Der Bundesarbeitskreis Spielbanken von ver.di begrüßt die Entscheidung des Finanzministeriums von Niedersachsen vom 16.02.07, den Antrag der niedersächsischen Spielbanken auf Eröffnung einer Internetspielbank abzulehnen, so Bernhard Stracke von der Bundeskoordinierung Spielbanken von der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di).
Diese Entscheidung ist die logische Konsequenz aus dem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes von 28.03.06 zu den Sportwetten und der Absicht der Ministerpräsidenten, das Glücksspielmonopol in Deutschland zu erhalten und in einem Staatsvertrag zum Glücksspielwesen in Deutschland (Glücksspielstaatsvertrag GlüStV) zu regeln, so Stracke. Dieser Vertrag soll am 01.01.2008 in Kraft treten.
Die Beschäftigten in den Spielbanken in Niedersachsen sind erleichtert, so Max Fuchs, Gesamtbetriebsratsvorsitzender der niedersächsischen Spielbanken, sollte doch die Internetspielbank als Konkurrenz zum klassischen Spiel und den Automaten in einer ausgelagerten Firma betrieben werden.
Nach Rechtsauffassung von ver.di lässt das Bundersverfassungsgerichtsurteil keine Internetspielbanken zu. Wir fordern daher erneut die Landesregierung von Hessen auf, so Stracke, das Online-Casino in Wiesbaden unverzüglich vom Netz zu nehmen.
V.i.S.d.P: Bernhard Stracke, ver.di-Bundeskoordinierung Spielbanken, Bezirk Rhein-Nahe-Hunsrück
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