Freitag, 23. Februar 2007

Bayerischer Landtag: Anfrage zum Jugendschutz beim staatlichen Glücksspielangebot

Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Dr. Martin Runge, Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN

Glücksspiel und Sportwetten in Bayern – Staatliches Glücksspiel und Jugendschutz
(Glücksspiel und Wetten XX)


„Lotto Bayern ist dem Jugendschutz verpflichtet und stellt per Ausweiskontrolle sicher, dass Minderjährige von der Teilnahme ausgeschlossen sind.“ Mit diesem Spruch wirbt die Staatliche Lotterieverwaltung Bayern auf Plakaten, darunter auch auf Großplakaten fernab der Lotto-Annahmestellen. Abgesehen davon, dass die Logos einzelner Produkte von Lotto Bayern (6 aus 49, Bayernlos, Glücksspirale, Oddset, Toto) viel größer und prominenter als der Text zum Jugendschutz auf besagten Plakaten zu finden sind, gibt oben zitierter Spruch auch nicht ansatzweise die Realität wieder. In den allermeisten Fällen dürfen Jugendliche in bayerischen Annahmestellen Lottoscheine auf ihren Namen ausfüllen und abgeben oder auch Sportwetten abschließen. Bei aktuellen Testkäufen konnten 13 bzw. 15-jährige Schüler in gut drei viertel der Fälle problemlos ihre Tippscheine abgeben. Dies ist um so erstaunlicher, werden doch die Annahmestellen derzeit immer wieder gewarnt, dass Testkäufe stattfinden. Bemerkenswert in diesem Zusammenhang ist auch die Tatsache, dass der Freistaat Bayern, anders als die meisten anderen Länder, die Verletzung von Jugendschutzbestimmungen in seinem Gesetz zur Ausführung des Staatsvertrages zum Lotteriewesen in Deutschland (AGLottStV) nicht sanktioniert, ja nicht einmal als Ordnungswidrigkeit normiert hat.

In diesem Zusammenhang bitten wir um Beantwortung folgender Fragen:

1. Wie reagiert die Staatliche Lotterieverwaltung Bayern auf Bekanntwerden von Verstößen der Annahmestellen gegen Jugendschutzbestimmungen?

2. Weshalb wurden Verstöße gegen Jugendschutzbestimmungen in Bayern bisher nicht als Ordnungswidrigkeit oder Straftatbestand normiert?

3. Ist vorgesehen, künftig Verstöße gegen Jugendschutzbestimmungen in Bayern als Ordnungswidrigkeit oder Straftatbestand zu normieren?

4. Handelt es sich nach Auffassung der Staatsregierung bei den oben genannten Plakaten, bei denen wohlgemerkt die Logos von Produkten von Lotto Bayern viel größer und prominenter als der Text zum Jugendschutz zu finden ist und die Überschrift lautet „Täglich gewinnt der Verstand“ für Werbung im Sinne von Aufklärung, auch dann wenn die Plakate fernab der Annahmestellen aufgestellt sind?


Martin Runge

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