensichtlich hat er das bis heute nicht getan“, so Arp.

Mittwoch, 16. März 2016

Entwurf des Landes Hessen für einen neuen Glücksspielstaatsvertrag

Hessisches Ministerium des Innern und für Sport: „Glücksspiel in Deutschland in geregelte Bahnen leiten“

Pressemitteilung des Hessischen Ministeriums des Innern und für Sport vom 15. März 2016 

Land Hessen legt Entwurf für neuen Glücksspielstaatsvertrag vor

Die Hessische Landesregierung hat einen Entwurf für einen neuen Glücksspielstaatsvertrag (GlüStV) vorgelegt. „Wir wollen mit unseren Vorschlägen die Glücksspielregulierung in Deutschland wieder in geregelte Bahnen leiten. Die Ziele des bestehenden Vertrags können in der jetzigen Situation nicht erreicht werden. Wir befinden uns zurzeit aufgrund von Klagen und fehlenden Regulierungsmöglichkeiten in einer Sackgasse. Der hessische Entwurf schafft einen transparenten, diskriminierungsfreien und vor allem europarechtskonformen Rahmen. Er beendet einen Schwebezustand, in dem die Lösungen für bekannte Schwächen des alten Vertragswerks in die Zukunft verschoben werden. Es ist Zeit für einen Neustart“, sagte der Hessische Innenminister Peter Beuth. Die gesetzgeberische Intention, wie Jugendschutz, Bekämpfung der Spielsucht und die Sicherstellung des Verbraucherschutzes der Spieler sei mit dem geltenden GlüStV nicht erreicht worden und könnten auch nicht mit punktuellen Änderungen erreicht werden.

„Die Blockadesituation, die sich bei der bis heute nicht möglichen Ausgabe von Sportwettenkonzessionen ergeben hat, zeigt, dass dringender Handlungsbedarf besteht. Anbietern von Sportwetten können bei den wichtigen Zielen des Staatsvertrags wie Bekämpfung von Spielsucht, Verbraucher- oder Jugendschutz deshalb bis heute nicht in die Pflicht genommen werden. Es ist ein untragbarer Zustand, dass die Länder aufgrund von Uneinigkeit untereinander nicht die Regeln durchsetzen können, auf die sie sich selbst geeinigt haben. Wir können aufgrund dieses Schwebezustands keine Anbieter vom Markt nehmen, die sich nicht an die Spielregeln halten – eine für unseren Rechtsstaat unhaltbare Situation. Deshalb müssen wir mit einem neuen Staatsvertrag einen freien aber durchsetzbar regulierten Markt schaffen“, betonte der Minister.

Der „Entwurf eines Staatsvertrages zur Neuregelung des Glücksspielwesens in Deutschland und zur Errichtung der gemeinsamen Aufsichtsbehörde“ liegt nunmehr allen Bundesländern vor und wird auf der Ministerpräsidentenkonferenz am 17. März 2016 beraten. „Mit unseren Vorschlägen wird das staatliche Lotteriemonopol nicht angetastet. Es bleibt den Ländern zur Verwirklichung der Ziele des Glücksspielstaatsvertrags, insbesondere zur effektiven Manipulations- und Betrugsprävention, vorbehalten. Den Gefahren für Manipulation bei der Lotterie müssen wir begegnen, indem das Anbietermonopol bei den Ländern verbleibt“, unterstrich Beuth. Mit der Gründung einer eigenen Länderanstalt würde zudem ein zentraler Ansprechpartner für das Glücksspiel in Deutschland geschaffen. „Außerdem versetzen wir uns in die Lage, den Online-Markt effektiv zu überwachen. Die Länderanstalt wird auch mehr Effizienz bei der Erlaubniserteilung bringen und einen wichtige Beitrag für einen besseren Spielerschutz in der Bundesrepublik leisten“, so der Innenminister.

Bereits im Oktober 2015 hatte Hessen fünf „Leitlinien für eine zeitgemäße Glücksspielregulierung in Deutschland“ vorgelegt. Sie sind die Grundlage für den Entwurf eines neuen Staatsvertrags, der von den Ländern beschlossen werden soll.

