Samstag, 17. Februar 2007

Niedersachen: Finanzminister lehnt Antrag für Online-Casino ab

Nach einer Meldung der "Hannoverschen Allgemeinen" hat der niedersächsische Finanzminister Möllring einen von der niedersächsischen Spielbankengesellschaft gestellten Antrag auf Zulassung eines Online-Casinos abgelehnt. Die Ablehnung erfolgte unter Hinweis auf eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts.

Die Spielbankengesellschaft wurde 2004 privatisiert und gehört nunmehr den Casinos Austria. In dem Kaufvertrag mit dem Land war ausdrücklich die Möglichkeit eines Online-Angebots vorgesehen. Für das Land hat diese Entscheidung vermutlich eine unangenehme Folge. Die Casinos Austria, die 2004 die Gesellschaft mit zehn niedersächsischen Spielbanken für rund 90 Millionen Euro erworben hatte, kann jetzt einen Teil des Kaufpreises zurückverlangen – die Rede ist von 7,6 Millionen Euro.

Gleichzeitig drohen Schadensersatzforderungen, weil bereits Millionenbeträge in den Aufbau des Internetspiels investiert wurden. Die Spielbankgesellschaft hatte in den vergangenen Wochen auf eine Zusage aus dem Finanzministerium gehofft. Die Gewerkschaft ver.di, die das Internet-Casino auch mit Blick auf die Gefährdung der Arbeitsplätze in den herkömmlichen Spielbanken ablehnt, warnte kurz vor Weihnachten gar mit Hinweis auf einen konkreten Termin: Ende Dezember solle die Aktion starten.

Das geschah nicht, da sich Möllrings Ministerium mit der Genehmigung viel Zeit ließ und dicke Aktenordner mit Unterlagen zur Genehmigung anforderte. Die Spielbank ihrerseits begann im Januar mit einem Probelauf für Computerbenutzer. Auf der Internetseite war ein Online-Spiel möglich – allerdings ohne Geldeinsatz, lediglich zur Einstimmung.

Die Spielbankgesellschaft wurde auch nicht müde, auf die vielen geplanten Sicherungen hinzuweisen: Man wollte überschuldete Spieler ausschließen, eine Obergrenze der wöchentlichen Einzahlung je Nutzer festlegen und sogar die psychologische Begleitung sicherstellen. Am Ende blieb das ohne Erfolg: Möllrings Sprecher sagte, man habe sich die Entscheidung „reiflich überlegt“ – und am Ende klar mit Hinweis auf die Rechtslage entschieden. Ob das Land nun einen Teil des Kaufpreises zurückerstatte, werde man abwarten. „Wir prüfen die Sache sorgfältig.“

Quelle: Hannoversche Allgemeine Zeitung

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