Az. des BGH: 4 StR 62/07
Landgericht Saarbrücken - Entscheidung vom 25.7.2006 - 36 Js 109/04 8-31/04 BGH SS 1/2007
Der Senat hat demnächst über die Strafbarkeit der gewerblichen Vermittlung von Sportwetten (sog. oddset-Wetten) zu entscheiden. Der Angeklagte betrieb im Saarland im Zeitraum zwischen Oktober 2003 bis April 2005 ein Wettbüro, in dem auch die Beteiligung an Sportwetten mit festen Gewinnquoten einer auf der Isle of Man ansässigen Firma angeboten wurde. Eine behördliche Erlaubnis besaß der Angeklagte nicht. Das Landgericht hat dahingestellt sein lassen, ob das strafbewehrte Verbot unerlaubten Glücksspiels gegen europäisches Gemeinschaftsrecht und deutsches Verfassungsrecht verstößt; es hat den Angeklagten vielmehr freigesprochen, weil er sich wegen der unklaren Rechtslage in einem unvermeidbaren Verbotsirrtum befunden habe.
Gegen den Freispruch richtet sich die Revision der Staatsanwaltschaft.
Quelle: BGH
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