Deutscher Lottoverband fordert: Chance zum Umsteuern auf der Ministerpräsidenten-Konferenz am 22. Juni nutzen
Berlin, 31. Mai 2007. Vor der entscheidenden Ministerpräsidenten-konferenz am 22. Juni in Berlin hat die EU-Kommission ihre Kritik am geplanten Glücksspielstaatsvertrag weiter verschärft und den Ländern eine letzte Frist bis Mitte Juli gesetzt, eine europarechtlich tragfähige Regelung des deutschen Glücksspielmarktes zu finden.
„Damit ist endgültig klar, dass der Glücksspielstaatsvertrag keine Chance hat,“ kommentiert Norman Faber, Präsident des Deutschen Lottoverbandes. „Wenn die Ministerpräsidenten verantwortlich handeln wollen, müssen sie die Chance zum Umsteuern am 22. Juni nutzen. Alle zentralen Vorschriften des Vertragsentwurfs sind von der Kommission als gemeinschaftsrechtswidrig angegriffen worden. Wer jetzt noch diesen Vertrag ratifizieren will, verletzt vorsätzlich Gemeinschaftsrecht.“ Insbesondere müsse die Frist der EU-Kommission sinnvoll genutzt werden, ohne weiter zu versuchen, in den Länderparlamenten rechtswidrige Tatsachen zu schaffen. In einem Schreiben an die Ministerpräsidenten fordert Faber daher die Ratifizierung sofort auszusetzen.
In dem von den Staatskanzleien unter Verschluss gehaltenen Brief vom 14. Mai erklärt die Generaldirektion Binnenmarkt der EU-Kommission den geplanten Staatsvertrag auf breiter Front für rechtlich unhaltbar. In der Kritik stehen die von der Mehrheit der Länder geplanten Einschränkungen des freien Kapitalverkehrs, Werbeverbote, Einschränkungen der Niederlassungs- und Dienstleistungsfreiheit und Wettbewerbsbeschränkungen.
Bereits im März hatte Vizepräsident Verheugen im Notifizierungsverfahren das vollständige Internetverbot für Glücksspiele aller Art als gemeinschaftsrechtswidrig kritisiert und dabei angekündigt, dass die Kommission auch zu den anderen Bestimmungen des Staatsvertrags ausführlich Stellung beziehen wird.
„Die Kritik kommt für die Länder also nicht überraschend,“ so Faber, „die Deutlichkeit aber schon. Nach wie vor weigern sich Ministerpräsidenten, den Staatsvertrag zu unterzeichnen, andere tun es nur unter Vorbehalt. Die EU-Kommission gibt ihnen Recht. Die Länder müssen sich jetzt zusammenraufen und den Bedenken der Kommission Rechnung tragen, um Vertragsverletzungsvefahren und Schadenersatzansprüche in Millionenhöhe zu verhindern. Es ist allerhöchste Zeit, eine wirtschaftlich und politisch vernünftige Lösung auf den Weg zu bringen, der den Erhalt des deutschen Lottos sichert.“
Pressemitteilung des Deutschen Lottoverbandes
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