Die wichtigsten Punkte:

Regulierung von Casino- und Pokerspielen im Internet: „Spieler können in einem unregulierten Markt nicht effektiv geschützt werden und den Ländern entgehen erhebliche Einnahmen – der hessische Vorschlag beendet diesen Zustand“, betonte der Innenminister. Künftig soll Online-Glücksspiel angeboten werden dürfen – bei maximalem Spielerschutz. Der entstandene Schwarzmarkt soll in einen legalen und unter Aufsicht stehenden Markt überführt werden. Um die bislang illegalen Anbieter der Steuer zuzuführen, muss der Bund einen entsprechenden Steuertatbestand schaffen. Bis dies geschieht, können die Länder nach dem neuen Vertragswerk eine Glücksspielabgabe erheben.

Aufhebung der Zahl der zu vergebenden Sportwettkonzessionen: „Künftig muss gelten: Wer sich an die Regeln hält, darf Glücksspiel anbieten. Wir senken damit nicht die Standards an Spieler- oder Jugendschutz, sondern bewerten in jedem Einzelfall die Qualität eines Angebots“, erläuterte der Minister. Die Beschränkung der auszugebenden Sportwettenkonzessionen haben verdeutlicht, dass eine quantitative Beschränkung der Anbieter dem Markt nicht gerecht wird und unterlegene Bewerber mit einer Klagewelle das Verfahren zu Stillstand bringen. Der neue Vertragsentwurf zielt auf eine Kanalisierung des bisherigen Schwarzmarktes in ein qualitativ besseres, reguliertes Angebot ab und wird den Spieler-, Verbraucher- und Jugendschutz entscheidend verbessern. Zudem kann die Erlaubniserteilung nicht mehr durch unterlegene Bewerber gerichtlich unterbunden werden, sodass auch ein Vollzug gegen illegale Anbieter uneingeschränkt möglich wird.

Internet-Höchsteinsatzgrenze von 1.000 Euro: Das bestehende monatliche Online-Einsatzlimit von 1.000 Euro soll durch ein Verlustlimit von in der Regel 1.000 Euro ersetzt werden. Die Möglichkeit, bei Bedarf und entsprechendem Bonitätsnachweis auch höhere Beträge zu spielen und das Limit entsprechend anzupassen, soll bestehen bleiben. Auch die bisherigen Vorgaben für Registrierung, Identifizierung und Authentifizierung werden vereinfacht, um Spielern den Zugang zum geregelten Internetangebot nicht unnötig zu erschweren.

Glücksspielkollegium – Zusammenarbeit der Länder; Gründung einer gemeinsamen Anstalt des öffentlichen Rechts: Nach dem Vorbild der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) bzw. des ZDF soll eine rechtlich selbständige, gemeinsame Anstalt der Länder gegründet werden. Sie wird die verfassungsrechtlichen Bedenken hinsichtlich des bisherigen Glücksspielkollegiums ausräumen. „Zentrales politisches Steuerungsorgan bleibt ein durch die Länder besetzter Länderverwaltungsrat, der jedoch anders als das Glücksspielkollegium in die innere Verfasstheit der Anstalt integriert ist“, erklärte Peter Beuth. Die Rechtsaufsicht kann laut Entwurf durch die Hessische Landesregierung ausgeübt werden, wobei auch eine turnusmäßige Rotation durch die Länder denkbar wäre. Die Anstalt zentralisiert die bisher in den ländereinheitlichen Verfahren aufgeteilten Zuständigkeiten, wie die Erlaubnisvergabe für Sportwetten, Pferdewetten im Internet, Online-Casino und Online-Poker, Werbeerlaubnisse im Internet sowie den Betrieb und die Verwaltung des Sperrsystems OASIS.

Bundesweite zentrale Sperrdatei / Hessische Sperrdatei für Spielhallen; Anschluss der Spielhallen an die bundesweite zentrale Sperrdatei: „Wir benötigen eine echte, bundesweite, alle Spielformen übergreifende Sperrdatei. Das leistet unser Entwurf und schafft ebenso eine Rechtsgrundlage für den umfassenden Anschluss von Spielhallen“, betonte der Innenminister. Damit wird ein maßgeblicher Aspekt des Spielerschutzes realisiert und der bislang lückenhaft gebliebene Schutz für gesperrte Spieler im Automatenspiel vollständig realisiert. Eine Sperre ist künftig über alle Glücksspielarten und -veranstalter grundsätzlich einheitlich wirksam, soweit diese zur Abfrage verpflichtet sind.