Berlin - Die jüngste Anhörung vor dem Ausschuss für Recht und Binnenmarkt des Europaparlaments verdeutlichte einmal mehr Mängel des Glücksspielstaatsvertrags. Die Vertreter des staatlichen Lottomonopols konnten auf Nachfrage keine Belege für das Ausmaß der Suchtgefährdung durch Lotto und Lotterien vorlegen. Die Ausschussvorsitzende Arlene McCarthy bezeichnete es daraufhin als problematisch, dass die Länder trotz fehlender Beweise ein solches Gesetz verabschiedet haben.
Ebenfalls im Mittelpunkt des Interesses standen die Werbemaßnahmen der Lottogesellschaften. Die Frage eines niederländischen Abgeordneten zur nach wie vor umfangreichen Werbung der staatlichen Lottogesellschaften ließ WestLotto-Chef Winfried Wortmann unbeantwortet. "Ihm war wohl selbst bewusst, dass er dem kaum widersprechen konnte," sagt der Brüsseler Anwalt Kai Struckmann von der Kanzlei White & Case.
Dass Deutschland keine Insel ist und sich auch im Glücksspielsektor nicht den europarechtlichen Maßstäben entziehen kann, darauf hat McCarthy in der offiziellen Pressemitteilung zur Anhörung nachdrücklich mit den Worten hingewiesen: "However, no Member State has the right to set hypocritical laws that discriminate in favour of domestic and Government owned operators."
"Für die Bundesländer und zunehmend auch für die Bundesregierung wird es höchste Zeit, endlich eine europa- und verfassungskonforme Lösung für Lotto und Lotterien zu finden. Denn in Brüssel ist einmal mehr bestätigt worden, dass der Glücksspielstaatsvertrag keine Zukunft hat", so Norman Faber, Präsident des Deutschen Lottoverbands.
Die Pressemitteilung des Europaparlaments senden wir Ihnen gerne zu.
Pressekontakt:
Sharif Thib
030-700 186-738
presse@deutscherlottoverband.de
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