Dienstag, 5. Juni 2007

Forschungsstelle Glücksspiel zur zweiten Stellungnahme der Europäischen Kommission zum Glücksspielstaatsvertrag

Die Forschungsstelle Glücksspiel informiert…

In einer zweiten Stellungnahme erweitert die Europäische Kommission ihre Kritik am geplanten Glücksspielstaatsvertrag. Schon im März 2007 äußerte sich der EU-Kommissar Günter Verheugen zum Staatsvertrag, in dem er das vorgesehene Verbot von Lotterien und Sportwetten im Internet als europarechtswidrig kritisierte (Stellungnahme vom 22. März 2007 - Forschungsstelle Glücksspiel informierte).

In einem Schreiben vom 14. Mai 2007 erweitert die EU-Kommission nun ihre kritische Beurteilung zum Glücksspielstaatsvertrag, wobei sie sich auf die folgenden vier Kritikpunkte äußert:

Unzulässige Beschränkung der Zahlungs- und Kapitalverkehrsfreiheit

Der geplante Staatsvertrag beinhaltet, dass die Glücksspielaufsicht Kredit- und Finanzdienstleistungsunternehmen Zahlungen untersagen kann. Darin sieht die Kommission möglicherweise eine Beschränkung des freien Zahlungsverkehrs, da ein deutscherStaatsbürger, wenn er in einem EU-Mitgliedstaat Glücksspiele im Internet bezahlen will, seine deutsche Kreditkarte nicht verwenden dürfte. Selbst dann nicht, wenn dies in dem EU-Mitgliedstaat erlaubt sei. Bei Auszahlungen von Spielgewinnen könnte es eventuell auch noch zu einer Beschränkung des freien Kapitalverkehrs kommen.

Europarechtswidriges Werbeverbot

Für die Kommission stellt sich auch das vorgesehene Werbeverbot kritisch dar, da dies möglicherweise eine Beschränkung der freien Erbringung und Inanspruchnahme grenzüberschreitender Werbedienste bedeuten könnte. Die Kommission hält ebenso ein generelles Verbot der Werbung für öffentliches Glücksspiel im Internet, im Fernsehen und über Telefon als nicht geeignet, wenn gleichzeitig die Werbung für Glücksspiele per Post, in der Presse und im Radio erlaubt ist. Auch das Verbot von Trikot- oder Bandenwerbung für Sportwetten beurteilt die Kommission als einen Beleg für das Fehlen einer kohärenten und systematischen Strategie zur Bekämpfung der Glücksspielsucht, wenn gleichzeitig keinsolches Werbeverbot für Glücksspiele mit höherem Suchtpotential (z.B. bei Glücksspielautomaten) vorgesehen ist.

Beschränkung des Vertriebs

Des Weiteren kritisiert die EU-Kommission, dass im geplanten Staatsvertrag die Anzahl der ca. 27.000 Annahmestellen auch in den kommenden vier Jahren begrenzt, jedoch nicht reduziert werden soll. Das bedeutet aber möglichenfalls eine Beschränkung der Niederlassungs- und der Dienstleistungsfreiheit der Spielvermittler mit Hauptsitz in einem anderen EU-Mitgliedstaat, selbst dann wenn sie Produkte der Lottogesellschaften der deutschen Bundesländer anbieten. Die EU-Kommission spricht hier auch von der Gefahr einer Diskriminierung gewerblicher Spielvermittler aus anderen EU-Mitgliedstaaten die sich in Deutschland niederlassen und dort Dienste anbieten möchten.

Beeinträchtigung der EG-Wettbewerbsregeln

Letztendlich kommt die Kommission auch zu dem Schluss, dass die im geplanten Staatsvertrag fortgeschriebene regionale Aufteilung des Marktes (Lokalisierung) möglicherweise die EG-Wettbewerbsregeln beeinträchtigt würden, da die Lottogesellschaften ihre Angebote auf das Land begrenzen, in denen sie tätig sind. Dabei verweist die Kommission auch auf die diesbezügliche Entscheidung des deutschen Bundeskartellamtes vom 23. August 2006.

Die vollständige Stellungnahme der Europäischen Kommission finden Sie auf der Homepage der Forschungsstelle Glücksspiel:
http://www.uni-hohenheim.de/gluecksspiel/aktuelles/StellungnahmeEUKommission2.pdf

Hohenheim, 5. Juni 2007

Newsletter 07/2007

1 Kommentar:

AchimKilgus hat gesagt…

Wir als Casino-News-Portal finden es skandalös, was sich die Bundesregierung weiterhin erlaubt im Bereich des Glücksspiels. Ab 2008 wurde sogar das Werbeverbot für Glücksspiel eingeführt, das setzt dem Ganzen noch die Krone auf. Das Geschäft und die Arbeitsplätze gehen wieder mal in das benachbarte Ausland. Gruss A. Killguss

Casino-News